• Wie funktioniert ein Hausnotrufgerät?

    Die Hausnotrufanlage besteht aus einem Sendegerät, das im Haus an einem Festnetzanschluss für gewöhnliche Telefone angebracht wird und einem Handsender, den die hilfsbedürftige Person ständig bei sich trägt. Der Handsender kann über eine Distanz von 300 m zum Sendegerät Alarm auslösen.

     

    Das Sendegerät verfügt über ein hochempfindliches Mikrofon, sodass es meist möglich ist, selbst aus einem entfernten Zimmer mit der Zentrale zu sprechen. Je nach Vorfall werden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet:

    • Falls es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, wird die vorher angegebene Kontaktperson informiert, damit diese nach der bedürftigen Person sehen kann. Es können mehrere Bezugspersonen angegeben werden, die nacheinander kontaktiert werden, bis tatsächlich jemand erreicht wird.
    • Falls es sich um einen medizinischen Notfall handelt, wird unverzüglich der Rettungsdienst informiert. Die Angehörigen werden anschließend über die eingeleiteten Maßnahmen benachrichtigt.

    Antrag

    Hausnotrufgeräte können beim ÖSHZ der Wohngemeinde beantragt werden. Die ÖSHZ stellen die Geräte gegen eine geringe Leihgebühr zur Verfügung.

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Zusätzliche Dienste

Für Mitglieder unserer Krankenkasse erstatten wir bis zu 10,00 € pro Monat für die Leihgebühren eines Hausnotrufgerätes. Für Schwerpflegebedürftige erstatten wir (nach Beteiligung der Gemeinden und der ÖSHZ) die Kosten vollständig.