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Zusätzliche Dienste

Falls das operative Einsetzen von Linsen nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird, zahlen wir eine Erstattung in Höhe von 250,00 € pro Eingriff.

Bedingungen

Das Einsetzen der künstlichen Linse ins Auge muss durch einen Augenfacharzt durchgeführt werden. Diese Vergütung ist für 2 Eingriffe auf 500,00 € begrenzt.