Jährlich erkranken mehr als 10.000 Belgierinnen an Brustkrebs. Bei frühzeitiger Diagnose und Behandlung sind die Heilungschancen allgemein sehr gut. Hier spielt vor allem die Vorsorge eine entscheidende Rolle. Deshalb sollten sich alle Frauen eins zu Herzen nehmen: Tasten Sie sich regelmäßig ab und nehmen Sie Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen wahr. Schließlich geht es um Ihr Leben.

Fachärztliche Untersuchung

Frauen wird empfohlen, ab dem 20. Lebensjahr einmal pro Jahr eine allgemeine Kontrolluntersuchung sowie eine Tastuntersuchung der Brust beim Gynäkologen durchführen zu lassen. In jungen Jahren haben sie zwar tendenziell ein viel geringeres Risiko, Brustkrebs zu entwickeln, eine Erkrankung ist aber trotzdem nicht ausgeschlossen. Zudem gibt es auch andere Beschwerden im Zusammenhang mit der Brust wie Zysten, gutartige Knoten, Absonderungen o.Ä., die ggf. einer Behandlung bedürfen.

Selbstuntersuchung

Neben der gynäkologischen Untersuchung sollte sich jede Frau regelmäßig selbst abtasten. Die Selbstuntersuchung ist nämlich eine der wichtigsten vorsorgenden Maßnahmen, wenn es darum geht, Brustkrebs frühzeitig zu entdecken.

 

  • So tasten Sie sich richtig ab!

    1. Schauen

    Stellen Sie sich vor einen Spiegel. Die Arme lassen Sie dabei seitlich herunterhängen. Betrachten Sie aufmerksam Ihre Brüste. Sind Größe oder Form der Brüste seit der letzten Selbstuntersuchung unverändert? Ist die Farbe der Brustwarzen noch wie zuvor? Liegen die Brüste weiterhin auf derselben Höhe auf?
    Heben und senken Sie anschließend mehrmals Ihre Arme und beobachten Sie dabei, wie sich Ihre Brüste und Brustwarzen bewegen. Legt sich die Haut in Falten, zieht sie sich ein oder wölbt sie sich vor? Gehen die Brüste bei jeder Bewegung gleichmäßig rauf und runter? Bleiben die Brustwarzen auf derselben Höhe?

    2. Fühlen

     

    Der nächste Schritt besteht darin, jede Brust einzeln abzutasten. Dafür verwenden Sie die 3 mittleren Finger der entgegengesetzten Hand. Die andere Hand legen Sie an den Hinterkopf.

    Bewegen Sie zunächst die Fingerspitzen in immer kleiner werdenden Kreisbewegungen vom Außenrand der Brust in Richtung Brustwarze. Untersuchen Sie dabei auch die Achselhöhle.

    Danach tasten Sie die Brust mit unterschiedlicher Druckintensität von oben nach unten, von außen nach innen sowie strahlenförmig ab.

    Drücken Sie mit Daumen und Zeigefinger auf Ihre Brustwarze, um zu überprüfen, ob eine farbige Absonderung oder eine anormale Flüssigkeit austritt.

    Legen Sie sich abschließend auf den Rücken und wiederholen Sie alle Tastbewegungen. Achten Sie dieses Mal besonders auf den unteren Brustbereich und die Partie unterhalb der Brustfalte.

     

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    Bedenken Sie, dass sich das Brustgewebe unter Einfluss des Zyklus zu gewissen Momenten oft dichter und knotiger anfühlt. Deshalb ist es sinnvoll, die Selbstuntersuchung etwa 1 Woche nach Beginn der Regelblutung durchzuführen, da die Brust dann meistens weicher und druckunempfindlicher ist.

     

    Nach den Wechseljahren spielt der Zeitpunkt keine Rolle mehr. Gewöhnen Sie sich aber eine gewisse Routine für das Abtasten an (z.B. jeden ersten Sonntag im Monat), damit Sie einer Regelmäßigkeit in Ihrer Selbstuntersuchung folgen.

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    Wenn Sie sich beim Abtasten der Brust unsicher sind, fragen Sie Ihren Gynäkologen, wie Sie vorgehen müssen und worauf Sie achten sollten.

    Warnzeichen

    Veränderungen der Brust können harmlos sein. Sie können aber auch auf eine mögliche Brustkrebserkrankung hindeuten. Nehmen Sie jedes Warnzeichen wahr und lassen Sie Ihre Beschwerden und Symptome beim kleinsten Zweifel fachärztlich untersuchen. Denn je früher ein Mammakarzinom entdeckt und behandelt wird, desto größer sind die Heilungschancen.

     

    Typische Warnzeichen sind:

    • Knoten oder Verhärtungen in der Brust,
    • Veränderungen der Brustform oder -größe,
    • Hautveränderungen (z.B. Rötungen, Einziehungen, Dellen),
    • Veränderungen der Brustwarze (z.B. Einziehungen, Absonderungen),
    • Schmerzen oder Spannungsgefühle,
    • geschwollene Lympfknoten.

Projekt „Mammotest“

Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, bei denen keine Vorerkrankung und kein spezielles Risiko vorliegt, werden alle 2 Jahre postalisch eingeladen, sich einem Mammotest (Mammographie oder Ultraschalluntersuchung) zu unterziehen, da diese Altersgruppe als die gefährdetste Altersklasse gilt (etwa 75 % der Diagnosen betreffen Frauen über 50 Jahre). Mithilfe dieses Tests soll eine mögliche Brustkrebserkrankung erkannt werden, noch bevor irgendwelche Symptome auftreten. Der Test wird in Belgien durch die Provinzen und die Gemeinschaften organisiert, die Kosten werden jedoch von der Krankenkasse übernommen.

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Wenn Ihnen die Wartezeit zu lang erscheint, bitten Sie Ihren behandelnden Arzt oder Gynäkologen, Ihnen einen Mammotest unter der Erstattungsnummer 450192 zu verschreiben.

  • Anerkannte Brustkliniken

    In Belgien gibt es anerkannte Brustkliniken, die ein spezialisiertes Betreuungs- und Behandlungsprogramm für Frauen – und auch Männer – mit Brustkrebs anbieten.

     

    Meist handelt es sich bei diesen Kliniken um spezialisierte Abteilungen innerhalb eines Krankenhauses. Die Brustkliniken ermöglichen eine umfassende und qualitativ hochwertige multidisziplinäre Versorgung und erfüllen strenge Anforderungen, damit jede Patientin – und jeder Patient – die bestmögliche Behandlung erhält.

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    Seit dem 1. August 2024 werden Behandlungspläne und chirurgische Eingriffe bei Brustkrebs nur noch erstattet, wenn diese in einer anerkannten Brustklinik durchgeführt werden. Nachbehandlungen wie Strahlen- oder Chemotherapie werden auch in anderen Einrichtungen erstattet – vorausgesetzt, diese arbeiten mit den zugelassenen Zentren zusammen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität und die Zugänglichkeit der medizinischen Versorgung für alle Patientinnen – und Patienten – zu gewährleisten.

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    Eine Liste aller in Belgien anerkannten Brustkliniken und der Einrichtungen, die mit diesen Zentren zusammenarbeiten, finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit (siehe Nützliche Links). Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen wenden.

  • „Gene Expression Profiling“ bei Brustkrebs

    Wenn Brustkrebs bei Ihnen in einem frühen Stadium diagnostiziert wird, kommen Sie für ein sogenanntes „Gene Expression Profiling“ (GEP) in Frage. Dieser Test gibt an, ob eine Chemotherapie für Sie von Vorteil sein kann oder nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet einen solchen Gentest, wenn dieser in einer vom LIKIV anerkannten Brustklinik durchgeführt wird.

  • Brustrekonstruktion mit Eigengewebe

    In folgenden Fällen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung eine autologe Brustrekonstruktion:

    • bei einer Operation aufgrund von Brustkrebs, die den Aufbau der Brust zerstört,
    • bei einer präventiven Mastektomie (Entfernung der Brust) aufgrund eines erhöhten Risikos für Brustkrebs,
    • in einigen spezifischen Fällen nach vorheriger Zustimmung des Kollegiums der Ärzte-Direktoren des LIKIV. Zu diesem Zweck muss das Krankenhaus einen besonderen Antrag auf Erstattung an die Krankenkasse sowie an das Kollegium senden.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung deckt folgende Leistungen:

    • mikrochirurgische Gewebetransplantation (Phase 1),
    • Rekonstruktion der Brust einschließlich der Brustwarze sowie möglicherweise eine zusätzliche Wiederherstellung (Phase 2),
    • Tätowierung der Brustwarze und des Warzenhofs durch einen plastischen Chirurgen oder unter dessen Aufsicht (Phase 3),
    • eventuelle Zusatzbehandlung des „Hautlappens“.
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    Diese Leistungen können nur 1 Mal erstattet werden und sind nicht mit anderen Eingriffen kumulierbar, die damit in Verbindung stehen. Sie müssen zudem in einer vom LIKIV anerkannten Brustklinik erbracht werden.

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet den vollständigen Wiederaufbau innerhalb 1 Jahres ab dem 1. Tag des Wiederaufbaus (Phase 1). Dieser Zeitraum kann bei Komplikationen, die in der medizinischen Akte dokumentiert sind, angepasst werden.

  • Brustprothesen

    Äußere Brustprothesen sind eine Alternative, wenn im Falle einer Mastektomie eine Brustrekonstruktion nicht gewünscht ist, erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden kann oder aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Sie können für ein gleichmäßiges Erscheinungsbild, eine gesunde Haltung und ein positives Körpergefühl sorgen.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung für Brustprothesen im Falle einer teilweisen oder vollständigen Entfernung der Brust vor. Die Prothesen müssen ärztlich verschrieben sein und bei einem anerkannten Bandagisten gekauft werden.

     

    Der Bandagist kann Ihnen weitere Auskünfte über die verschiedenen Prothesenarten und das passende Material geben.

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    Es gibt postoperative, provisorische und definitive Brustprothesen. Die Erneuerungsfrist der definitiven Prothesen beträgt 2 Jahre. Die Höhe der Erstattung ist vom Konventionierungsstatus des Bandagisten abhängig.

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Bei Ihnen wurde Brustkrebs diagnostiziert?

Dann lassen Sie sich in einer Klinik behandeln, die für eine solche Behandlung spezialisiert und anerkannt ist. So wird sichergestellt, dass Sie eine qualitativ hochwertige Behandlung und auch eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

 

Stark im Kampf gegen Brustkrebs mit den richtigen Experten an Ihrer Seite.