Materialverleih der Freien Krankenkasse
Für die Pflege zu Hause stellen wir einige Hilfsmittel zur Verfügung. Um Material auszuleihen, müssen Sie
- Mitglied unserer Krankenkasse sein.
- und mit Ihren Beitragszahlungen für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sein.
Während der ersten drei Monate ist der Verleih in der Regel kostenlos. Danach muss eine geringe Gebühr gezahlt werden. Die Leihdauer ist unbegrenzt.
Wenn Sie dasselbe Material ein zweites Mal leihen möchten, muss eine Zeitspanne von mindestens drei Monaten zwischen den beiden Mietverträgen liegen, um eine neue Gratis-Mietperiode beantragen zu können.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Hilfsmittel, die Sie bei uns ausleihen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl sowie der Vermittlung von hier nicht aufgeführtem Material.
Material | Monatliche Leihgebühr |
Gehhilfen | |
Gehgestell | 2,50 € |
Krücken (Paar) | kostenlos |
Drei- oder Vierfußkrücken (pro Stück) | 2,50 € |
Achselstützen (Paar) | 5 € |
Hilfe für Bad und WC | |
Toilettenstuhl | 5 € |
Toilettenstütze | 1,25 € |
Toilettenerhöher | kann nur gekauft werden, Kaufpreis auf Anfrage |
Badewannensitz | 5 € |
Duschhocker | 5 € |
Medizinische Geräte | |
Blutdruckmesser | 5 € |
Urin-Wecker (Matte kann gekauft werden) | 5 € |
Muttermilchpumpe (Behälter kann gekauft werden) | 5 € |
Inhaliergerät (Maske kann gekauft werden) | 5 € |
Rollstühle und Therapieräder | |
Rollstuhl (mit Bein- oder Fußstützen) | 5 € |
Rollator | 2,50 € |
Hometrainer | 5 € |
Pedalo | 5 € |
Betten und Zubehör | |
Bettdeckenheber | 1.25 € |
Bettgalgen (freistehend) | 5 € |
Bettgitter (einzeln) | 2,50 € |
Spezialluftmatratze | kann nur gekauft werden, Kaufpreis auf Anfrage |
Kompressor für Spezialluftmatratze | 5 € |
Spezialkissen (Gel oder Wasser) | 5 € |
Elektrisch verstellbare Krankenbetten
Für den Verleih von elektrisch verstellbaren Betten haben wir eine Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz vereinbart. Das Rote Kreuz stellt bei Bedarf die Betten zur Verfügung. Während der ersten drei Monate erstatten wir die vollständige Leihgebühr. Ab dem 4. Monat bleibt ein Eigenanteil von 30 Cent pro Tag zu Ihren Lasten.
Inkontinenzmaterial
Wir vermitteln Mitgliedern, die an einer Inkontinenz leiden, Inkontinenzmaterial zu einem günstigen Preis. Informieren Sie sich in Ihrer Geschäftsstelle.
Dauerhaft benötigte Mobilitätshilfen
Für die Erstattung von dauerhaft benötigten Mobilitätshilfen (Gehhilfen, Antidekubituskissen, individuell angepasste oder motorisierte Rollstühle usw.) ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben zuständig. Diese prüft nach Erhalt einer medizinischen Verordnung, ob ein Antrag auf ein dauerhaft benötigtes Hilfsmittel gestellt werden kann und kümmert sich um die weiteren Schritte. Wir achten darauf, dass betroffenen Mitglieder ggf. rechtzeitig informiert werden und unterstützen sie bei der Antragstellung.
Hausnotrufgeräte
Eine Hausnotrufanlage ermöglicht es, hilfsbedürftigen meist älteren Menschen auf Knopfdruck Hilfe anzufordern. Das bietet den Senioren aber auch ihren Angehörigen Sicherheit.
-
Wie funktioniert ein Hausnotrufgerät?
Die Hausnotrufanlage besteht aus einem Sendegerät, das im Haus an einem Festnetzanschluss für gewöhnliche Telefone angebracht wird und einem Handsender, den die hilfsbedürftige Person ständig bei sich trägt. Der Handsender kann über eine Distanz von 300 m zum Sendegerät Alarm auslösen.
Das Sendegerät verfügt über ein hochempfindliches Mikrofon, sodass es meist möglich ist, selbst aus einem entfernten Zimmer mit der Zentrale zu sprechen. Je nach Vorfall werden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet:
- Falls es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, wird die vorher angegebene Kontaktperson informiert, damit diese nach der bedürftigen Person sehen kann. Es können mehrere Bezugspersonen angegeben werden, die nacheinander kontaktiert werden, bis tatsächlich jemand erreicht wird.
- Falls es sich um einen medizinischen Notfall handelt, wird unverzüglich der Rettungsdienst informiert. Die Angehörigen werden anschließend über die eingeleiteten Maßnahmen benachrichtigt.
Antrag
Ein Hausnotrufgerät kann beim ÖSHZ der Wohngemeinde beantragt werden. Das ÖSHZ stellt Ihnen das Gerät gegen eine geringe Leihgebühr zur Verfügung. Personen mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. zahlen bei manchen ÖSHZ eine niedrigere Leihgebühr als Normalversicherte.
Zudem können Sie, unter folgenden Bedingungen, jährlich eine Erstattung seitens der Provinz Lüttich in Höhe von 54,00 € für die gezahlten Gebühren erhalten:
- Sie sind mindestens 70 Jahre alt
- oder als Invalide oder Person mit Behinderung (ab 66 %) anerkannt.
Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie bei der Provinzverwaltung oder auf deren Webseite. Dem Antrag muss eine Bestätigung des ÖSHZ über die Zahlung beigelegt werden.
Erstattung der Zusätzlichen Dienste
Für Mitglieder unserer Krankenkasse erstatten wir bis zu 5,00 € pro Monat. Schwerpflegebedürftige erhalten die vollständige Rückerstattung der Leihgebühren.