Wer erhält den Vorzugstarif?
Personen mit Anrecht auf eine Zulage
Personen mit Anrecht auf eine bestimmte Zulage erhalten automatisch Anrecht auf den erhöhten Erstattungstarif, ohne dass ihr Einkommen zusätzlich überprüft werden muss. Zu dieser Kategorie zählen:
- Empfänger des Eingliederungseinkommens oder einer gleichgestellten Hilfe seitens des ÖSHZ (während 3 vollständigen und aufeinanderfolgenden Monaten);
- Empfänger des garantierten Einkommens für Senioren seitens des Landespensionsamtes;
- Empfänger einer Behindertenbeihilfe seitens des FÖD Soziale Sicherheit im Alter zwischen 18 und 65 Jahren;
- Kinder mit Anerkennung einer Behinderung, die 4 Punkte in der ersten Säule haben;
- ausländische Minderjährige, die ohne Begleitperson in Belgien wohnen und als Hauptversicherte bei der Krankenkasse eingetragen sind;
- Vollwaisen unter 25 Jahren mit Anrecht auf Waisenkindergeld.
Das Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. wird in diesen Fällen jährlich erneuert, insofern die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.
Gut zu wissen
Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif, so ist dies ebenfalls anwendbar für Ihren Ehepartner bzw. Lebensgefährten sowie Ihre mitversicherten Personen.
Reichen Sie bei uns die Bescheinigung ein, die Ihnen die jeweilige Institution zu diesem Zweck aushändigt. Die Bescheinigungen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch auf Papier ausgestellt werden, werden allmählich durch eine elektronische Übermittlung ersetzt.
Personen mit begrenztem Einkommen
Folgende Personen haben Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten., insofern das jährliche Bruttoeinkommen ihres Haushalts den Betrag von 27.011,00 € pro Jahr (zzgl. 5.000,48 € pro Person, die zu ihrem Haushalt gehört) nicht überschreitet:
- Personen mit Alters- oder Hinterbliebenenrente sowie Invaliden;
- Personen, die seit mindestens 3 Monaten arbeitsunfähig sind, kontrolliert arbeitssuchend sind oder bei denen eine Kombination aus beidem besteht;
- Alleinerziehende, die an mindestens 2 Tagen pro Woche alleine mit ihren mitversicherten Kindern leben;
- Selbstständige, die zum Zeitpunkt der Anfrage (und mindestens 1 vollständiges Quartal vorher) Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen haben;
- Personen mit Anerkennung einer Behinderung, die keine Behindertenbeihilfe erhalten;
- Beamte des öffentlichen Dienstes, die seit mindestens 3 Monaten freigestellt sind;
- Berufssoldaten, die seit mindestens 3 Monaten aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht ausüben können;
- Personen mit Anrecht auf das Pflegegeld für Senioren (Deutschsprachige Gemeinschaft);
- Flüchtlinge aus der Ukraine mit dem Sonderstatus zum vorübergehenden Schutz.
Personen, die keiner dieser Versicherungskategorien angehören, die jedoch nur über ein geringes Einkommen verfügen, können ebenfalls Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten. Voraussetzung ist, dass das jährliche Bruttoeinkommen ihres Haushalts den Betrag von 25.630,67 € (zzgl. 4.744,94 € pro Person, die zu ihrem Haushalt gehört) nicht überschreitet.
Gut zu wissen
Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif, so ist dies ebenfalls anwendbar für Ihren Ehepartner bzw. Lebensgefährten sowie Ihre mitversicherten Personen.
Wir informieren Sie schriftlich, falls Sie Anrecht auf den Vorzugstarif haben. Wir senden Ihnen eine „Ehrenwörtliche Erklärung“ zu, in der Sie Ihre steuerbaren Haushaltseinkünfte eintragen müssen. Diese Erklärung müssen Sie innerhalb von 2 Monaten bei uns einreichen. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne beim Ausfüllen behilflich.
Falls Sie keine automatische Aufforderung von uns erhalten haben, jedoch der Meinung sind, die erwähnten Kriterien für das Anrecht auf den Vorzugstarif zu erfüllen, so können Sie sich diesbezüglich in einer unserer Kontaktstellen erkundigen.
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Welches Haushaltseinkommen wird zur Berechnung des Vorzugtarifs berücksichtigt?
Bei der Berechnung wird jegliches Einkommen des Haushalts beachtet, das auch bei der Verwaltung der direkten Steuern angegeben werden muss (z.B. Berufs- und Ersatzeinkommen, Immobilien- und Mobilieneinkünfte, Unterhaltszahlungen). Berücksichtigt wird dabei das Einkommen:
- der hauptversicherten Person selbst,
- des Ehepartners oder Lebensgefährten,
- der Personen, die beim Hauptversicherten oder dessen Ehepartner/Lebensgefährten mitversichert sind.
Für Personen mit einer bestimmten Eigenschaft (Witwe, Pensionierte, Alleinerziehende usw.) wird in der Regel das Einkommen des Monats (Referenzmonat), der dem Monat der Antragstellung vorausgeht, berücksichtigt. Tritt die Eigenschaft erst im Monat der Anfrage ein, so wird das Einkommen des laufenden Monats berücksichtigt.
Für Personen ohne bestimmte Eigenschaft wird das Haushaltseinkommen des gesamten Jahres vor der Anfrage geprüft. Beispiel: Sie stellen Ihre Anfrage am 13. Januar 2024. Dann wird das Jahreseinkommen 2023 aller Personen, die am 13. Januar 2023 Teil Ihres Haushalts bildeten, berücksichtigt. Ziel dieser Regelung ist es, Personen zu helfen, die sich während eines langen Zeitraums in einer finanziell schwierigen Situation befinden.
Ändert sich etwas an Ihrem sozialen Statut oder an Ihrer Einkommenslage, so kann auch das Anrecht auf den Vorzugstarif ändern.
Trotz Kontrolle unsererseits sollten Sie uns sofort informieren, wenn sich etwas an Ihrer persönlichen Situation oder finanziellen Lage ändert.
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Geteilte Unterbringung der Kinder
Seit dem 1. Juli 2022 kann ein Elternteil, dessen Kind nicht bei ihm, sondern bei dem anderen Elternteil mitversichert ist, die Anhebung der Höchstgrenze des Vorzugstarifs beantragen, insofern das Kind geteilt untergebracht ist. Gibt es mehrere Kinder, so wird die Höchstgrenze proportional zur Anzahl der Kinder angehoben.
Das Kind muss durchschnittlich mindestens 2 Tage bei dem betroffenen Elternteil verbringen. Diese Regelung kann höchstens bis 1 Tag vor dem 25. Geburtstag des Kindes angewendet werden.
Der Elternteil, der sich in der zuvor beschriebenen Situation befindet und Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten möchte, muss mittels einer „Ehrenwörtlichen Erklärung“ einen Antrag bei uns stellen.
Nur der betroffene Elternteil hat Anrecht auf den Vorzugstarif, und nicht die Kinder, die für die Anhebung der Höchstgrenze berücksichtigt wurden.
Welche Vorteile bietet der Vorzugstarif?
Der VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. ist ein Statut im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der Krankenkasse festgelegt. Das Statut bietet aber nicht nur vergünstigte Tarife für GesundheitspflegekostenGesundheitsausgaben, d.h. Kosten, die für medizinische Pflege zu zahlen sind, sei es im Krankenhaus oder bei einem Pflegeleistenden., sondern auch weitere finanzielle Vorteile bei anderen Institutionen.
Vorteile bei der Krankenkasse
Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten eine höhere Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung für die Kosten der Gesundheitspflege (z.B.: Arzneimittel, Zahnpflege, ärztliche Konsultationen, häusliche Krankenpflege, Kinesitherapie, Krankenhausaufenthalt usw.). In diesen Fällen bleibt ein geringerer Eigenanteil zu Lasten des Patienten.
Hinzu kommt, dass für die betreffenden Personen die Höchstgrenze der jährlich zu zahlenden Eigenanteile (Maximale GesundheitsrechnungSystem zur Begrenzung der Eigenanteile, die eine Person, bzw. ein Haushalt jährlich für Kosten der Gesundheitspflege zu tragen hat.) auf 516,92 € begrenzt ist und in allen Fällen das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss., also die direkte Kostenabrechnung mit der Krankenkasse, angewendet werden darf. Dieser Betrag kann für Personen, deren steuerbares Einkommen unter 12.681,19 € liegt, sogar auf 254,99 € gesenkt werden.
Vorteile bei anderen Institutionen
Vergünstigter Telefontarif
Personen über 65 Jahre, die Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse haben, können eine Vergünstigung für die Nutzung des Festnetzes sowie für das Abonnement eines Mobiltelefons erhalten. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.
Heizölsozialfonds
Personen mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. der Krankenkasse können über den Heizölsozialfonds eine Beihilfe für die Finanzierung ihres persönlichen Heizstoffbedarfs erhalten. Dies gilt für Heizöl, Heizpetroleum (Typ C) oder Propangas als Massengut.
Die Beihilfe kann einmal pro KalenderjahrEin Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember desselben Jahres. in Anspruch genommen werden, die maximale Brennstoffmenge beträgt 1.500 Liter.
Stellen Sie innerhalb von 2 Monaten nach der Heizöllieferung einen Antrag an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde. Legen Sie dort Ihren Personalausweis sowie die Rechnung der Heizöllieferung vor.
Für Brennstoff, der in großen Mengen geliefert wird, schwankt die Höhe der Beihilfe zwischen 0,14 € und 0,20 € pro Liter. Für kleine Mengen Heizöl oder Heizpetroleum (Typ C), die an der Zapfsäule gekauft wurden, wird ein Pauschalbetrag von 210,00 € gezahlt.
Preis je Liter auf der Rechnung | Höhe der Beihilfe je Liter | Maximale Höhe der Beihilfe je Preiskategorie |
---|---|---|
< 1,21 € |
0,14 € |
210,00 € |
≥ 1,21 € und < 1,235 € |
0,15 € |
225,00 € |
≥ 1,235 € und < 1,26 € |
0,16 € |
240,00 € |
≥ 1,26 € und < 1,285 € |
0,17 € |
255,00 € |
≥ 1,285 € und < 1,31 € |
0,18 € |
270,00 € |
≥ 1,31 € und < 1,335 € |
0,19 € |
285,00 € |
≥ 1,335 € |
0,20 € |
300,00 € |
Beträge seit Januar 2024
Reduzierte Tarife für öffentliche Verkehrsmittel
Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten einen Preisnachlass für ein Abonnement bei den Verkehrsunternehmen TEC, SNCB, STIB und De Lijn. Stellen Sie einfach beim nächstgelegenen Bahn- oder Bushof einen Antrag.
Die Anfrage muss jährlich erneuert werden, außer für Personen über 65 Jahre (für diese beträgt die Gültigkeit 5 Jahre). Personen über 65 Jahre können darüber hinaus kostenlos Bus fahren.
SOS-Hilfe
Die Organisation SOS-Hilfe bietet älteren Menschen in Ostbelgien bestimmte Haushaltsdienste an, z.B. für Putz- oder Gartenarbeiten, kleinere Reparaturen und Renovierungen. Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse zahlen für die Dienste der SOS-Hilfe eine geringere Gebühr.
Verringerte Kosten für die Müllentsorgung
Einige Gemeinden sehen für Personen mit einem geringen Einkommen reduzierte Kosten für die Müllentsorgung vor, entweder in Form einer Ermäßigung der Müllsteuer oder indem sie eine gewisse Anzahl kostenloser Mülltüten zur Verfügung stellen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Abhängig von der Institution benötigen Sie für die Antragstellung eine Bescheinigung der Krankenkasse oder einfach nur Ihren Personalausweis.
Kontaktdaten
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Provinzverwaltung Lüttich
Place de la République française 1, 4000 Lüttich, Belgien
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