Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Wir nehmen derzeit Änderungen an unseren E-Mail-Servern vor. Daher kann es vorkommen, dass einige E-Mails in Ihrem Spam-Ordner landen. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach und stellen Sie sicher, dass die E-Mail tatsächlich von uns stammt.