Bei der Podologie handelt es sich um eine besondere medizinische Fußpflege, erteilt von einem hierzu ausgebildeten Podologen.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Diabetiker

Diabetes bedroht vor allem die Gesundheit der Füße. Defekte des Nervensystems und Durchblutungsstörungen führen häufig zur Unterversorgung der unteren Gliedmaßen, was sich durch Gefühlsstörungen, Hautschäden, Infektionen an den Füßen usw. äußert. 

 

Durch die gesetzliche Krankenversicherung können Diabetiker eine Teilerstattung für 2 Sitzungen bei einem anerkannten Podologen erhalten.

logo

Zusätzliche Dienste

Für Behandlungen durch einen durch das LIKIV anerkannten Podologen, erhalten unsere Mitglieder eine Erstattung in Höhe von 12,00 € pro Behandlung – pro Jahr können bis zu 6 Behandlungen erstattet werden.

Bedingung

Die Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung durch einen anerkannten selbstständigen Podologen durchgeführt wurde. Sie gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder einer anderen Institution.

 

 

Finden Sie einen anerkannten Podologen in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

 

Waimes

Eupen

Kelmis

 

Ihr Podologe ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Erstattung für podologische Einlagen und für Orthesen

logo

Zusätzliche Dienste

Podologische Einlagen

Wir sehen eine Erstattung vor für podologische Einlagen vor, die von einem Podologen oder von einem Posturologen verordnet und geliefert werden. Die Erstattung beträgt 25,00 € pro Einlage, begrenzt auf 2 Einlagen alle 2 Jahre.

 

Orthesen

Für Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen und bspw. von einem Podologen, Posturologen, Orthopäden oder Bandagisten geliefert werden, sehen wir eine Erstattung von 50 % der Kosten vor, bis zu 80,00 € pro Orthese alle zwei Jahre.