• Eltern werden

    Geburt oder Adoption

    Behandlungen & Arzneimittel

    • Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre: 100 % der Kosten für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
    • homöopathische Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben werden: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr

    Vorsorge

  • Heranwachsende Kinder

    Ambulante Behandlungen

    • Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre: 100 % der Kosten für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
    • IQ-Test, der im Hinblick auf den Bedarf einer logopädischen Behandlung durchgeführt wird: bis zu 50,00 €
    • logopädische Behandlung: bis zu 3.000,00 € pro Jahr (15,00 € pro Sitzung, bis zu 200 Sitzungen pro Jahr), falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist
    • Behandlung im Tomatiszentrum: bis zu 375,00 € pro Jahr (3,75 € pro Sitzung, bis zu 100 Sitzungen pro Jahr)
    • ergotherapeutische Behandlung: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
    • psychomotorische Behandlung für Kinder bis 18 Jahre: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr
    • Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen: 50 % der Kosten, bis zu 80,00 € pro Orthese, alle 2 Jahre 
    • Gehörschutz gegen Lärm auf Maß (durch einen Akustiker geliefert): 30,00 €, alle 5 Jahre
    • podologische Einlagen (von einem Posturologen oder Podologen geliefert): bis zu 50,00 € (25,00 € pro Einlage, bis zu 2 Einlagen), alle 2 Jahre
    • Osteopathie (D.O.), Chiropraktik (D.C.) oder Akupunktur: 20,00 € pro Sitzung, bis zu 8 Sitzungen pro Jahr pro Behandlungsmethode

    Psychologie

    • psychologische Behandlung (Einzelsitzungen sowie Paar- und Familientherapien) bei einem selbstständigen Psychologen, Therapeuten, Orthopädagogen oder Sexologen: für die ersten 20 Sitzungen im Kalenderjahr 20,00 € pro Sitzung, danach 15,00 € pro Sitzung

    Erstattung gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung, in einem öffentlich bezuschussten Zentrum oder über ein Netzwerk für Psychologie.

    Sehschwäche

    • angepasstes Spezialgestell für Kinder bis 4 Jahre: bis zu 50,00 € pro Jahr
    • Brillen oder Kontaktlinsen für Kinder bis 18 Jahre: bis zu 150,00 € pro Jahr:
      • beide Augen mit Dioptrie ≤ ± 4: 75,00 € pro Jahr
      • mindestens 1 Auge mit Dioptrie > ± 4: 150,00 € pro Jahr
    • Erstmessung durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 30,00 €
    • optometrisches Visualtraining durch einen spezialisierten Funktional-Optometristen oder Orthoptisten: bis zu 360,00 € pro Jahr (30,00 € pro Sitzung, bis zu 12 Sitzungen pro Jahr)

    Kieferorthopädie

    • kieferorthopädische Behandlung „erster Absicht“ für Kinder bis zum 9. Geburtstag: 250,00 €
      (2 Teilzahlungen von je 125,00 €) parallel zur gesetzlichen Erstattung (Kodenummern 305933 und 305955) (Mitteilung vor dem 9. Geburtstag erforderlich)
    • kieferorthopädische Behandlung für Jugendliche: 800,00 € (2 Teilzahlungen von je 400,00 €) parallel zur gesetzlichen Erstattung (Kodenummern 305631 und 305675) (Mitteilung vor dem 15. Geburtstag erforderlich)

    Arzneimittel

    • Eigenanteile für Kinder bis 18 Jahre: 100 % der Kosten für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen sowie für erstattbare Medikamente (außer Kat. D), nachdem diese 12,50 € pro Jahr übersteigen
    • Vorsorgeimpfung zum Schutz gegen Infektionskrankheiten: bis zu 30,00 € pro Jahr
    • homöopathische Arzneimittel, die von einem Arzt verschrieben werden: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
    • Neurodermitis und Psoriasis (Schuppenflechte) bei Kindern bis 18 Jahre: Mittel für die tägliche Pflege zur Regeneration der Haut oder Mittel zur Linderung des Juckreizes (Bescheinigung erforderlich, dass die Erkrankung seit mind. 6 Monaten vorliegt): 100,00 € pro Jahr

    Ernährungsberatung

    • Ernährungsberatung durch einen anerkannten Ernährungsberater: 15,00 € pro Sitzung, ohne begrenzte Anzahl der Sitzungen pro Jahr

    Hippotherapie

    • Hippotherapie für Kinder mit Beeinträchtigung bis 18 Jahre: 15,00 € pro reittherapeutische oder pädagogische Einzelstunde, bis zu 20 Einheiten pro Jahr

    Betreuung und Ferienaktivitäten

  • Für alle, jederzeit

    Psychologie

    • psychologische Behandlungen (Einzelsitzungen sowie Paar- und Familientherapien) bei einem selbstständigen Psychologen, Therapeuten, Orthopädagogen oder Sexologen: für die ersten 20 Sitzungen im Kalenderjahr 20,00 € pro Sitzung, danach 15,00 € für jede weitere Sitzung

    Erstattung gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung, in einem öffentlich bezuschussten Zentrum oder über ein Netzwerk für Psychologie.

    Ambulante Behandlungen

    Gesunde Füße

    • medizinische Fußpflege: bis zu 56,00 € pro Jahr bzw. 80,00 € pro Jahr für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif (7,00 € bzw. 10,00 € pro Behandlung, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr)
    • podologische Behandlung: bis zu 72,00 € pro Jahr (12,00 € pro Behandlung, bis zu 6 Behandlungen pro Jahr)
    • podologische Einlagen, geliefert von einem Posturologen oder Podologen: bis zu 50,00 € (25,00 € pro Einlage, bis zu 2 Einlagen), alle 2 Jahre
    • Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen: 50 % der Kosten, bis zu 80,00 € pro Orthese, alle 2 Jahre 

    Zahnpflege

    Sehschwäche

    Alternative Therapien

    Erste-Hilfe-Kurse

    Dringende Pflege im Ausland

    • ambulante Behandlungen während eines zeitweiligen Aufenthalts: 75 % des Rechnungsbetrags, auf Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege
    • plötzlicher Krankenhausaufenthalt: vollständige Erstattung während der ersten 15 Tage (Verlängerung, falls nach dieser Frist kein Rücktransport möglich ist)

    Prävention und Gesundheitsförderung

    Digitalisierte Versorgung

    • Gesundheits-Apps, die auf der Plattform mHealthBelgium aufgelistet sind und durch einen Arzt verordnet wurden, sowie die Abnehm-App „myintense+“: 50 % der Kosten, bis zu 50,00 € pro Jahr
    • Aphasie-App im Rahmen einer logopädischen Behandlung: 75 % der Kosten während der ersten 3 Monate, bis zu 400,00 €, einmal verlängerbar
  • Chronische/Schwere Krankheit
    logo

    Viele Diabetespatienten können das Testmaterial zur Selbstkontrolle ihres Blutzuckerspiegels kostenlos durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten.

    Diabetiker

    • Testmaterial zur Selbstkontrolle oder Nadeln zur Insulininjektion: 50 % der Kosten, bis zu 480,00 € pro Jahr (bis zu 120,00 € pro Quartal)
    • Ankauf eines Blutzuckermessgeräts: bis zu 75,00 €, alle 5 Jahre (ärztliche Verordnung und Rechnung erforderlich)

    Fußreflexzonenmassage

    • Fußreflexzonenmassage für Personen, die an einer schweren Krankheit leiden: bis zu 120,00 € pro Jahr (15,00 € pro Behandlung, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr)

    Perücke oder Kopftuch

    • medizinisch notwendige Perücke oder Kopftücher: 75 % der Kosten, bis zu 180,00 €, alle 2 Jahre (ärztliche Verordnung und Rechnung erforderlich), falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist

    Herzsportgruppe

  • Besondere Lebenslagen

    Rettungstransport

    In diesen Fällen werden auch die Kosten für besonders ausgebildetes Begleitpersonal und die Kosten für medizinische Produkte übernommen.

    Krankentransport

    Die Kostenerstattung für nicht dringende Fahrten mit dem Krankenwagen oder einem speziell umgebauten Fahrzeug ist begrenzt auf 2.000,00 € pro Jahr.

     

    • Fahrtkosten für Bus- und Bahnfahrten (2. Klasse): vollständige Erstattung
    • private Fahrten: 0,15 € pro km, abzüglich eines Eigenanteils von 10,00 € (außer für den Transport von Muttermilch), Erstattung gilt ausschließlich für Fahrten ab 150 km (Hin- und Rückweg)
    • organisierte Fahrdienste: 0,15 € pro km, bis zu 50 % des Rechnungsbetrags
    • Taxifahrten: 0,60 € pro km bzw. Pauschale von 6,00 € für Kurzfahrten bis zu 10 km

    Die Kostenerstattung für Fahrten mit Privatwagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, organisierten Fahrdiensten oder Taxi ist auf 200,00 € pro Jahr begrenzt. Für den Transport von Muttermilch ist eine Erstattung bis zu 400,00 € pro Jahr vorgesehen.

    Verlust eines Menschen

  • Aufenthalt in einer Einrichtung

    Psychiatrische Abteilung

    Krankenhaus- und Genesungsaufenthalt

    • Aufenthalt der Begleitperson im Krankenhaus oder einem angegliederten Haus: bis zu 600,00 € pro Aufenthalt (20,00 € pro Tag, bis zu 30 Tage pro Aufenthalt)
    • Genesungsaufenthalt in einem anerkannten Kurhaus, begrenzt auf 28 Tage pro Jahr:
      • nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, einem chirurgischen Eingriff im Rahmen eines Tagesaufenthalts oder einer Strahlen- oder Chemotherapie: bis zu 1.400,00 € pro Jahr (50,00 € pro Tag)
      • bei einer akuten und schlimmen Erkrankung, für die der Arzt eine Pflegenotwendigkeit bescheinigt: bis zu 980,00 € pro Jahr (35,00 € pro Tag)
    • betreuende Begleitperson: bis zu 420,00 € pro Jahr (15,00 € pro Tag, bis zu 28 Tage pro Jahr)

    Betreuung und Kurzaufenthalt für Senioren

    • Betreuung in einem anerkannten Tageszentrum: bis zu 750,00 € pro Jahr bzw. bis zu 1.000,00 € pro Jahr für Versicherte mit Vorzugstarif (7,50 € pro Tag bzw. 10,00 € pro Tag, bis zu 100 Tage pro Jahr)
    • begrenzter Kurzaufenthalt in einem anerkannten Pflegezentrum: bis zu 308,00 € pro Jahr bzw. bis zu 336,00 € pro Jahr für Versicherte mit Vorzugstarif (22,00 € pro Tag bzw. 24,00 € pro Tag, bis zu 14 Tage pro Jahr)
  • Häusliche Pflege

    Familien- und Haushaltshilfe

    Pauschale für Schwerpflegebedürftige

    • monatliche Pauschale für Schwerpflegebedürftige, die zu Hause betreut werden:

      • Pflegestufe A: 50,00 € pro Monat
      • Pflegestufe B: 75,00 € pro Monat
      • Pflegestufe C: 100,00 € pro Monat

      Die Auszahlung erfolgt jeweils vierteljährlich für die vergangenen 3 Monate ab dem 2. vollständigen Monat der Pflegebedürftigkeit.

    Pflegematerial

    • Wundpflegematerial, das in den ersten 3 Monaten nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Tagesklinik benötigt wird, falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
    • Blasenkatheter: bis zu 250,00 € pro Jahr
    • Stoma-Material, das in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
    • Stuhlinkontinenzmaterial, das infolge einer Darmerkrankung benötigt und in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
    • Ankauf eines INR-Testgeräts zur Messung der Blutgerinnung: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 €, alle 10 Jahre
    • Testmaterial für die Nutzung eines Blutgerinnungstestgerätes: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
    • Unterhalt von Sauerstoffflaschen: bis zu 240,00 € pro Jahr (bis zu 20,00 € pro Monat)
    • Leihgebühren für ein Hausnotrufgerät: bis zu 120,00 € pro Jahr (bis zu 10,00 € pro Monat)
    • Krankenbetten des Roten Kreuzes: vollständige Erstattung der Leihgebühren während der ersten 3 Monate (ab dem 4. Monat Eigenbeteiligung in Höhe von 0,30 € pro Tag)
    • Hilfsmittel wie z.B. Krücken, Rollstühle, Inhaliergeräte usw. verleihen wir in unseren Geschäftsstellen (die ersten 3 Monate ohne Leihgebühr)
  • Unterstützte Projekte

    Ernährung

    • ObesiVith, organisiert durch das Zentrum PhysioVith: 100,00 €
    • Diätklinik in Sankt Vith für Adipositas-Patienten (ergänzend zu Ernährungsberatung):
      • Kinesitherapie: 100,00 €
      • Eigenanteile für Endokrinologie, Kardiologie, Blutabnahmen, Laktose- und Soja-Intoleranz-Suche: 100,00 €
    • Obesitaszentrum in Eupen für Adipositas-Patienten (ergänzend zu Ernährungsberatung):
      • Bewegungstherapie mit einem Kinesitherapeuten: 100,00 €
      • Eigenanteile für Endokrinologie, Kardiologie, Blutabnahmen, Laktose- und Soja-Intoleranz-Suche: 100,00 €

    Bewusst leben

    Unterstützung für den Körper

    Bewegung für die Gesundheit

    • Rückenschule, organisiert durch die Freie Krankenkasse oder einen Kinesitherapeuten bzw. eine andere speziell ausgebildete Fachkraft: 100,00 € pro Jahr
    • Wassergymnastik, organisiert durch das Zentrum AquaVith: 100,00 €

 

 

Alle Änderungen und Neuerungen gelten unter Vorbehalt der Genehmigung des AfK.