a
  • Aktiver Versicherter - arbeitender Versicherter (z.B. Selbstständige, Angestellte und Arbeiter) oder Versicherter im Arbeitslosenverhältnis.
  • Ambulante Behandlung - Behandlung beim Arzt. Gegenteil von stationärer Behandlung, d.h. im Krankenhaus.
  • Anamnese - Krankengeschichte, d.h. Art, Beginn und Verlauf der aktuellen Beschwerden.
  • Anästhesist - Facharzt, der verantwortlich für die Narkose oder örtliche Betäubung ist.
  • Arbeitslosengeld - Ersatzeinkommen, welches Arbeitslosen gezahlt wird.
  • Arbeitsunfähigkeit - Die Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls.
  • Auslandskrankenschein - Krankenversicherungsschein für Länder, die mit Belgien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen haben, die aber nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
b
  • Berufsstatut - In der Krankenversicherung unterscheidet man beim Berufstatut in der Regel zwischen Selbstständigen, Arbeitnehmern und Beamten.
  • BMI (engl. Body Mass Index) - Körpermassenindex: Körpergewicht in kg / (Körpergröße in m)²; dient zur Orientierung des Über- oder Untergewichts.
c
  • Chronische Krankheit - Krankheit, die sich langsam entwickelt und von sehr langer Dauer ist. Oft ist eine vollständige Heilung nicht mehr möglich. Zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronischer Kopfschmerz usw.
d
  • Diabetes -

    Auch Zuckerkrankheit genannt. Unterschieden wird zwischen Diabetes Typ 1, Typ 2 und Schwangerschaftsdiabetes.

  • Dialyse - Medizinisch-technisches Verfahren, welches eine Nierenfunktion ersetzt und das Blut reinigt.
  • Dienstleistungscheck - Ein zugelassenes Unternehmen beschäftigt Arbeitnehmer für Haushaltsarbeiten (putzen, einkaufen usw.) bei einer Privatperson, die in Belgien wohnhaft ist. Jede Arbeitsstunde wird durch einen Dienstleistungsscheck bezahlt. Die Schecks müssen bei Sodexo eingekauft werden.
  • Dioptrie - Maßeinheit der Brechkraft, dieser Begriff wird größtenteils in der Augenoptik eingesetzt. Eine Dioptrie ist die Brechkraft einer Linse mit 1m Brennweite (1 dpt = 1m-1).
  • Drittzahlersystem - System, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss.
e
  • eAttest - Die elektronische Form der Pflegebescheinigung. Der Arzt übermittelt der Krankenkasse die Bescheinigung direkt in digitaler Form und Sie erhalten lediglich eine Quittung.
  • eCIT -

    Die elektronische Form einer Arbeitsunfähigkeitserklärung. Ihr Arzt übermittelt der Krankenkasse diese Bescheinigung direkt in digitaler Form.

  • EHIC - Die European Health Insurance Card oder  Europäische Krankenversicherungskarte gibt Anrecht auf Erstattung der Pflegekosten bei einem zeitweiligen Aufenthalt im europäischen Ausland (in der Regel nicht länger als 3 Monate).
  • eID - Ihr elektronischer Personalausweis (eID) dient dazu, Ihre Rechte in der Sozialsicherheit, insbesondere Ihr Anrecht auf Erstattungen für Gesundheitspflege, zu prüfen. Sie wird vor allem beim Besuch in Krankenhäusern, Apotheken und beim Arztbesuch benutzt.
  • Eigenanteil (Synonym: Selbstbeteiligung) - Der Anteil der Kosten für eine Pflegeleistung oder für ein Medikament, den der Patient laut dem gesetzlichen Erstattungstarif selber tragen muss (Eigenanteil ist nicht zu verwechseln mit Honorarzuschlag).
  • Einwohner - Versicherungskategorie, zur Eintragung von Personen, die nicht im Rahmen einer der übrigen Versicherungskategorien in der belgischen Krankenversicherung eingetragen werden können. Voraussetzungen sind: In Belgien wohnhaft sein, im Bevölkerungsregister eingetragen sein und weder in Belgien, noch im Ausland eine andere Versicherungsmöglichkeit haben.
  • Ersatzeinkommmen - Kranken- bzw. Invalidengeld, welches man im Falle von Krankheit oder Unfall bezieht, ist ebenso ein Ersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld.
  • Exartikulation -

    Operative Abtrennung im Gelenk

f
g
  • Garantie für schwere Krankheiten -

    optional zu Hospitalia, Hospitalia Medium oder Hospitalia Plus

  • Generika - Billigere Alternative zu Markenmedikamenten, die aber aus den gleichen Bestandteilen zusammengesetzt sind und auch die gleiche Wirksamkeit aufweisen.
  • Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Gesundheitspflegekosten - Gesundheitsausgaben, d.h. Kosten, die für medizinische Pflege zu zahlen sind, sei es im Krankenhaus oder bei einem Pflegeleistenden.
  • Globale Medizinische Akte - Akte, die durch den Hausarzt verwaltet und gesammelt wird. Sie bringt dem Patienten einige Vorteile: der Hausarzt erstellt eine einzige Akte, worin sämtliche medizinische Angaben enthalten sind: Impfungen, Resultate von Blutanalysen usw.  Ziel ist eine bessere Verfolgung des gesundheitlichen Zustandes des Patienten und das Vermeiden unnötiger Untersuchungen.
  • Grenzgänger - Arbeitnehmer, die in einem anderen Land arbeiten als sie wohnen.
h
  • Hauptversicherter - Person, die auf Grund ihres Sozialstatuts bei einer Krankenkasse eingetragen ist und Anrecht auf die Erstattung von Gesundheitspflegekosten für sich und ihre Mitversicherten haben kann. Bestimmte Hauptversicherte haben zudem Anrecht auf Geldleistungen im Falle von Arbeitsunfähigkeit.
  • Hemipelvektomie -

    Operative Abtrennung eines Beines zusammen mit der dazugehörigen Beckenhälfte.

  • Honorarzuschlag - Betrag, der zusätzlich zum Basistarif von einem Arzt in Rechnung gestellt wird.
i
  • Inaktiver Versicherter - Versicherte, die nicht zu den Kategorien der Berufstätigen gehören (z.B. Pensionierte, Witwen, Invaliden, Waisen, Behinderte).
  • Insulin - In der Bauchspeicheldrüse gebildetes blutzuckersenkendes Hormon, das hauptsächlich die normale Blutzuckerkonzentration regelt.
  • Integrationszulage für Behinderte - Beihilfe für behinderte Menschen, die aufgrund reduzierter Autonomie auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
  • Invalidengeld - Ersatzeinkommen, das ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse gezahlt wird. Während des ersten Jahres wird das so genannte Krankengeld gezahlt.
  • Itsme® - Istme® ist eine Anwendung die es Ihnen ermöglicht sich mit Ihrer Handynummer und Ihrem persönlichen itsme®-Kode oder Fingerprint per Smartphone zu identifizieren. Ihren Kartenlesegerät und zahllose Geheimzahlen brauchen Sie dann nicht mehr.
j
  • Jahreshaushalt - Einnahmen und Ausgaben einer Institution, oder eines gesamten Sozialversicherungssystems, innerhalb eines Jahres.
k
  • Kalenderjahr - Ein Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember desselben Jahres.
  • Karenzzeit - Während einer festgelegten Zeit erhält der Versicherte keine oder nur begrenzt Rückerstattungen.
  • Kassenabkommen - Abkommen zwischen Pflegeleistenden und Krankenkassen, bei dem u.a. die Honorare festgelegt werden. (s. auch konventioniert)
  • Kassenarzt - Arzt, der das Kassenabkommen unterzeichnet hat und sich an die vereinbarten Honorare hält.
  • Knochenleitungshörgeräte -

    Bei Knochenleitungshörgeräten handelt es sich um spezielle Hörgeräte, die keinen Schall, sondern starke Vibrationen erzeugen

  • Konventioniert - Ein konventionierter Pflegeleistender hat das Kassenabkommen unterzeichnet und hält sich an die vereinbarten Honorare. Ein Arzt kann entscheiden ob er vollständig, teilweise oder nicht konventioniert ist.
  • Krankengeld - Ersatzeinkommen während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit.
l
  • LfA -

    Landesamt für Arbeitsbeschaffung (franz. ONEM)

  • LIKIV - Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für  Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.).
  • Lohnfortzahlung -

    Die Fortzahlung des Lohnes durch den Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit oder eines thematischen Urlaubs (bspw. Urlaub für Pflegeeltern, Adoptionsurlaub usw.).

m
  • Magistrale Zubereitungen - Medikamente aus Eigenherstellung, der ärztlichen Vorschrift entsprechend zubereitet.
  • Maximale Gesundheitsrechnung - System zur Begrenzung der Eigenanteile, die eine Person, bzw. ein Haushalt jährlich für Kosten der Gesundheitspflege zu tragen hat.
  • Mediphone Assist - Hilfszentrale für medizinischen Beistand im Ausland mit dem unsere Krankenkasse eine Vereinbarung hat. Sie können Mediphone Assist auf der ganzen Welt erreichen. Die Nummer ist: +32 2 778 94 94.
  • Mithelfender Ehegatte - Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.  
  • Mitversicherter - Person, die zu Lasten des Hauptversicherten bei einer Krankenkasse eingeschrieben ist. Beispiel: Kind, eingeschrieben als Person zu Lasten des Vaters oder der Mutter.
  • Mutterschaftsgeld - Ersatzeinkommen während der Mutterschaftsruhe.
n
  • Nomenklaturkode - Für jede einzelne medizinische oder paramedizinische Pflegeleistung gibt es einen bestimmten Nummernkode im Erstattungstarif. Für jede Kodenummer ist ein Honorar des Pflegeleistenden festgelegt sowie die Rückerstattung durch die Krankenkasse.
  • NYHA-Klasse -

    Die NYHA-Klassifikation ist ein Schema zur Einteilung von Herzkrankheiten nach Schweregrad. 

o
  • Orthopäde - Facharzt, der sich mit der Behandlung von Problemen im System des Bewegungsapparates befasst.
  • Orthopädist - Lieferant von orthopädischen Schuhen, Schuheinlagen usw. der vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung anerkannt ist.
  • Ostbelgien Regelung (OBR) - Die Ostbelgienregelung ermöglicht den Einwohnern Ostbelgiens, sich im Raum Aachen, Bitburg-Prüm und Daun fachärztlich behandeln zu lassen und dafür eine Erstattung zu erhalten.
  • Osteopath - Therapeut für Erkrankungen des Knochengerüstes. In der Osteopathie  wird der Körper als Einheit betrachtet. Der Osteopath geht davon aus, dass viele Krankheiten auf Fehlfunktionen der Wirbelsäule und der übrigen Gelenke des Körpers beruhen und durch bestimmte Handgriffe zu behandeln sind.
p
  • Pflegebescheinigung - Eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Bescheinigung der erhaltenen Pflege. Anhand dieser Bescheinigung zahlt die Krankenkasse die vorgesehene Erstattung an den Patienten.
  • Pflegeleistender - Arzt, Facharzt, Zahnarzt, Krankenpflegerin, Kinesitherapeut usw.
  • Pflegeleistung - Medizinische Behandlung an einem Patienten.
  • Psychoedukation -

    Komplizierte medizinisch-wissenschaftliche Fakten über physische und psychische Krankheiten werden so vermittelt, dass sie von betroffenen Patienten und deren Angehörigen gut verstanden werden.

r
  • Recip-e - Die elektronische Form einer Medikamentenverordnung Ihres Arztes für die Apotheke.
  • Referenzerstattung -

    Ein System, bei dem die Kostenbeteiligung der Krankenkasse an dem Originalmedikament reduziert wird, wenn ein günstigeres Generikum auf den Markt kommt.

  • Rückerstattungskategorie - Die Rückerstattungskategorie eines Medikamentes deutet an, inwiefern die Krankenkasse für die Rückerstattung dieses Medikamentes aufkommt.
s
  • S2-Schein -

    Ein S2-Schein erlaubt die Kostenübernahme durch eine ausländische Krankenkasse nach der dort geltenden Gebührenordnung.

  • Stationäre Behandlung - Behandlung im Krankenhaus. Gegenteil von ambulanter Behandlung, d.h. beim Arzt.
t
  • Tagesklinik - Kurzer Krankenhausaufenthalt für kleinere Eingriffe, Untersuchungen oder Behandlungen, ohne Übernachtung.
u
  • Urlaubsgeld - Lohnersatz für Arbeiter während der Urlaubszeit, gezahlt durch das Landesamt für Jahresurlaub. Bei Angestellten ist das Urlaubsgeld ein zusätzliches Entgelt zum Lohn während der Urlaubszeit, das durch den Arbeitgeber gezahlt wird.
v
  • Versicherungsverhältnis -

    Ergebnis der Überprüfung des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Invalidenversicherung, d.h. 

    • eine Rückerstattung für Leistungen der Gesundheitspflege
    • Krankengeld- oder Invalidengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit
  • Vertrauensarzt - Arzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt.
  • Vignette -

    Die Vignetten werden von der Krankenkasse ausgestellt. Es handelt sich um kleine Aufkleber, welche die Identität und das Statut des Versicherten ausweisen. Sie sind jedoch ohne Wert und dienen einzig dazu, den Versicherten zu identifizieren. Im Prinzip müssen sie auf alle Pflegebescheinigungen geklebt werden, vor dem Einreichen bei der Krankenkasse.

  • Vorzugstarif - Anrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
z
  • Zimmerzuschlag - Betrag, den das Krankenhaus zusätzlich in Rechnung stellt, wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden.