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Zusätzliche Dienste

Wir zahlen Ihnen eine Kostenbeteiligung von 5,00 € pro Stunde für die Betreuung Ihres kranken Kindes – begrenzt auf 300 Stunden jährlich (d.h. 1.500,00 €).

Bedingungen

Reichen Sie für eine Erstattung die Rechnung des Betreuungsdienstes bei uns ein. Der Betreuungsdienst muss anerkannt sein. Der Dienst kann für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12 Jahren in Anspruch genommen werden.