Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet 20 % für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel, unabhängig vom Alter.

 

Für Frauen unter 25 Jahre sieht die gesetzliche Krankenversicherung bei bestimmten Verhütungsmitteln (die Liste wird vom LIKIV festgelegt) eine zusätzliche Erstattung vor. Diese beträgt 3,00 €. Für Frauen mit Anrecht auf den Vorzugstarif besteht keine Altersgrenze.

 

Für die „Pille danach“ ist eine zusätzliche Erstattung von 9,00 € vorgesehen, unabhängig vom Alter. 

 

In den meisten Fällen wird dieser Betrag automatisch in der Apotheke, auf Vorzeigen des elektronischen Personalausweises, abgehalten.

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Zusätzliche Dienste

Da die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gering ausfällt, sehen unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung bis zu 50,00 € pro Jahr vor. Sie haben dabei die Wahl einer der folgenden Erstattungen (nicht kumulierbar):

  • 50,00 € pro Jahr für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, wie z.B. Antibabypille und Hormonring, oder Kondome, die in der Apotheke erworben werden, aber auch für den Ankauf von Teststreifen für einen Zykluscomputer;
  • 150,00 € jedes 3. Jahr für Langzeitverhütungsmittel wie z.B. Spirale oder Stäbchen;
  • 150,00 € für die Schulung „Sensiplan“.

Für die in der Apotheke erworbenen Mittel müssen Sie die Bescheinigung BVAC der Apotheke bei uns einreichen. 

Unsere Mitglieder unter 18 Jahren erhalten im Rahmen der Erstattung der Eigenanteile bei Kindern alle Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente der Kategorie Cx (Verhütungsmittel) vollständig und automatisch zurück. 

Übersicht der Erstattungen

  Gesetzliche Krankenversicherung Zusätzliche Dienste

Unter 18 Jahre

20 % Erstattung für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel

+ zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat

Erstattung des verbleibenden Eigenanteils

18 bis 25 Jahre

20 % Erstattung für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel

+ zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat

50,00 € pro Jahr

oder 150,00 € alle 3 Jahre

Frauen mit Anrecht auf den Vorzugstarif

20 % Erstattung für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel

+ zusätzliche Erstattung von 3,00 € pro Monat

50,00 € pro Jahr

oder 150,00 € alle 3 Jahre

Ab 25 Jahre

20 % Erstattung für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel

50,00 € pro Jahr

oder 150,00 € alle 3 Jahre