Wer erhält den Vorzugstarif?

Personen mit Anrecht auf eine Zulage

Personen mit Anrecht auf eine bestimmte Zulage erhalten automatisch Anrecht auf den erhöhten Erstattungstarif, ohne dass ihr Einkommen zusätzlich überprüft werden muss. Zu dieser Kategorie zählen:

  • Empfänger des Eingliederungseinkommens oder einer gleichgestellten Hilfe seitens des ÖSHZ
  • Empfänger einer Behindertenbeihilfe seitens des FÖD Soziale Sicherheit
  • Empfänger des garantierten Einkommens für Senioren seitens des Landespensionsamtes
  • Kinder mit Anerkennung einer Behinderung, die 4 Punkte in der ersten Säule haben
  • Vollwaisen mit Anrecht auf Waisenkindergeld
  • Ausländische Minderjährige, die ohne Begleitperson in Belgien wohnen und als Hauptversicherte bei der Krankenkasse eingetragen sind

Das Anrecht auf den Vorzugstarif wird in diesen Fällen jährlich erneuert, insofern die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.

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Gut zu wissen

Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif, so ist dies ebenfalls anwendbar für ihren Ehepartner bzw. Lebensgefährten sowie Ihre mitversicherten Personen.

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Reichen Sie bei uns die Bescheinigung ein, die Ihnen die jeweilige Institution zu diesem Zweck aushändigt. Die Bescheinigungen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch auf Papier ausgestellt werden, werden allmählich durch eine elektronische Übermittlung ersetzt.

Personen mit begrenztem Einkommen

Folgende Personen haben Anrecht auf den Vorzugstarif, insofern das jährliche Bruttoeinkommen ihres Haushalts den Betrag von 25.797,56 € pro Jahr (zzgl. 4.775,84 € pro mitversicherte Person), nicht überschreitet:

  • Personen mit Alters- oder Hinterbliebenenrente sowie Invaliden
  • Personen, die seit 3 Monaten arbeitsunfähig, kontrolliert arbeitssuchend oder eine Kombination aus beidem sind
  • Alleinerziehende
  • Selbstständige mit Übergangsrecht bei Insolvenz
  • Personen mit Anerkennung einer Behinderung, die keine Behindertenbeihilfe erhalten
  • Beamte des öffentlichen Dienstes, die seit 3 Monaten freigestellt sind
  • Berufssoldaten, die seit 3 Monaten aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht ausüben können

 

Personen, die keiner dieser Versicherungskategorien angehören, die jedoch nur über ein geringes Einkommen verfügen, können ebenfalls Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten. Voraussetzung ist, dass das jährliche Bruttoeinkommen ihres Haushalts den Betrag von 23.303,84 € (zzgl. 4.314,18 € pro mitversicherte Person) nicht überschreitet.

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Gut zu wissen

Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif, so ist dies ebenfalls anwendbar für ihren Ehepartner bzw. Lebensgefährten sowie Ihre mitversicherten Personen.

 

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Wir informieren Sie schriftlich, falls Sie Anrecht auf den Vorzugstarif haben. Wir senden Ihnen eine „Ehrenwörtliche Erklärung“ zu, in der Sie Ihre steuerbaren Haushaltseinkünfte eintragen müssen. Diese Erklärung müssen Sie innerhalb von 2 Monaten bei uns einreichen. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne beim Ausfüllen behilflich.

 

Falls Sie keine automatische Aufforderung von uns erhalten haben, jedoch der Meinung sind, die erwähnten Kriterien für das Anrecht auf den Vorzugstarif zu erfüllen, so können Sie sich diesbezüglich in einer unserer Kontaktstellen erkundigen.

  • Welches Haushaltseinkommen wird zur Berechnung des Vorzugtarifs berücksichtigt?

    Bei der Berechnung wird jegliches Einkommen des Haushaltes beachtet, das auch bei der Verwaltung der direkten Steuern angegeben werden muss (z.B. Berufs- und Ersatzeinkommen, Immobilien- und Mobilieneinkünfte, Unterhaltszahlungen). Berücksichtigt wird dabei das Einkommen

    • der hauptversicherten Person selbst
    • des Ehepartners oder Lebensgefährten
    • der Personen, die beim Hauptversicherten oder dessen Ehepartner/Lebensgefährte mitversichert sind

     

    Für Personen mit einer bestimmten Eigenschaft (Witwe, Pensionierte, Alleinerziehende usw.) wird in der Regel das Einkommen des Monats (Referenzmonat), der dem Monat der Antragstellung vorausgeht, berücksichtigt. Tritt die Eigenschaft erst im Monat der Anfrage ein, so wird das Einkommen des laufenden Monats berücksichtigt.

     

    Für Personen ohne bestimmte Eigenschaft wird das Haushaltseinkommen des gesamten Jahres vor der Anfrage geprüft. Beispiel: Sie stellen Ihre Anfrage am 13. Januar 2021. Dann wird das Jahreseinkommen 2020 aller Personen, die am 13. Januar 2020 Teil Ihres Haushalts bilden, berücksichtigt. Ziel dieser Regelung ist es, Personen zu helfen, die sich während eines langen Zeitraums in einer finanziell schwierigen Situation befinden.

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    Ändert sich etwas an Ihrem sozialen Statut oder an Ihrer Einkommenslage, so kann auch das Anrecht auf den Vorzugstarif ändern.
    Trotz Kontrolle unsererseits, sollten Sie uns sofort informieren, wenn sich etwas an Ihrer persönlichen Situation oder finanziellen Lage ändert.

Welche Vorteile bietet der Vorzugstarif? 

Vorteile bei der Krankenkasse

Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten eine höhere Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung für die Kosten der Gesundheitspflege (z.B.: Arzneimittel, Zahnpflege, ärztliche Konsultationen, häusliche Krankenpflege, Kinesitherapie, Krankenhausaufenthalt usw.). In diesen Fällen bleibt ein geringerer Eigenanteil zu Lasten des Patienten.

 

Hinzu kommt, dass für die betreffenden Personen die Höchstgrenze der jährlich zu zahlenden Eigenanteile (Maximale Gesundheitsrechnung) auf 506,79 € begrenzt ist und in allen Fällen das Drittzahlersystem, also die direkte Kostenabrechnung mit der Krankenkasse, angewandt werden darf. Dieser Betrag kann für Personen, deren steuerbares Einkommen unter 11.120,01 € liegt, sogar auf 250,00 € gesenkt werden.

Vorteile bei anderen Institutionen

Vergünstigter Telefontarif

Personen über 65 Jahre, die Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse haben, können eine Vergünstigung für die Nutzung des Festnetzes sowie für das Abonnement eines Mobiltelefons erhalten. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.

Heizölsozialfonds

Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse können über den Heizölsozialfonds eine Beihilfe für die Finanzierung ihres Heizstoffbedarfs erhalten. Dies gilt für Heizöl, Heizpetroleum (Typ C) oder Propangas als Massengut. Die Beihilfe kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, die maximale Brennstoffmenge beträgt 1.500 Liter. Stellen Sie innerhalb von 2 Monaten nach der Heizöllieferung einen Antrag an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde. Legen Sie dort Ihren Personalausweis sowie die Rechnung der Heizöllieferung vor.

 

Für Brennstoff, der in großen Mengen geliefert wird, schwankt die Höhe der Beihilfe zwischen 0,14 € und 0,20 € pro Liter. Für kleine Mengen Heizöl oder Heizpetroleum (Typ C), die an der Zapfsäule gekauft wurden, wird ein Pauschalbetrag von 280,00 € gezahlt.

Preis je Liter auf der Rechnung Höher der Beihilfe je Liter Maximale Höhe der Beihilfe je Preiskategorie
<  0,97 €

0,14 €

280,00 €

≥ 0,97 € und < 0,995 €

0,15 €

300,00 € 

≥ 0,995 € und < 1,02 €

0,16 €

320,00 €

≥ 1,02 € und < 1,045 €

0,17 €

340,00 €

≥ 1,045 € und < 1,07 €

0,18 €

360,00 €

≥ 1,07 € und < 1,095 €

0,19 €

380,00 €

≥ 1,095 €

0,20 €

400,00 €

Beträge seit Januar 2023

Reduzierte Tarife für öffentliche Verkehrsmittel

Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten einen Preisnachlass für ein Abonnement bei der SNCB oder bei der TEC. Stellen Sie einfach beim nächstgelegenen Bahn- oder Bushof einen Antrag. Anhand eines Passfotos und einer von uns ausgestellten Bescheinigung stellt die Bahn Ihnen einen Vergünstigungsausweis aus.

Die Anfrage muss jährlich erneuert werden, außer für Personen über 65 Jahre (für diese beträgt die Gültigkeit 5 Jahre). Personen über 65 Jahre können darüber hinaus kostenlos Bus fahren.

SOS-Hilfe

Die Organisation SOS-Hilfe bietet älteren Menschen in Ostbelgien bestimmte Haushaltsdienste an, z.B. für Putz- oder Gartenarbeiten, kleinere Reparaturen und Renovierungen. Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse zahlen für die Dienste der SOS-Hilfe eine geringere Gebühr.

Verringerte Kosten für die Müllentsorgung

Einige Gemeinden sehen für Personen mit Inkontinenz oder einem geringen Einkommen reduzierte Kosten für die Müllentsorgung vor, entweder in Form einer Ermäßigung der Müllsteuer oder indem sie eine gewisse Anzahl kostenloser Mülltüten zur Verfügung stellen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.