• Eltern werden

    Geburt oder Adoption

    Behandlungen & Arzneimittel

    • 100 % der Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen (Globale Medizinische Akte erforderlich) sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
    • homöopathische Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben werden: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr

    Vorsorge

  • Heranwachsende Kinder

    Ambulante Behandlungen

    • 100 % der Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen (Globale Medizinische Akte erforderlich) sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
    • IQ-Test, der im Hinblick auf den Bedarf einer logopädischen Behandlung durchgeführt wird: bis zu 50,00 €
    • logopädische Behandlung: bis zu 3.000,00 € pro Jahr (15,00 € pro Sitzung, bis zu 200 Sitzungen pro Jahr), falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist
    • Behandlung im Tomatiszentrum: bis zu 375,00 € pro Jahr (3,75 € pro Sitzung, bis zu 100 Sitzungen pro Jahr)
    • ergotherapeutische Behandlung: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
    • psychomotorische Behandlung für Kinder bis 18 Jahre: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
    • Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen: 50 % der Kosten, bis zu 80,00 € pro Orthese, alle 2 Jahre 
    • Gehörschutz auf Maß (durch einen Akustiker geliefert): 30,00 € alle 5 Jahre
    • podologische Einlagen (von einem Posturologen oder Podologen geliefert): 50,00 € alle 2 Jahre (25,00 € pro Einlage, bis zu 2 Einlagen alle 2 Jahre)
    • Osteopathie (D.O.), Chiropraktik (D.C.): 20,00 € pro Sitzung oder Akupunktur: 20,00 € pro Sitzung, bis zu 8 Sitzungen pro Jahr pro Behandlungsmethode

    Erstattung gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einem bezuschussten öffentlichen Zentrum.

    Psychologie

    • psychologische Behandlung für Einzelsitzungen sowie für Paar- und Familientherapien: für die ersten 20 Sitzungen im Kalenderjahr 20,00 € pro Sitzung, danach 15,00 € pro Sitzung

              Erstattung gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einem bezuschussten

              öffentlichen Zentrum.

    Sehschwäche

    • angepasstes Spezialgestell für Kinder bis 4 Jahre: bis zu 50,00 € pro Jahr
    • Brillen oder Kontaktlinsen für Kinder bis 18 Jahre: bis zu 150,00 € pro Jahr,  25,00 € (Dioptrie ≤ ± 4) oder 75,00 € (Dioptrie > ± 4) pro Glas oder Linse, bis zu 2 Gläser oder Linsen pro Jahr
    • Erstmessung durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 30,00 €
    • optometrisches Visualtraining durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 360,00 € pro Jahr (30,00 € pro Sitzung, bis zu 12 Sitzungen pro Jahr)

    Kieferorthopädie

    • kieferorthopädische Behandlung „erster Absicht“ für Kinder bis zum 9. Geburtstag: 250,00 €
      (2 Teilzahlungen von je 125,00 €) parallel zur gesetzlichen Erstattung (Kodenummern 305933 und 305955) (Mitteilung vor dem 9. Geburtstag erforderlich)
    • kieferorthopädische Behandlung für Jugendliche: 800,00 € (2 Teilzahlungen von je 400,00 €) parallel zur gesetzlichen Erstattung (Kodenummern 305631 und 305675) (Mitteilung vor dem 15. Geburtstag erforderlich)

    Arzneimittel

    • 100 % der Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen (Globale Medizinische Akte erforderlich) sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
    • Vorsorgeimpfung zum Schutz gegen Infektionskrankheiten: bis zu 30,00 € pro Jahr
    • homöopathische Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben werden: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
    • Neurodermitis und Psoriasis (Schuppenflechte) bei Kindern bis 18 Jahre: Mittel für die tägliche Pflege zur Regeneration der Haut oder Mittel zur Linderung des Juckreizes (Bescheinigung erforderlich, dass die Erkrankung seit mind. 6 Monaten vorliegt): 100,00 € pro Jahr

    Ernährungsberatung

    • Ernährungsberatung durch eine(n) anerkannte(n) Ernährungsberater(in): 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr

    Hippotherapie

    • Hippotherapie für Kinder mit Beeinträchtigung bis 18 Jahre: 15,00 € pro reittherapeutische oder pädagogische Einzelstunde, bis zu 20 Einheiten pro Jahr

    Betreuung und Ferienaktivitäten

  • Für alle, jederzeit

    Psychologie

    • psychologische Behandlungen für Einzelsitzungen sowie für Paar- und Familientherapien: für die ersten 8 Sitzungen im Kalenderjahr 20,00 € pro Sitzung, danach 15,00 € für jede weitere Sitzung

    Erstattung gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einem bezuschussten öffentlichen Zentrum.

    Ambulante Behandlungen

    Gesunde Füße

    • medizinische Fußpflege: bis zu 56,00 € pro Jahr bzw. 80,00 € pro Jahr für Versicherte mit Vorzugstarif (7,00 € bzw. 10,00 € pro Behandlung, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr)
    • podologische Behandlung: bis zu 72,00 € pro Jahr (12,00 € pro Behandlung, bis zu 6 Behandlungen pro Jahr)
    • podologische Einlagen (von einem Posturologen oder Podologen geliefert): bis zu 25,00 € pro Einlage, bis zu 2 Einlagen, alle 2 Jahre
    • Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen: 50 % der Kosten, bis zu 80,00 € pro Orthese, alle 2 Jahre 

    Zahnpflege

    Sehschwäche

    • Brille oder Kontaktlinsen (ab 18 Jahre): Erstattung bis zu 175,00 € alle 4 Jahre, Gleitsichtbrille (ab 18 Jahre) bis zu 175,00 € alle 4 Jahre, die Erstattungen können nicht miteinander kumuliert oder ergänzt werden 
    • Augenprothese: bis zu 250,00 € pro Jahr
    • refraktive Laser-OP: bis zu 500,00 €, (250,00 € pro Eingriff, bis zu 2 Eingriffe)
    • operatives Einsetzen von Linsen: bis zu 500,00 €, (250,00 € pro Eingriff, bis zu 2 Eingriffe) 
    • notwendiger ambulanter Augeneingriff (z.B. Hornhauttransplantation) durch einen Facharzt außerhalb eines Krankenhaus- oder Tagesaufenthaltes, falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist: 50 % der Kosten, bis zu 1.000,00 € pro Eingriff
    • Erstmessung durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 30,00 €
    • optometrisches Visualtraining durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 360,00 € pro Jahr (30,00 € pro Sitzung, bis zu 12 Sitzungen pro Jahr)

    Alternative Therapien

    Erste-Hilfe-Kurse

    Dringende Pflege im Ausland

    • ambulante Behandlungen während eines zeitweiligen Aufenthalts: 75 % des Rechnungsbetrags, auf Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege
    • plötzlicher Krankenhausaufenthalt: vollständige Erstattung während der ersten 15 Tage (Verlängerung, falls nach dieser Frist kein Rücktransport möglich ist)

    Prävention und Gesundheitsförderung

    Digitalisierte Versorgung

    • Gesundheits-Apps, die auf der Plattform mHealthBelgium aufgelistet sind und durch einen Arzt verordnet wurden: 20,00 € pro Jahr
    • Aphasie-App, begleitet von einem Logopäden: 75 % der Kosten während der ersten 3 Monate, bis zu 400,00 €
  • Chronische/Schwere Krankheit
    logo

    Viele Diabetespatienten können das Testmaterial zur Selbstkontrolle ihres Blutzuckerspiegels kostenlos durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten.

    Diabetiker

    • Testmaterial zur Selbstkontrolle oder Nadeln zur Insulininjektion: 50 % der Kosten, bis zu 480,00 € pro Jahr (bis zu 120,00 € pro Quartal)
    • Ankauf eines Blutzuckermessgerätes: bis zu 75,00 €, alle 5 Jahre (ärztliche Verordnung und Rechnung erforderlich)

    Fußreflexzonenmassage

    • Fußreflexzonenmassage für Personen, die an einer schweren Krankheit leiden: bis zu 120,00 € pro Jahr (15,00 € pro Behandlung, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr)

    Perücke

    • Ankauf einer Perücke, die aus medizinischen Gründen notwendig ist: 75 % der Kosten, bis zu 180,00 €, alle 2 Jahre (ärztliche Verordnung und Rechnung erforderlich), falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist

    Herzsportgruppe

  • Besondere Lebenslagen

    Rettungstransport

    In diesen Fällen werden auch die Kosten für besonders ausgebildetes Begleitpersonal und die Kosten für medizinische Produkte übernommen.

    Krankenwagenfahrten

    • Krankenwagenfahrten im Rahmen einer stationären Behandlung oder Verlegungstransporte zwischen Krankenhäusern: 80 % des Rechnungsbetrags
    • Krankenwagenfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung bei einem Facharzt sowie „sitzende Transporte“ per Krankenwagen: 80 % des Rechnungsbetrags

    Die Kostenerstattung für nicht dringende Krankenwagenfahrten ist begrenzt auf 2.000,00 € pro Jahr.

    Krankentransport

    • Fahrtkosten für Bus- und Bahnfahrten (2. Klasse): vollständige Erstattung
    • private Fahrten: 0,15 € pro km, abzüglich eines Eigenanteils von 10,00 € (außer für den Transport von Muttermilch), die Erstattung gilt ausschließlich für Fahrten ab 150 km (Hin- und Rückweg)
    • organisierte Fahrdienste: 0,15 € pro km, bis zu 50 % des Rechnungsbetrags
    • Taxifahrten: 0,60 € pro km bzw. eine Pauschale von 6,00 € für Kurzfahrten bis zu 10 km

    Die Kostenerstattung für Fahrten mit Privatwagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, organisierten Fahrdiensten oder Taxi ist auf 200,00 € pro Jahr begrenzt. Für den Transport von Muttermilch ist eine jährliche Erstattung bis zu 400,00 € vorgesehen.

    Verlust eines Menschen

  • Aufenthalt in einer Einrichtung

    Psychiatrische Abteilung

    Krankenhaus- und Genesungsaufenthalt

    • Aufenthalt der Begleitperson in einem dem Krankenhaus angegliederten Haus: bis zu 600,00 € pro Jahr (20,00 € pro Tag, während 30 Tagen pro Jahr)
    • Genesungsaufenthalt in einem anerkannten Kurhaus, begrenzt auf 28 Tage pro Jahr:
      • nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, einem chirurgischen Eingriff im Rahmen eines Tagesaufenthaltes oder einer Strahlen- oder Chemotherapie: bis zu 1400,00 € pro Jahr (50,00 € pro Tag)
      • bei einer akuten und schlimmen Erkrankung, für die der Arzt eine Pflegenotwendigkeit bescheinigt: bis zu 980,00 € pro Jahr (35,00 € pro Tag)
    • betreuende Begleitperson: bis zu 420,00 € pro Jahr (15,00 € pro Tag, bis zu 28 Tage pro Jahr)

    Betreuung und Kurzaufenthalt für Senioren

    • Betreuung in einem anerkannten Tageszentrum: bis zu 750,00 € pro Jahr bzw. bis zu 1.000,00 € pro Jahr für Versicherte mit Vorzugstarif (7,50 € pro Tag bzw. 10,00 € pro Tag, bis zu 100 Tage pro Jahr)
    • begrenzter Kurzaufenthalt in einem anerkannten Pflegezentrum: bis zu 308,00 € pro Jahr bzw. bis zu 336,00 € pro Jahr für Versicherte mit Vorzugstarif (22,00 € pro Tag bzw. 24,00 € pro Tag, bis zu 14 Tage pro Jahr)
  • Häusliche Pflege

    Familien- und Haushaltshilfe

    Pflegematerial

    • verschiedene Nebenkosten für Schwerpflegebedürftige (Pflegestufen A, B oder C): bis zu 1.800,00 € pro Jahr (bis zu 150,00 € pro Monat) für:
      • Inkontinenzmaterial
      • Pflegematerial
      • Arzneimittel der Kategorie D
      • Leihgebühren für technische Hilfsmittel
      • Kosten für SOS-Hilfe, Dienstleistungsschecks oder für Familien- oder Haushaltshilfe in Höhe von 3,00 € pro Stunde (zzgl. zur normalen Erstattung in Höhe von 2,00 € pro Stunde)
  • Unterstützte Projekte

    Ernährung

    • ObesiVith, organisiert durch das Zentrum PhysioVith: 100,00 €
    • Diätklinik in Sankt Vith für Adipositas-Patienten (ergänzend zu Ernährungsberatung):
      • Kinesitherapie: 100,00 €
      • Eigenanteile für Endokrinologie, Kardiologie, Blutabnahmen, Laktose- und Soja-Intoleranz-Suche: 100,00 €
    • Obesitaszentrum in Eupen für Adipositas-Patienten (ergänzend zu Ernährungsberatung):
      • Bewegungstherapie mit einem Kinesitherapeuten: 100,00 €
      • Eigenanteile für Endokrinologie, Kardiologie, Blutabnahmen, Laktose- und Soja-Intoleranz-Suche: 100,00 €

    Bewusst leben

    Unterstützung für den Körper

    Bewegung für die Gesundheit

    • Rückenschule, organisiert durch die Freie Krankenkasse: kostenlose Teilnahme
    • Rückenschulen, organisiert von einem Kinesitherapeuten und/oder einer anderen speziell ausgebildeten Fachkraft: 100,00 €
    • Wassergymnastik, organisiert durch das Zentrum AquaVith: 100,00 €

 

 

Alle Änderungen und Neuerungen gelten unter Vorbehalt der Genehmigung des AfK.