Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Aufgrund technischer Arbeiten sind wir am Donnerstag, 25. April 2024, zeitweise telefonisch nicht erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.