Wenn Sie keine Infos zu Ihrem Reiseland gefunden haben, besteht kein Abkommen mit Belgien bezüglich der Gesundheitspflege im Ausland. Das bedeutet, dass Sie nur im Falle von dringendem Krankenhausaufenthalt eine Erstattung gemäß dem belgischen Kassentarif erhalten können. Für ambulante Leistungen erhalten Sie keine Erstattung.
Wir empfehlen
Wenn Sie in ein Land fahren, für welches es keine Erstattung seitens der Zusätzlichen Dienste gibt, sollten Sie dies beim Abschluss einer Reiseversicherung berücksichtigen und einen ausreichenden Schutz vorsehen.
Da die geforderten Summen in manchen Ländern (bspw. USA) oft sehr hoch ausfallen, sollten Sie sich davon überzeugen, dass die Erstattung nicht begrenzt ist und der versicherte Höchstbetrag hoch genug angesetzt ist.
Bei Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähige, die eine Reise ins Ausland planen, müssen den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. ihrer Krankenkasse darüber informieren. Für diese ist eine Erstattung der Gesundheitspflege auch in einem Land ohne Abkommen möglich. Allerdings gilt dies nur für Krankenhausaufenthalte sowie für ambulante Pflege nach belgischem Erstattungstarif.
In jedem Fall müssen die Pflegekosten vorgestreckt werden. Nach Rückkehr können die Rechnungen mit Zahlungsbeleg bei uns eingereicht werden. Wir prüfen dann, ob Sie Anrecht auf eine Erstattung nach belgischem Tarif haben.