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Zusätzliche Dienste

Schwerpflegebedürftige können durch unsere Zusätzlichen Dienste eine besondere Erstattung erhalten für verschiedene Nebenkosten in der häuslichen Pflege, welche nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden:

  • Ausgaben für Inkontinenzmaterial;
  • Pflegematerial;
  • Arzneimittel der Kategorie D;
  • Leihgebühren für technische Hilfsmittel;
  • Kosten für SOS-Hilfe oder für Dienstleistungsschecks in Höhe von 2,00 € pro geleistete Arbeitsstunde.

Für diese Kosten kann das pflegebedürftige Mitglied seitens unserer Krankenkasse monatlich eine Erstattung bis zu 150,00 € erhalten.

Bedingung

Diese Kostenbeteiligung ist unseren Mitgliedern vorbehalten, die als schwerpflegebedürftig anerkannt sind und die seit mindestens 5 Jahren Mitglied der Zusätzlichen Dienste sind.

 

 

Alle Änderungen und Neuerungen gelten unter Vorbehalt der Genehmigung des AfK.