Der VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. trifft autonome und von der Krankenkasse unabhängige Entscheidungen in den Bereichen der Gesundheitsversorgung und ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls.. Der Vertrauensarzt hat 3 Hauptaufgaben:
1. Überprüfung der Bedingungen für die Anerkennung einer Arbeitsunfähigkeit
Wer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, hat eventuell Anrecht auf KrankengeldErsatzeinkommen während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit.. Der Vertrauensarzt hat die Aufgabe, zu prüfen, ob Sie in dem Maße arbeitsunfähig sind (+66 %), dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können. Dazu werden Sie automatisch durch ihn vorgeladen.
Kontrolluntersuchung beim Vertrauensarzt
Der Vertrauensarzt kann Sie in regelmäßigen Abständen zu Untersuchungen vorladen. Dabei prüft er, ob Sie die gesundheitlichen Bedingungen weiterhin erfüllen, um Krankengeld zu erhalten. Er entscheidet, ob die Krankheitsperiode verlängert oder beendet wird.
Erscheinen Sie nicht zu dieser Untersuchung, ohne vorherige Abmeldung und ohne triftigen Grund, so kann Ihnen zeitweilig oder definitiv das Krankengeld gestrichen werden.
Um dem Vertrauensarzt die Kontrolle zu ermöglichen, müssen Sie uns jede Adressänderung oder Wohnsitzwechsel innerhalb von 2 Tagen sowie jeden Auslandsaufenthalt (10 Tage vor dem Abreisedatum) mitteilen.
Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit
Außerdem überprüft der Vertrauensarzt, ob Möglichkeiten der Wiedereingliederung ins Berufsleben bestehen oder ob eine teilweise Arbeitsaufnahme möglich ist.
Auch Anträge zur Finanzierung von Umschulungen zwecks Wiedereingliederung in das Arbeitsleben werden vom Vertrauensarzt begutachtet.
2. Genehmigung zur Erstattung bestimmter Medikamente
Verschiedene Medikamente, obschon sie Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet wurden, können nur in bestimmten Fällen von der Krankenkasse erstattet werden. Der Vertrauensarzt überprüft, ob alle medizinischen Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt sind und erteilt gegebenenfalls eine schriftliche Genehmigung.
Wird der Antrag abgelehnt, können Sie das verordnete Medikament zwar kaufen, jedoch darf die Krankenkasse es nicht zurückerstatten. Die Kosten sind ganz zu Ihren Lasten.
3. Sondergenehmigung für die Erstattung medizinischer Behandlungen in Belgien oder im Ausland
Für die Erstattung bestimmter medizinischer Behandlungen, ist eine Sondergenehmigung des Vertrauensarztes notwendig:
- Längere kinesitherapeutische Behandlungen bei schweren Krankheiten
- Hörgeräte, orthopädische Schuhe, …
- Stationäre Behandlungen im Ausland
- Erstattungsanträge an den Besonderen Solidaritätsfonds (außergewöhnliche Kosten für lebensnotwendige Behandlungen)
Alle Anträge werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse auf ihre Vollständigkeit geprüft und anschließend dem Vertrauensarzt zur Entscheidung vorgelegt. Bei seinen Bewertungen und Entscheidungen stützt er sich in erster Linie auf die Analyse der fachärztlichen Berichte.
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Wozu dient eine Genehmigung durch den Vertrauensarzt?
Eine Genehmigung durch den Vertrauensarztes gibt Anrecht auf eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse – sei es für ein bestimmtes Medikament, für eine medizinische Behandlung oder für die Periode Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
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Wie nehme ich Kontakt zum Vertrauensarzt auf?
Sämtliche Unterlagen für eine Genehmigung können Sie einfach in einer unserer Geschäftsstellen einreichen. Im medizinischen Dienst wird die Vollständigkeit des Antrags geprüft, bevor er dem Vertrauensarzt vorgelegt wird. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit werden Sie automatisch vom Kabinett des Vertrauensarztes vorgeladen.
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Was kann ich unternehmen, wenn ich mit der Entscheidung des Vertrauensarztes nicht einverstanden bin?
Die Entscheidung des Vertrauensarztes wurde auf Basis der übermittelten Unterlagen und Informationen getroffen. Möglicherweise fehlten wichtige Angaben. Setzen Sie sich mit dem medizinischen Dienst unserer Krankenkasse in Verbindung, um mehr zu erfahren. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Entscheidung beim zuständigen Arbeitsgericht Berufung einlegen.
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Was geschieht mit meiner Genehmigung des Vertrauensarztes, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Falls der Vertrauensarzt Ihnen eine Genehmigung erteilt hat, wird diese in Ihrer Akte vermerkt und im Falle eines Wechsels an die neue Krankenkasse übermittelt. Diese wird die Genehmigung so übernehmen.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.