Eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Bescheinigung der erhaltenen Pflege. Anhand dieser Bescheinigung zahlt die Krankenkasse die vorgesehene Erstattung an den Patienten.
Veränderte Öffnungszeiten während der Sommermonate:
– Die Kontaktstelle in Bütgenbach bleibt wegen reduzierter Personalverfügbarkeit leider nur begrenzt geöffnet.
– Die Kontaktstelle in Raeren bleibt vom 7. Juli bis zum 25. Juli geschlossen.
– Die Kontaktstelle in Kelmis bleibt vom 11. August bis zum 29. August geschlossen.
Die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen in Büllingen, Sankt Vith und Eupen bleiben unverändert.