Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

In der Regel müssen Patienten für medizinische oder paramedizinische Leistungen einen gewissen Eigenanteil selbst zahlen. Die übrigen Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Unterschiedliche Leistungen für Kinder bis zum 18. Geburtstag werden zu 100 % von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, sodass kein Eigenanteil übrig bleibt.

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Zusätzliche Dienste

Die gesetzlichen Eigenanteile, die dennoch zu Lasten des Patienten bleiben, erstatten wir sobald die Eigenanteile einen Betrag von 12,50 € pro Jahr übersteigen. Für folgende Leistungen sehen wir eine Erstattung vor:

  • Leistungen bei Allgemeinmedizinern,
  • ambulante medizinische Leistungen bei Fachärzten,
  • paramedizinische Behandlungen (Logopädie, Kinesitherapie, Krankenpflege),
  • paramedizinische Lieferungen,
  • erstattbare Medikamente (Kategorien A, B, C, Cj, Cs, Cx sowie magistrale Zubereitungen).

Ausgeschlossen sind:

  • außertarifliche Honorarzuschläge;
  • kieferorthopädische Behandlungen (hierfür ist eine separate Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste vorgesehen – siehe Verwandte Themen);
  • Medikamente der Kategorie D oder andere pharmazeutische Lieferungen;
  • alternative Therapien sowie Pflegeleistungen, die nicht im Erstattungstarif der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.
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Besonderheit Grenzgänger Luxemburg

Die mitversicherten Kinder der luxemburgischen Grenzgänger erhalten für viele Gesundheitspflegeleistungen einen Zusatz seitens der gesetzlichen luxemburgischen Krankenkasse (CNS). Seit dem 1. Januar 2026 erfolgt unsere Erstattung der Eigenanteile für die Kinder dieser Versicherten automatisch und nicht mehr erst nach Vorlage der Abrechnung der luxemburgischen Krankenkasse.