• Was ist ein Stoma?

    Ein Stoma ist ein künstlicher Darmausgang, d.h. eine operativ angelegte Öffnung im Bauchraum, die den Abtransport von Stuhl oder Urin ermöglicht, wenn dies auf natürliche Weise nicht mehr möglich ist. Häufig wird ein solcher Ausgang nach der Behandlung von Dickdarm- oder Enddarmkrebs angelegt. Der Patient benötigt nach dem Eingriff sogenannte Stomabeutel und anderes Pflegematerial.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Patienten, die Stoma-Material benötigen, erhalten ein virtuelles Budget (vergleichbar mit einem Telefonguthaben), das ihnen ermöglicht, unter allen erstattungsfähigen Produkten das für sie benötigte Material und die benötigte Menge auszuwählen und zu kaufen. Der Patient kann somit sein Budget selbst verwalten.

 

Ihr Apotheker bzw. Bandagist bestellt das Material für Sie. Die Höhe des virtuellen Budgets wird von Ihrem Arzt festgelegt und variiert je nach Art des Stomas (Colo/Ileo/Urostomie). Ändert sich Ihre Situation, so kann die Höhe der Intervention anhand einer neuen ärztlichen Verschreibung angepasst werden.

 

Besonderes Augenmerk wird auf die Lernphase (die ersten 3 Monate der Nutzung nach jedem chirurgischen Eingriff) gelegt. In dieser Phase steht den Patienten ein etwas größeres Budget zur Verfügung. Für Patienten mit spezifischen Bedürfnissen wird ebenfalls eine höhere Erstattung vorgesehen.

 

Die Auszahlung erfolgt dreimonatlich, zu Beginn jedes Quartals. Sie sind nicht verpflichtet, das gesamte Budget aufzubrauchen. Sie können jedoch nicht den Teil des nicht benutzten Budgets eines Quartals auf das nächste Quartal übertragen.

Bedingungen

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie leiden unter einem oder mehreren dieser spezifischen medizinischen Probleme:
  1. Sie haben ein Stoma (Kolo-, Ileo-, Uro-, Cysto- oder Nephrostoma).
  2. Sie leiden an mindestens einer offenen Fistel des Darmtraktes oder der Harnwege.
  3. Sie leiden an Harninkontinenz.
  • Sie haben von Ihrem Arzt eine Verschreibung erhalten, um Ihr Stoma- oder Inkontinenzmaterial erhalten zu können. Für die Erneuerung des Materials ist dann keine ärztliche Verschreibung mehr nötig.
  • Sie haben das Material bei einem anerkannten Bandagisten gekauft.
  • Ihr Inkontinenz- oder Stoma-Material steht auf der Liste der erstattungsfähigen Materialien. Je nach von Ihnen gewähltem Material kann es sein, dass Sie einen Zuschlag zu Ihren Lasten haben.

Um die Erstattung zu erhalten, sind folgenden Schritte erforderlich:

  1. Sie konsultieren Ihren Arzt.
  2. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verschreibung für Stoma- und/oder Inkontinenzmaterial aus.
  3. Sie wenden sich an einen anerkannten Bandagisten. Dieser Bandagist hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Materials, händigt Ihnen Ihr Stoma- und/oder Inkontinenzmaterial persönlich aus sowie eine Lieferbescheinigung.
  4. Normalerweise erfolgt die Zahlung über das Drittzahlersystem, d.h. der Bandagist rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
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Zusätzliche Dienste

Wir übernehmen 50 % der Nebenkosten für Stoma-Material, das nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet wurde, bis zu 500,00 € pro Jahr.

Bedingungen

Diese zusätzliche Erstattung gilt speziell für den Ankauf von Material außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes. Das Material muss in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben werden.