Empfohlene Impfungen

  • Empfohlene Impfungen für Kinder und Jugendliche

    Für Kinder und Jugendliche empfiehlt der Hohe Gesundheitsrat eine Reihe von Vorsorgeimpfungen. Das empfohlene Impfalter sollte eingehalten werden. Aufgrund des gesundheitlichen Zustandes jedes Einzelnen kann es jedoch zu Abweichungen kommen. Auch kann der behandelnde Arzt je nach Gesundheitszustand zusätzliche Impfungen empfehlen.

     

    Abgesehen von der Impfung gegen Kinderlähmung – welche als einzige Pflicht ist – sind alle anderen Impfungen empfohlen. Das bedeutet, dass Sie diese Impfungen bei Ihren Kindern vornehmen können oder gar sollten, aber nicht unbedingt müssen.

     

    Empfohlene Impfungen 

    Alter in Monaten Alter in Jahren

    2

    3

    4

    12

    15

    5-6

    7-8

    13-14

    15-16

    Kinderlähmung
    (Pflichtimpfung)

     

     

       

    Diphterie 

       

    Wundstarrkrampf

       

    Keuchhusten

       

    Haemophilus
    Influenzae Typ b

             

    Hepatitis B 

             

    Masern, Röteln,
    Mumps

         

     

     

       

    Meningitis C

           

           

    Pneumokokken

    (●)

             

    Rotavirus

               

    Humanes 
    Papillomvirus (HPV)

                 

     

    ● vom Hohen Gesundheitsrat empfohlene Impfungen

    ● ● vom Hohen Gesundheitsrat empfohlene Impfung, Kombiimpfung

    (●) Eine zusätzliche Impfdosis gegen Pneumokokken wird empfohlen bei Kindern, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden.

    logo

    Seit September 2020 wird die 2. Dosis der Kombiimpfung Mumps, Masern, Röteln im Alter von 7 bis 8 Jahren verabreicht (vorher im Alter von 11 bis 12). Kinder die älter sind und die Impfung noch nicht erhalten haben, können jedoch noch im Alter von 11 bis 12 Jahren geimpft werden.

  • Empfohlene Impfungen für Erwachsene

    Für Erwachsene empfiehlt der Hohe Gesundheitsrat die in der Tabelle aufgeführten Impfungen. Aufgrund des gesundheitlichen Zustandes jedes Einzelnen, ist es möglich, dass Ihr Arzt Ihnen zusätzliche Impfungen empfiehlt.

     

      Alle Schwangere Ab 65 Jahre

    Diphterie/Wundstarrkrampf/Keuchhusten
    alle 10 Jahre zu erneuern

    (und zwischen der 24. und 32. Schwangerschaftswoche)

     
    Grippe  

    Pneumokokken  

     

    ● vom Hohen Gesundheitsrat empfohlene Impfungen

    ● ● vom Hohen Gesundheitsrat empfohlene Impfungen, Kombiimpfung

Kostenlose Impfung für Kinder und Jugendliche

Die Durchführung der Vorsorgeimpfungen gehört in Belgien seit einigen Jahren zur Zuständigkeit der Gemeinschaften. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird diese Aufgabe von „Kaleido Ostbelgien“ wahrgenommen, in der Französischen Gemeinschaft übernimmt diese Funktion das „Office de la Naissance et de l’Enfance“ (ONE), in Flandern die Institution „Kind en Gezin“.

 

In den Vorsorgestellen der frühkindlichen Entwicklung (0-3 Jahre) und bei den Schuluntersuchungen (3-20 Jahre) werden die empfohlenen Impfungen kostenlos durchgeführt.

logo

Die Impfung gegen Rotaviren wird vom Hohen Rat für Gesundheit empfohlen, ist aktuell jedoch nicht kostenlos.

Impfung beim Arzt

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind durch Ihren Haus- oder Kinderarzt impfen zu lassen. In diesem Falle erhalten Sie von unserer Krankenkasse, neben der vorgesehenen Erstattung für die Arztvisite, eine Erstattung für den Impfstoff durch unsere Zusätzlichen Dienste (siehe weiter unten). 

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Grippeimpfung

    Für folgende Personen, die der Kategorie A, B oder C angehören, sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung von 40 % der Kosten für Grippeimpfstoffe vor.

     

    Kategorie A

    Gruppe 1: Personen mit einem Risiko für Komplikationen
    1.1.
     Schwangere

    1.2. Alle Personen (ab einem Alter von 6 Monaten), die an einer (stabilen) chronischen Erkrankung des Herzens (außer Bluthochdruck), der Nieren, der Leber, der Lunge (einschließlich schwerem Asthma) oder des Stoffwechsels, an Diabetes, Übergewicht (BMI über 35), einer neuromuskulären Erkrankung, einer (natürlichen oder induzierten) Immunstörung oder an Hämoglobinopathie leiden

    1.3. Personen ab 65 Jahre

    1.4. Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind

    1.5. Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren, die eine Therapie mit Acetylsalicylsäure (entzündungshemmendes oder fiebersenkendes Schmerzmittel) erhalten

    1.6. Personen, die mit einem Kind unter 6 Monaten in einem Haushalt leben

     

    Gruppe 2: Mitarbeiter des Gesundheitswesens

     

    Gruppe 3: Personen, die im selben Haushalt leben mit
    3.1.
     Personen der Gruppe 1
    3.2. Kindern unter 6 Monaten

    Kategorie B

    Alle Personen von 50 bis 64 Jahren, auch wenn diese nicht an einer in 1.2. gelisteten Erkrankung leiden.

    Kategorie C

    Gewerbliche Geflügel- und/oder Schweinezüchter sowie ihre im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen und Personen, die aufgrund ihres Berufs täglich mit lebendem Geflügel oder lebenden Schweinen in Kontakt kommen.

     

     

    Allen anderen Mitgliedern, welche nicht zu den Risikogruppen gehören und die somit keine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, erstatten wir im Rahmen der Zusätzlichen Dienste die Impfkosten (vorausgesetzt, die jährlich erstattbare Summe wurde nicht bereits für andere Impfstoffe aufgebraucht).

     

  • Impfung gegen das humane Papillomavirus

    Mädchen und Jungen im ersten Sekundarschuljahr können die HPV-Impfung kostenlos während der Schuluntersuchungen erhalten.

     

    Für alle Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die sich durch einen Arzt impfen lassen, sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Teilerstattung für den Impfstoff Gardasil vor unter folgenden Bedingungen:

    • die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) wird ärztlich verordnet;
    • auf den Verordnungen muss vermerkt sein, ob es sich um die 1., 2. oder 3. Teilimpfung handelt. Bei der 2. und 3. Impfung muss außerdem vermerkt sein, wann die 1. bzw. 2. Impfung verabreicht wurde.

     

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann der Apotheker das Drittzahlersystem anwenden, d.h. Sie zahlen nur den Eigenanteil. Bei Versicherten mit Anrecht auf den Vorzugstarif fällt der gesetzliche Eigenanteil niedriger aus.

     

    Unsere Zusätzlichen Dienste übernehmen den Restbetrag, vorausgesetzt, die maximal erstattbare Summe wurde nicht bereits für andere Impfstoffe aufgebraucht.

     

    Mädchen und Jungen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt impfen lassen, können ebenfalls eine Erstattung durch unserer Zusätzlichen Dienste erhalten.

logo

Zusätzliche Dienste

Durch unsere Zusätzlichen Dienste sehen wir für Mitglieder ungeachtet des Alters eine Erstattung von anerkannten Impfstoffen vor. Diese beträgt bis zu 30,00 € pro Jahr