• Schein: EHIC
  • Gültigkeit: Gültigkeitsdatum der EHIC
  • Einschränkung: keine
  • Besonderheit: Bestellen Sie die EHIC problemlos zu sich nach Hause über das Online Büro. In unseren Geschäftsstellen bekommen Sie diese sofort ausgehändigt.

Basisdeckung

Durch die gesetzliche Krankenversicherung (mittels EHIC oder Auslandskrankenschein) haben Sie Anrecht auf eine Basisdeckung bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Wichtig ist, dass die Pflege dringend und unvorhergesehen, also nicht geplant ist. Außerdem sollten Sie mit der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge in Ordnung sein.

Wie werden die Kosten erstattet?

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den gesetzlichen Tarifen des Reiselandes.

Kostenerstattung am Urlaubsort

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Sie bezahlen den Pflegeleistenden und erhalten dann vor Ort anschließend die Erstattung durch die ausländische Krankenkasse.
  2. Der Pflegeleistende regelt selbst die Zahlung direkt mit der ausländischen Kasse. Sie bezahlen nur den Eigenanteil.

Kostenerstattung nach der Rückkehr

Falls Sie vergessen haben, vor Ihrer Reise eine EHIC oder den passenden Auslandsschein zu beantragen oder falls Sie Ihre Pflegekosten nicht mit der ausländischen Krankenkasse abrechnen konnten, reichen Sie Ihre Rechnungen nach Ihrer Rückkehr bei uns ein.

  • Rechnungen bis 200 € werden durch unsere Krankenkasse zu 75 % erstattet, insofern die belgische gesetzliche Krankenversicherung eine Kostenbeteiligung vorsieht.
  • Rechnungen über 200 € werden zum Erstattungssatz des Aufenthaltslandes zurückgezahlt.
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Wichtig!

Eine Erstattung ist nur möglich, wenn der Rechnung ein Zahlungsbeleg beigefügt ist.

Was ist zu tun bei einem dringenden Krankenhausaufenthalt?

  • Nehmen Sie auf jeden Fall innerhalb von 48 Stunden Kontakt zu der Hilfszentrale Mediphone Assist auf: Tel. +32 2 778 94 94. Die Hilfszentrale hilft Ihnen bei allen administrativen Gegebenheiten. Mehr dazu unter Zusatzdeckung.
  • Zeigen Sie Ihre EHIC bei der Anmeldung im Krankenhaus. Wenn die Karte akzeptiert wird, müssen Sie eventuell einen Eigenanteil für den Krankenhausaufenthalt zahlen.

Was ist zu tun bei dringender ärztlicher Pflege?

Wenden Sie sich an einen Arzt, der durch das Pflegesystem des Aufenthaltslandes anerkannt ist.

Die Tarife eines Privatarztes können erheblich höher liegen. Informieren Sie sich bei der Krankenkasse des jeweiligen Landes.

 

Je nach gesetzlichem Tarif des Urlaubsorts werden Arzt- und Medikamentenkosten teilweise oder vollständig bei Vorlage der EHIC erstattet. Die Kostenabrechnung erfolgt entweder sofort durch den Pflegeleistenden oder nach der Behandlung durch eine ausländische Krankenkasse.

Zusatzdeckung

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Zusätzliche Dienste

Die Mitglieder unserer Zusätzlichen Dienste haben Anrecht auf eine erweiterte Deckung: unsere Erstattung für “Dringende Pflege im Ausland”.

Für alle Leistungen gilt:

  • Erstattung erst nach einer möglichen Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung Belgiens, des Aufenthaltslandes, der internationalen Abkommen oder jeder anderen Versicherung.
  • Erstattung der erweiterten Deckung ist erst garantiert, wenn die Hilfszentrale Mediphone Assist kontaktiert wurde: +32 (0)2 778 94 94

Welche Leistungen werden vollständig erstattet?

  • Die stationäre Behandlung bzw. der Krankenhausaufenthalt bei plötzlich notwendiger und unvorhersehbarer Pflege;
  • Die Pflegekosten der folgenden ambulanten Behandlungen:
    • Eine notwendige Dialyse, Sauerstofftherapie, Chemo- oder Radiotherapie, die in Belgien begonnen wurde;
    • Pflegekosten bei einem Wintersportunfall.
  • Erstattung des Transports zum Krankenhaus, inklusive der Verlegung in ein anderes ausländisches Krankenhaus. Je nach Veranlassung von Mediphone Assist: die Kostenerstattung für den Rücktransport zu Ihrem Wohnsitz in Belgien oder zum nächstgelegenen Krankenhaus (mit dem laut Mediphone Assist erforderlichen Transportmittel);
  • Erstattung des Krankentransports in Folge eines Wintersportunfalls;
  • Falls vor oder nach einem Krankenhausaufenthalt ambulante Pflegeleistungen erforderlich sind, so werden auch diese während 15 Tagen vor und nach der Hospitalisierung vollständig erstattet.
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Voraussetzung für die vollständige Kostenübernahme

Damit die Erstattung der obengenannten Leistungen gewährleistet ist, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden nach jeder Krankenhauseinlieferung die Hilfszentrale Mediphone Assist kontaktieren. Anderenfalls bleiben 25 % der Kosten zu Ihren Lasten. Diese Bedingung gilt nicht im Falle eines Wintersportunfalls.

 

Damit die Erstattung für bestimmte vorhersehbare ambulante Behandlungen, wie bspw. eine notwendige Dialyse- oder Sauerstofftherapie sowie Chemotherapie garantiert ist, müssen Sie die Hilfszentrale Mediphone Assist einen Monat vor Ihrer Abreise kontaktieren.

Welche Leistungen werden teilweise erstattet?

  • Ambulante Behandlungen, die notwendig (und nicht bereits vor Reiseantritt geplant) sind, werden zu 75 % erstattet (z.B. dringender Besuch bei einem Arzt und die dabei verabreichten bzw. verschriebenen Medikamente).
  • Die Kosten einer Ambulanzfahrt zu dringenden, ambulanten Behandlungen (z.B. zur Praxis eines Allgemeinmediziners) werden zu 75 % zurückerstattet.
  • Erstattung der Fahrtkosten des Patienten im Falle einer Dialyse oder Sauerstofftherapie bis zu 100 € pro Monat.
  • Insofern aus medizinischen oder menschlichen Gründen die Anwesenheit einer Begleitperson erforderlich ist, werden für diese folgende Extrakosten erstattet:
    • Erstattung bis zu 100 € pro Tag für Ausgaben im Ausland in Bezug auf das Hotel, Taxi, Essen usw. – begrenzt auf 10 Tage.
    • Erstattung für eine Begleitperson, die sich ins Ausland begeben muss: bis zu 500 € für die Reisekosten innerhalb Europas.

Wie erhalten Sie die Erstattung?

Die Kostenerstattung erfolgt nach der Rückkehr. Übermitteln Sie uns alle im Ausland erhaltenen Originaldokumente sowie die Zahlungsbelege.

Nach 2 Jahren gelten die Rechnung als verjährt und es kann keine Kostenübernahme mehr erfolgen.

Welchen Beistand leistet die Hilfszentrale Mediphone Assist?

Die Hilfszentrale Mediphone Assist gibt Ihnen medizinische Informationen rund um die Uhr – weltweit.

Zum Beispiel:

  • Wo finde ich den nächstgelegenen Arzt oder das nächste Krankenhaus? 
  • Gibt es in dieser Stadt einen Arzt, der Deutsch, Französisch, Niederländisch oder Englisch spricht?

Telefonkosten?

Die Informationen erhalten Sie kostenlos. Die Gesprächskosten gehen jedoch zu Ihren Lasten.

Wenn Sie die Hilfszentrale aus dem Ausland anrufen, können Sie später für den ersten telefonischen Kontakt eine Rückerstattung bis zu 15 € erhalten.

Welche Informationen benötigt Mediphone Assist?

Bei Ihrem Anruf sollten Sie Ihre Nationalregisternummer (eID, Vignette oder EHIC) zur Hand haben, damit Sie der Hilfszentrale diese mitteilen können.

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Unter der Nummer +32 (0)2 778 94 94 können Sie die Hilfszentrale erreichen.

 

Welche anderen Leistungen bietet Mediphone Assist an?

Neben der Weitergabe von Informationen kann Mediphone Assist auch aktiv Hilfe leisten:

  • Mediphone Assist kann einen Arzt zu Ihnen ins Hotel senden oder ein Taxi schicken, das Sie zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus bringt.
  • Nachsenden von erforderlichen Dokumenten, falls Sie die EHIC vergessen haben oder diese von der ausländischen Krankenkasse nicht angenommen wird. 
  • Mediphone Assist kann Ihnen ein geeignetes Krankenhaus empfehlen und Sie über die Art der Behandlung aufklären, die vorher mit einem medizinischen Spezialistenteam besprochen wird.
  • Vor Ort nicht verfügbare Medikamente werden sofort nachgesandt.
  • Im Falle einer Hospitalisierung im Ausland nimmt Mediphone Assist Kontakt mit der Familie des Patienten und mit den Ärzten des Krankenhauses auf. 
  • Falls erforderlich hinterlegt Mediphone Assist beim Krankenhaus eine Garantie.
  • Falls erforderlich, hinterlegt Mediphone Assist ebenfalls eine Garantie für eine notwendige Dialyse- oder Sauerstofftherapie oder bei dringend notwendiger ambulanter Pflege (Kosten über 500 €).
  • Sollte ein Rücktransport aus medizinischen Gründen notwendig sein, so organisiert Mediphone Assist in kürzester Zeit den Transport zu Ihrem Wohnsitz in Belgien oder in das für Sie nächstgelegene Krankenhaus. Die Kosten des von Mediphone Assist organisierten Transports werden vollständig von Mediphone Assist übernommen. Die Reisekosten für eine einzige Begleitperson werden ebenfalls erstattet.
  • Bei Todesfall im Ausland wird der Leichnam bis zum Wohnsitz in Belgien oder in Europa überführt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, für eine Kostenübernahme und den Beistand?

  • Sie sind Mitglied der gesetzlichen belgischen Krankenversicherung und sind vor der Abreise mit der Beitragszahlung der Zusätzlichen Dienste unserer Krankenkasse in Ordnung.
  • Die Deckungsperiode beträgt 3 Monate, ab dem Tag der ersten Leistung. Für Studenten, die an einem Austauschprogramm teilnehmen oder ein Praktikum absolvieren, beträgt die Deckungsperiode (innerhalb des EWR und der Schweiz) 12 Monate ab dem Abfahrtsdatum.
  • Der Aufenthalt im Ausland darf keine medizinische Behandlung zum Ziel haben.
  • Die medizinische Hilfeleistung muss dringend und unvorhersehbar sein. Pflegekosten von Krankheiten und Unfällen, die bereits vor der Reise bestanden und vorhersehbar waren, werden nicht übernommen (außer für Dialysen und Sauerstofftherapie).
  • Bei einem dringenden Krankenhausaufenthalt muss Mediphone Assist innerhalb von 48 Stunden informiert werden, um die vollständige Kostenübernahme zu erhalten. Anderenfalls bleiben 25 % der Kosten zu Lasten des Patienten.
  • Sie befolgen die von Mediphone Assist erhaltenen Empfehlungen und Anweisungen.

Keine Erstattung für:

  • Kosten in Verbindung mit beabsichtigter Pflege;
  • Aufenthalts- und Pflegekosten in Thermalkur- und Rehabilitationszentren;
  • Kosten in Verbindung mit gefährlichen Sportarten, Extrem- und Motorsportarten.
  • Kosten in Verbindung mit einer Zwangseinweisung;
  • Leistungen im Zusammenhang mit ästhetischen Behandlungen;
  • Organtransplantationen, insofern keine besondere Vereinbarung besteht;
  • Kosten für den Ankauf oder die Erneuerung von Brillen, Prothesen und Hörgeräten;
  • Kosten für den Ankauf von Rollstühlen und vergleichbarem Material;
  • Leistungen infolge eines Unfalls aufgrund einer bezahlten sportlichen Aktivität;
  • Leistungen in Verbindung mit Aufständen, zivilen Unruhen, Kriegsereignissen;
  • Leistungen in Verbindung mit einem Unfall  oder einer Krankheit, die auftreten, wenn der Versicherte unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Halluzinogenen oder anderen Drogen steht;
  • Leistungen infolge einer vorsätzlichen Handlung;
  • Leistungen infolge einer willkürlichen Risikoerhöhung durch den Versicherten;
  • Leistungen infolge von Natur- und Industriekatastrophen.
  • Welcher Sport zählt als gefährliche Sportart?

    Bergsteigen, Eisklettern, BASE-Jumping, Bob, Auto-/Motorrad- oder Schnellbootrennen, Drachenfliegen, Schlittenfahren, Downhill (DH-Mountainbiking, Downhill-MTB), Horseball, Fallschirmspringen, Paragliding, Parasailing, Bungee-Jumping, Skispringen, Skiakrobatik, Skifahren oder Snowboarden abseits der Piste, Höhlenforschung, Kampfsportarten, Segelfliegen.

Erstattung durch Hospitalia

Als Mitglied der Krankenhausversicherung Hospitalia oder Hospitalia Plus können Sie eine zusätzliche Erstattung zu den oben erwähnten Leistungen für Krankenhausaufenthalte im Ausland erhalten:

  • Hospitalia: Maximal 200,00 € pro Tag für anfallende Kosten
  • Hospitalia Plus: Maximal 360,00 € pro Tag für anfallende Kosten