Der Vertrauensarzt trifft autonome und von der Krankenkasse unabhängige Entscheidungen in den Bereichen der Gesundheitsversorgung und Arbeitsunfähigkeit. Der Vertrauensarzt hat 3 Hauptaufgaben:

1. Überprüfung der Bedingungen für die Anerkennung einer Arbeitsunfähigkeit

Wer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, hat eventuell Anrecht auf Krankengeld. Der Vertrauensarzt hat die Aufgabe, zu prüfen, ob Sie in dem Maße arbeitsunfähig sind (+66 %), dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können. Dazu werden Sie automatisch durch ihn vorgeladen.

Kontrolluntersuchung beim Vertrauensarzt

Der Vertrauensarzt kann Sie in regelmäßigen Abständen zu Untersuchungen vorladen. Dabei prüft er, ob Sie die gesundheitlichen Bedingungen weiterhin erfüllen, um Krankengeld zu erhalten. Er entscheidet, ob die Krankheitsperiode verlängert oder beendet wird.

Erscheinen Sie nicht zu dieser Untersuchung, ohne vorherige Abmeldung und ohne triftigen Grund, so kann Ihnen zeitweilig oder definitiv das Krankengeld gestrichen werden.

Um dem Vertrauensarzt die Kontrolle zu ermöglichen, müssen Sie uns jede Adressänderung oder Wohnsitzwechsel innerhalb von 2 Tagen sowie jeden Auslandsaufenthalt (10 Tage vor dem Abreisedatum) mitteilen.

Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit

Außerdem überprüft der Vertrauensarzt, ob Möglichkeiten der Wiedereingliederung ins Berufsleben bestehen oder ob eine teilweise Arbeitsaufnahme möglich ist.

Auch Anträge zur Finanzierung von Umschulungen zwecks Wiedereingliederung in das Arbeitsleben werden vom Vertrauensarzt begutachtet.

2. Genehmigung zur Erstattung bestimmter Medikamente

Verschiedene Medikamente, obschon sie Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet wurden, können nur in bestimmten Fällen von der Krankenkasse erstattet werden. Der Vertrauensarzt überprüft, ob alle medizinischen Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt sind und erteilt gegebenenfalls eine schriftliche Genehmigung.

Wird der Antrag abgelehnt, können Sie das verordnete Medikament zwar kaufen, jedoch darf die Krankenkasse es nicht zurückerstatten. Die Kosten sind ganz zu Ihren Lasten.

3. Sondergenehmigung für die Erstattung medizinischer Behandlungen in Belgien oder im Ausland

Für die Erstattung bestimmter medizinischer Behandlungen, ist eine Sondergenehmigung des Vertrauensarztes notwendig:

  • Längere kinesitherapeutische Behandlungen bei schweren Krankheiten
  • Hörgeräte, orthopädische Schuhe, …
  • Stationäre Behandlungen im Ausland
  • Erstattungsanträge an den Besonderen Solidaritätsfonds (außergewöhnliche Kosten für lebensnotwendige Behandlungen)

 

Alle Anträge werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse auf ihre Vollständigkeit geprüft und anschließend dem Vertrauensarzt zur Entscheidung vorgelegt. Bei seinen Bewertungen und Entscheidungen stützt er sich in erster Linie auf die Analyse der fachärztlichen Berichte.