Gesetzliche Unterstützung
Seit der 6. Staatsreform unterstützt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Einrichtungen im deutschsprachigen Gebiet finanziell und übernimmt so einen Teil der Kosten für die Unterbringung der Senioren.
In der Wallonie gewährt die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr weiterhin finanzielle Unterstützung für Pflege- und Senioreneinrichtungen. Die Auszahlung erfolgt als Tagespauschale und richtet sich nach verschiedenen Kriterien.
Kurzaufenthalt
Falls ein pflegender Angehöriger während eines bestimmten Zeitraums nicht zur Verfügung stehen kann oder wenn bspw. eine ältere Person nach einem Krankenhausaufenthalt noch für eine gewisse Zeit Pflege benötigt, bevor sie wieder nach Hause zurückkehrt, kann evtl. eine Kurzzeitpflege im Alten- oder Pflegeheim in Anspruch genommen werden.
Zusätzliche Dienste
Die Erstattung für einen Kurzaufenthalt in einem anerkannten Haus beträgt 22,00 € pro Tag für Normalversicherte bzw. 24,00 € pro Tag für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif, begrenzt auf 14 Tage pro Jahr.
Für folgende Einrichtungen gilt die Erstattung einer Kurzzeitpflege:
- Marienheim Raeren
- Residenz „CHC Membach“
- Residenz „Regina“, Moresnet
- Seniorenheim „Hof Bütgenbach“
- Seniorenheim „St. Elisabeth“, Sankt Vith
- Seniorenresidenz „Golden Morgen“, Walhorn
- Seniorenzentrum „St. Franziskus“, Eupen
- Wohngemeinschaft Lommersweiler
- Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Katharinenstift“, Astenet
- Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Residenz Leoni“, Kelmis
- Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „St. Joseph“, Eupen
Tagespflege
Pflegebedürftige, die alleine oder bei ihren Angehörigen leben, können bis zu 5 Mal pro Woche in einer Tagesbetreuung aufgenommen werden, ganz- oder halbtags. Dort haben sie die Möglichkeit, an Aktivitäten teilzunehmen, gemeinsame Mahlzeiten einzunehmen und sich nachmittags auszuruhen.
Zusätzliche Dienste
Für anerkannte Pflegebedürftige erstatten wir 7,50 € pro Tag, bis zu 750,00 € pro Jahr, bzw. bei Anrecht auf den Vorzugstarif 10,00 € pro Tag, bis zu 1.000,00 € pro Jahr.
In Ostbelgien wird derzeit eine Tagesbetreuung in folgenden Einrichtungen angeboten:
- Residenz „Regina“, Moresnet
- Seniorenheim „Hof Bütgenbach“
- Seniorenheim „St. Elisabeth”, Sankt Vith
- Seniorendorfhäuser Amel, Hünningen (Büllingen), Grüfflingen & Schönberg
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.