Hierzu werden dem Allergiker kleine Mengen des Allergens verabreicht – anfangs in steigender Dosierung und anschließend über einen längeren Zeitraum in Höchstdosierung.

 

Die durchschnittliche Behandlungsdauer beträgt jeweils 3 Jahre. Es gibt 2 Therapieformen:

  • Sublinguale Therapie: Verabreichung des Allergens in Tropfen- oder Tablettenform unter die Zunge.
  • Subkutane Therapie: Verabreichung des Allergens durch Injektion. Diese wird durch den behandelnden Arzt durchgeführt.
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Zusätzliche Dienste

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht keine Erstattung vor. Wir erstatten Ihnen aber durch unsere Zusätzlichen Dienste 75 % der Impfstoffkosten: 375,00 € pro Behandlungsjahr – insgesamt bis zu 1.125,00 €. Die Erstattung wird während 3 aufeinander folgenden Behandlungsjahren gezahlt. Sollte die Immuntherapie unterbrochen werden, so endet damit automatisch die Rückerstattung.

 

Antrag

Die Erstattung erfolgt nur auf Verordnung eines Facharztes in Dermatologie, eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes, eines Pneumologen oder Allergologen. Das Antragsformular ist im Online Büro oder in unseren Kontaktstellen erhältlich.

Bedingungen

  • Die Spezifische Immuntherapie wird nur bei Allergien auf Birkenpollen, Gräserpollen oder Milben angewandt.
  • Die Allergien rufen Heuschnupfen oder leichtes bis mittelstarkes Asthma hervor.
  • Durch die Vermeidung des Allergens oder durch lindernde Medikamente kann keine Besserung der Allergie erreicht werden.
  • Die Lebensqualität des Allergikers ist stark eingeschränkt und die Allergie droht sich zum Asthma auszuweiten.