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Zusätzliche Dienste

Sie können einen Zuschuss bis zu 5,00 € pro Tag (maximal 20 Tage im Jahr) für die Teilnahme an organisierten Ferienaktivitäten und Ferienlagern erhalten für:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • ehrenamtliche Leiter bis 25 Jahre (deren Eltern noch Kinderzulagen erhalten)

Bedingung

  • Die Aktivität findet während der offiziellen Schulferien statt (Sommer, Allerheiligen, Karneval, Ostern, Weihnachten).
  • Das betroffene Kind ist zum Datum der Zahlung der Einschreibe- und/oder der Teilnahmegebühren Mitglied der Freien Krankenkasse. 

 

Im Downloadbereich finden Sie den Erstattungsantrag, den Sie ausgefüllt und unterschrieben bei uns einreichen sollten. Im Online Büro finden Sie den Antrag bereits mit Ihren persönlichen Daten vorausgefüllt.

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Für Personen mit einer Behinderung, die Ferienaufenthalte wahrnehmen und diese durch eine Organisation für Menschen mit einer Behinderung organisiert werden, sehen wir eine Erstattung in Höhe von 12,50 € pro Tag vor.