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Zusätzliche Dienste

Wir zahlen für Kinder pro Kalenderjahr eine Kostenbeteiligung in Höhe von 100,00 € für Produkte, für die die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung vorsieht. Die Erstattung kann unter Vorbehalt der gleichen Bedingungen jährlich erneuert werden.

Bedingungen

Kinder bis 12 Jahre, die an Neurodermitis oder an Psoriasis (Schuppenflechte) leiden, können unter folgenden Bedingungen eine Erstattung erhalten:

  • Es handelt sich um Kosten für Pflegeprodukte zur Regeneration der Haut, für eine spezielle Ernährung sowie für Hilfsmittel zur Linderung des Juckreizes (besondere Bettwäsche, Kleidung usw.).
  • Der behandelnde Dermatologe bescheinigt, dass das Kind seit mindestens 6 Monaten zu einem bestimmten Grad an der Krankheit leidet und diese nicht durch Entfernung des Risikos (bspw. bei Allergie auf Tierhaaren) geheilt werden kann.

Laden Sie das passende Antragsformular für die Kostenerstattung hier im Downloadbereich herunter oder im Online Büro mit den Daten Ihres Kindes vorausgefüllt. Sie können es aber auch in einer unserer Geschäftsstellen erhalten.