Ist eine Haarprothese aus medizinischen Gründen (bspw. aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie) erforderlich, können Sie eine Erstattung erhalten. Für die Erstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Lieferanten.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

In einigen Fällen, unter anderem bei Haarverlust aufgrund einer Chemotherapie, erstattet die gesetzliche Krankenversicherung 180,00 € beim Kauf einer Perücke (mit einer Erneuerungsfrist von 2 Jahren).

logo

Zusätzliche Dienste

Ist seitens der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung vorgesehen, sehen unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung vor. Die Erstattung liegt bei 75 % der Kosten, bis zu 180,00 € pro Person. Die Erneuerungsfrist beträgt ebenfalls 2 Jahre.

Erstattung der Garantie für schwere Krankheiten

Sind Sie eines der Hospitalia-Produkte und der Garantie für Schwere Krankheiten angeschlossen, übernimmt die Garantie nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung die gesamten Restkosten einer Perücke.