Gesetzlich festgelegte Aufgaben

  1. Erster und wichtigster Teil dieser Aufgabe ist die Beteiligung der Krankenkasse an der Ausführung der gesetzlichen Kranken­versicherung.
  2. Die zweite Aufgabe ist die Organisation von zusätzlichen Diensten, Kosten­erstat­tungen und Entschädigungen an die Mitglieder und deren Mitversicherte. In diesem Zusammenhang organisieren wir in eigener Verantwortung die Zusätzlichen Dienste, durch die wir unseren Mitgliedern eine Vielzahl von ergänzenden Leistungen anbieten. Einige weitere Dienste organisieren wir in Zusammenarbeit mit unserem Landesbund, wie bspw. die Krankenhausversicherung Hospitalia oder den Dienst Dringende Pflege im Ausland.
  3. Die dritte Aufgabe ist die Information, Hilfe und Begleitung der Mitglieder im Rahmen der oben genannten Aufgabenbereiche.

Eigene Zielsetzungen

  1. Die Freie Krankenkasse möchte vor allem den Deutschsprachigen in Belgien die Dienstleistungen der gesetzlichen belgischen Krankenversicherung anbieten, dies auf eine möglichst unabhängige Weise, um den spezifischen Bedürfnissen dieser Menschen auf die bestmögliche Art gerecht zu werden. Selbstverständlich nehmen wir auch Mitglieder aus dem Landesinneren sowie anderssprachige Personen als Mitglied auf.
  2. Die Freie Krankenkasse möchte zusätzliche Kostenerstattungen, Versicherungen oder Dienstleistungen anbieten, die vor allem den am schlimmsten betroffenen Kranken zu Gute kommen.
  3. Die Freie Krankenkasse möchte Kostenerstattungen oder Dienstleistungen anbieten, welche im Sinne einer nachhaltigen Gesundheitsfürsorge und -vorsorge sind.
  4. Die Freie Krankenkasse möchte ihre Kostenerstattungen und Dienstleistungen für die Mitglieder finanziell langfristig absichern und mit Weitblick garantieren.
  5. Die Freie Krankenkasse möchte ihre Kostenerstattungen und Dienstleistungen möglichst auf hohem Niveau und zu der bestmöglichen Qualität anbieten.
  6. Die Freie Krankenkasse möchte ihren Mitgliedern außerdem die freie Wahl der Pflegeleistenden ermöglichen; hierzu fördern wir nach Möglichkeit alle unabhängigen Organisationen, Pflegeeinrichtungen, Ärzte, die selbstständigen Kran­ken­pflegerinnen oder andere Pflegeleistenden.

Werte und Grundeinstellungen

Das Wort “Freie” in unserem Namen steht für Unabhängigkeit, größtmögliche Eigenständigkeit sowie für Aufgeschlossenheit und Transparenz.

Diese Werte und Grundeinstellungen sind für unsere Krankenkasse besonders wichtig.

Ganz klar ist der Name auch als Trennung von politischen Parteien, Pflegeeinrichtungen oder anderen Organisationen zu verstehen. Mit allen politischen Verantwortungsträgern arbeiten wir konstruktiv zusammen. Jedoch können wir die Interessen unserer Mitglieder am besten vertreten und erfüllen, wenn wir unabhängig, ungebunden sind und frei von Verbindungen, Verpflichtungen oder Rücksichtnahmen anderer Art.

Nur so können wir uns uneingeschränkt unserem Hauptziel widmen: der bestmöglichen Beratung und Krankenversicherung unserer Mitglieder.

 

 

Rundum für Sie da.

 

 

  • Als Hinweisgeber einen Rechtsverstoß melden

    Whistleblower-Gesetz

    • Europäische Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
    • Umsetzung durch das belgische Gesetz vom 28. November 2022 (Gesetz über Whistleblower).

     

    Die Rechtsvorschriften über Hinweisgeber wurden geschaffen zum Schutz von Personen, den sogenannten “Whistleblowern”, die Verstöße melden, die gegen geltendes Recht verstoßen.

    Die Richtlinien der Gesetzgebung für Whistleblower unterscheiden 3 Arten von Meldekanälen (interner Kanal, externer Kanal, öffentliche Bekanntmachung), wobei der interne Meldeweg vom Gesetz und in den Vorschriften als der am besten geeignete Meldekanal angegeben wird.

    Was kann gemeldet werden?

    Potenzielle Verstöße in folgenden Bereichen fallen in den Anwendungsbereich der Whistleblower-Gesetzgebung und können über das Whistleblower-Tool gemeldet werden:

    • Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie gegen die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
    • Produktsicherheit und -konformität;
    • Verkehrssicherheit;
    • Umweltschutz;
    • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit;
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
    • öffentliche Gesundheit;
    • öffentliche Auftragswesen;
    • Verbraucherschutz;
    • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

     

    Der belgische Gesetzgeber hat den von der Europäischen Union festgelegten Bereichen zwei weitere hinzugefügt:

    • Verstöße gegen die Bekämpfung von Steuerbetrug;
    • Verstöße gegen die Bekämpfung von Sozialbetrug.

    Meldung einreichen

    Der Whistleblower:

    • muss triftige Gründe für die Annahme haben, dass die offengelegte Information wahr ist;
    • muss die Meldung im Allgemeininteresse machen und nicht aus persönlichen oder feindseligen Gründen oder mit der Aussicht auf einen persönlichen Vorteil;
    • muss in gutem Glauben handeln, um den Schutz vor Repressalien in Anspruch nehmen zu können.

     

    Die Meldung kann unter freie.whistlelink.com erfolgen.

     

    Nach Einreichen der Meldung, wird dem Hinweisgeber eine Referenz angezeigt, die unbedingt notiert werden muss. Mit dieser Fallnummer und dem Verifizierungskode kann er über freie.whistlelink.com auf seine Akte zugreifen und mit dem Verwalter der Meldung kommunizieren.

     

    Durch das System wird der Bericht des Hinweisgebers automatisch an den Meldungsverwalter übermittelt. Dieser nimmt eine erste Einschätzung vor und ermittelt, ob eine Behandlung im Whistleblowing-System angemessen erscheint.

     

    Die Kenntnisnahme des Berichts wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt und innerhalb von spätestens 3 Monaten nach der Empfangsbestätigung der Meldung informiert der Meldungsverwalter den Hinweisgeber über die geplanten oder ergriffenen Maßnahmen.

     

    Die weiteren Bestimmungen sind in den nachstehenden Dokumenten einsehbar: