Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Die Kontaktstellen in Raeren und Kelmis bleiben vom 3. August bis zum 14. August wegen Jahresurlaub geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis. Ab dem 17. August sind beide Kontaktstellen an 5 Tagen pro Woche aufgrund der Umbauarbeiten in Eupen für Sie geöffnet.