Ist eine Haarprothese aus medizinischen Gründen (bspw. aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie) erforderlich, können Sie eine Erstattung erhalten. Für die Erstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Lieferanten.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
In einigen Fällen, unter anderem bei Haarverlust aufgrund einer Chemotherapie, erstattet die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. 180,00 € beim Kauf einer Perücke (mit einer Erneuerungsfrist von 2 Jahren).
Zusätzliche Dienste
Ist seitens der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung vorgesehen, sehen unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung vor. Die Erstattung liegt bei 75 % der Kosten, bis zu 180,00 € pro Person. Die Erneuerungsfrist beträgt ebenfalls 2 Jahre.
Erstattung der Garantie für schwere Krankheiten
Sind Sie eines der Hospitalia-Produkte und der Garantie für Schwere Krankheitenoptional zu Hospitalia, Hospitalia Medium oder Hospitalia Plus angeschlossen, übernimmt die Garantie nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung die gesamten Restkosten einer Perücke.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.