Nach dem Haarverlust aus medizinischen Gründen (bspw. aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie) können Sie eine Erstattung für eine Perücke oder eine andere Kopfbedeckung erhalten. Für die Erstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Lieferanten.

 

Dabei können Sie entweder eine Erstattung für eine Perücke oder für eine andere Kopfbedeckung in Anspruch nehmen.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Krebspatienten können eine Erstattung für den Kauf eines Kopftuchs oder einer anderen Kopfbedeckung erhalten, wenn sie aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie ihre Haare verlieren. Die Erstattung kann sich auf bis zu 3 Accessoires beziehen und ist auf 120 € begrenzt.

 

In einigen Fällen, unter anderem bei Haarverlust aufgrund einer Chemotherapie, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung 180,00 € beim Kauf einer Perücke (mit einer Erneuerungsfrist von 2 Jahren).

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Zusätzliche Dienste

Ist seitens der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung vorgesehen, sehen unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung vor. Die Erstattung liegt bei 75 % der Kosten, bis zu 180,00 € pro Person. Die Erneuerungsfrist beträgt ebenfalls 2 Jahre.

Erstattung der Garantie für schwere Krankheiten

Sind Sie eines der Hospitalia-Produkte und der Garantie für Schwere Krankheiten angeschlossen, übernimmt die Garantie nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung die gesamten Restkosten einer Perücke.