Ziel des Projekts eHealth ist es, die Verwaltung und den Austausch medizinischer Daten zu vereinfachen und so die Gesundheitsversorgung des Patienten zu verbessern. Die medizinischen Daten des Patienten werden elektronisch gespeichert und sind somit jederzeit von befugten Pflegeleistenden einsehbar.

 

Die Sicherheit der Informationen, der Schutz der Privatsphäre sowie die Einhaltung des medizinischen Geheimnisses sind garantiert, denn die einzelnen Dokumente bleiben auf den Servern der jeweiligen medizinischen Einrichtung, eHealth sorgt lediglich für den Zugriff darauf. Alle Zugriffe lassen sich dabei zurückverfolgen.

 

Zum Projekt eHealth gehören unterschiedliche Plattformen und Anwendungen für Pflegeleistende aber auch für Patienten: MeineGesundheit, eAttest, Recip-e usw.

MeineGesundheit

Nach der Registrierung auf dem Onlineportal MeineGesundheit.be erhalten Sie Zugriff auf Ihre medizinischen und administrativen Gesundheitsdaten, womit Sie die eigene Gesundheitsversorgung verfolgen können, wie bspw. indem Sie auf Laborergebnisse, Röntgenbilder, verschriebene Medikamente usw. zugreifen können.

Alle Gesundheitsdaten sind somit an einem Ort gesammelt. Auch allgemeine und fundierte Informationen rund um die Gesundheit sind auf der Plattform MeineGesundheit.be zu finden. Des Weiteren können Sie andere wichtige Dinge in Bezug auf Ihre Gesundheit dort verwalten, wie Ihre Pflegemandate, Ihren Spenderausweis, die Zugriffsverwaltung auf Ihre Akte uvm.

 

Es ist keine aufwändige Registrierung notwendig, Sie können sich dort mit den herkömmlichen föderalen Anmeldemethoden einloggen (mit eID, Token oder itsme) und können Ihre Daten dann sofort einsehen.

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Gut zu wissen

Wenn Sie sich mit itsme® in unserem Online Büro anmelden, können Sie unter dem Menüpunkt „Service” mit einem Klick Einsicht in Ihre persönlichen Gesundheitsangaben des Portals erhalten – ohne sich erneut anmelden zu müssen.

eConsent

Um einen bestmöglichen Austausch Ihrer Gesundheitsdaten zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Einverständnis zum Austausch erteilen, um auf alle bereits bestehenden und künftigen digitalen Services zugreifen zu können. Das geht ganz einfach nach Anmeldung auf MeineGesundheit.be, indem Sie den Button „Meine Zustimmung“ klicken.

 

Sie behalten weiterhin die vollständige Kontrolle über Ihre Daten, denn Sie bestimmen selbst, welche Pflegeleistenden (Hausarzt, Fachärzte, Krankenhausärzte, Apotheker, HeimpflegerInnen) Ihre Daten einsehen dürfen und welche nicht.

 

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, therapeutische Beziehungen zu bestimmten Ärzten zu erstellen oder zu löschen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie während einer Behandlung den Arzt wechseln. Sie können einem Pflegeleistenden den Zugang zu Ihrer gesamten Gesundheitsakte gewähren oder diesen auf gewisse Dokumente einschränken. Das Portal ermöglicht Ihnen somit eine aktive Rolle bei Ihrer gesundheitlichen Versorgung.

 

Auf Ihre ausdrückliche Anfrage, können auch Ihr Arzt, Apotheker oder die Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse oder eines Krankenhauses die Zustimmung für Sie erteilen. Diese sind ebenfalls befugt, die therapeutischen Beziehungen mit Ihnen zusammen zu verwalten.

eAttest

 

Für gewöhnlich erhalten Sie nach einer ärztlichen oder zahnärztlichen Konsultation eine Pflegebescheinigung, die Sie zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen. Mit dem eAttest fällt diese weg. Der Arzt übermittelt der Krankenkasse die Bescheinigung direkt in digitaler Form und Sie erhalten lediglich eine Quittung. Das bringt einige Vorteile mit sich:

  • Sie sparen den Weg zur Krankenkasse
  • Pflegebescheinigungen gehen nicht verloren
  • Das System meldet dem Arzt sofort Fehler beim Ausfüllen der Bescheinigung
  • Die Rückerstattung geht schneller
  • Der Papierverbrauch wird reduziert

Recip-e

Recip-e ist ein Online-Tool, das Ärzten ermöglicht, ihre Medikamentenrezepte elektronisch an Apotheker zu übermitteln. Der Patient empfängt vom Arzt kein Papierrezept mehr. Die Verschreibungen sind für den Apotheker anhand der eID, welche als Zugangsschlüssel für das Abrufen der Daten dient, einsehbar.

 

In der Regel findet kein Papieraustausch mehr statt, jedoch händigen viele Ärzte weiterhin einen Beleg mit Strichkode aus, der in der Apotheke gescannt werden kann, um ebenfalls die Medikamentenverschreibungen zu sehen. 

 

Seit dem 1. Januar 2020 sind alle Ärzte verpflichtet, die Verordnungen für Medikamente elektronisch auszustellen. Allerdings sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen: Die elektronische Verschreibung muss nicht bei Hausbesuchen angewandt werden, auch nicht bei Besuchen des Arztes in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen.

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Gut zu wissen

Auf dem Portal MeineGesundheit.be können Sie Ihre ausstehenden Verschreibungen selbst einsehen oder aber über die mobile Anwendung „MyMedicines”.

eCIT

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf zeitweise nicht ausüben können, mussten Sie bisher eine Krankmelduung (Arbeitsunfähigkeitserklärung) Ihres Arztes in Papierform bei der Krankenkasse einreichen. Neuerdings kann Ihr behandelnder Arzt unter bestimmten Bedingungen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitserklärung (eCIT) direkt an den Vertrauensarzt der Krankenkasse weiterleiten, wenn Sie als Patient Ihr Einverständnis zum digitalen Austausch Ihrer Gesundheitsdaten erteilt haben.

 

In einem ersten Schritt wird die elektronische Übermittlung der Daten nur Allgemeinmedizinern möglich sein, und auch nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 14 Tage dauert oder es sich um die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit handelt.

 

In einer späteren Phase soll das System dann ausgeweitet werden. So sollen verschiedene Empfänger hinzugefügt werden (z.B. Arbeitgeber) und weitere Ärzte (z.B. Fachärzte) sollen die Erklärung weiterleiten können. Außerdem soll es möglich werden, die Erklärung bereits ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit digital an die Krankenkasse zu versenden.

 

Der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitserklärung bietet vor allem einen großen Vorteil: Zeitersparnis. Wenn die Bescheinigung direkt von Ihrem Arzt an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse geschickt wird, kann die Akte schneller bearbeitet werden. Dadurch kann die Krankenkasse frühzeitiger mit der Berechnung und Auszahlung Ihres Krankengeldes beginnen. Dies ist mit einigen administrativen Schritten verbunden, bevor es zur Auszahlung kommen kann. Besonders in dem Fall, wenn Sie keine Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers erhalten, ist die rasche Bearbeitung durch die Krankenkasse wichtig.

 

eDMG

Um Ihre Gesundheitsversorgung zu verbessern, verwaltet Ihr Hausarzt in der Regel eine Globale Medizinische Akte (GMA) für Sie. Dafür erhält der Hausarzt ein Honorar, das die gesetzliche Krankenversicherung vollständig übernimmt. Dieses Honorar dürfen Hausärzte nur noch auf elektronische Weise bei der Krankenkasse beantragen: über das System eDMG (DMG steht für „Dossier Médicale Globale“, auf Deutsch „Globale Medizinische Akte“).

 

Bis Ende 2024 besteht eine Übergangszeit, in der die GMA automatisch verlängert wird. Danach muss jeder Hausarzt auf das System der eDMG umgestiegen sein. Anderenfalls kann er keine GMAs mehr für seine Patienten führen. Für Sie als Patient würden die Vorteile der GMA entfallen, wie die Reduzierung Ihres Eigenanteils bei einer Hausarztvisite oder bei Überweisung Ihres Hausarztes an einen Facharzt.