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Zusätzliche Dienste

Wir erstatten unseren Mitgliedern 50 % der Kosten für homöopathische Arzneimittel, bis zu 100,00 € pro Jahr.

Bedingung

  • Die homöopathischen Arzneimittel wurden von einem Arzt verordnet.
  • Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der vom Apotheker ausgestellten Lieferbescheinigung „BVAC“ oder „Annexe 30“.