Meistens gehen Paare eine gesetzliche Lebensgemeinschaft ein, doch auch Geschwister, Eltern und Kinder, Freunde usw. dürfen eine so genannte Lebensgemeinschaftserklärung unterzeichnen.

Voraussetzungen

  • Sie sind volljährig.
  • Sie haben noch keine Ehe- oder Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person geschlossen.

Rechte und Pflichten

Eine gesetzliche Lebensgemeinschaft wird eingegangen, um einen gewissen gesetzlichen Schutz zu erhalten. Sie ist nicht gleichgestellt mit einer Ehe, bietet aber folgende Vorteile:

  • Ein Partner alleine darf nicht über den Verkauf gemeinsamer Möbel oder Immobilien entscheiden.
  • Es müssen beide Partner, je nach ihren Möglichkeiten, zu den Kosten der Lebensgemeinschaft beitragen.
  • Es bestehen gewisse Erbrechte, falls einer der Partner stirbt.
  • In Bezug auf die Steuern sind gesetzliche Lebenspartner den Ehepartnern gleichgestellt.

Ende der gesetzlichen Lebensgemeinschaft

Die gesetzliche Lebensgemeinschaft endet automatisch, wenn beide Partner heiraten oder einer der beiden stirbt. Außerdem ist es möglich, der Gemeindeverwaltung eine schriftliche Erklärung über das Ende der gesetzlichen Lebensgemeinschaft vorzulegen (mit Empfangsbestätigung). Die Erklärung kann von beiden gemeinsam oder nur von einem aufgestellt werden. Sie muss folgende Informationen beinhalten:

  • Datum der Erklärung, Name, Vorname und Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Unterschriften der beiden Partner (wurde die Erklärung nur von einem Partner aufgestellt, muss nur dieser unterschreiben)
  • Adressen der beiden Partner
  • Vermerk, dass die gesetzliche Lebensgemeinschaft beendet wird

Krankenkasse

Wir werden automatisch darüber informiert, wenn Sie eine gesetzlichen Lebensgemeinschaft eingehen. Sie müssen uns demnach nicht darüber informieren.  

 

Wenn beide Partner ein eigenes Berufseinkommen haben, sind beide verpflichtet, sich bei der der Krankenkasse als Hauptversicherter eintragen zu lassen. Falls einer der beiden Partner jedoch kein oder nur ein begrenztes Einkommen hat, besteht die Möglichkeit, ihn als Mitversicherten des andern Partners eintragen zu lassen. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall.

 

Wenn Sie als Paar zusammenziehen sollten Sie erwägen, sich bei der selben Krankenkasse einzutragen. Das bringt den Vorteil mit sich, dass Sie sich für Angelegenheiten der Krankenkasse nur an eine Stelle wenden müssen.