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Gesetzliche Krankenversicherung

In Belgien ist jede berufstätige Person verpflichtet, sich dem System der Sozialsicherheit anzuschließen.

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Freie Krankenkasse > Versicherungen > Gesetzliche Krankenversicherung
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    System der Sozialsicherheit

    In Belgien ist jede berufstätige Person verpflichtet, sich dem System der sozialen Sicherheit anzuschließen. Letzteres basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Es wird durch Beiträge finanziert, die proportional zu den Gehalts- bzw. Lohnkosten entrichtet werden.

  • Vorzugstarif photo overview

    Vorzugstarif

    Um verschiedene soziale Gruppen ganz besonders vor hohen medizinischen Kosten zu schützen, wurde für bestimmte Personen, eine erhöhte Erstattung für Gesundheitspflege eingeführt, der sogenannte Vorzugstarif.

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    Maximale Gesundheitsrechnung

    Das System der Maximalen Gesundheitsrechnung begrenzt die Summe der Eigenanteile, die ein Haushalt jährlich für die Gesundheitspflege aufbringen muss. Dieses System bietet vor allem einkommensschwachen Familien mit hohen medizinischen Ausgaben finanzielle Vorteile.

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    Drittzahlersystem

    Beim Drittzahlersystem stellt der Pflegeleistende (Arzt, Pflegerin, Krankenhaus usw.) der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung. So muss der Patient Honorare oder Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss.

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    Vertrauensarzt

    Der Vertrauensarzt ist ein Arzt, der sich auf die Soziale Sicherheit spezialisiert hat und gilt als Experte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

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    eHealth

    Ziel des Projekts eHealth ist es, die Verwaltung und den Austausch medizinischer Daten zu vereinfachen und so die Gesundheitsversorgung  des Patienten zu verbessern. Die medizinischen Daten des Patienten werden elektronisch gespeichert und sind somit jederzeit von befugten Pflegeleistenden einsehbar.

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    Patientenrecht

    In Belgien sind die Rechte des Patienten gesetzlich geregelt. Das Gesetz definiert das Verhältnis von Patient und Pflegeleistendem und soll zu einer besseren Qualität in der Gesundheitspflege führen.

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    Besonderer Solidaritätsfonds

    Ziel des Besonderen Solidaritätsfonds ist es, Schwerkranken für außergewöhnliche medizinische Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden, aber meist mit hohen Kosten verbunden sind, eine finanzielle Unterstützung zu sichern. Der Fonds kann ebenfalls für besondere Arzneimittel intervenieren.

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