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Das Plus für Ihre Familie!

Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse: 

Für Geburtsvorbereitungskurse (individuell oder in Gruppen), pränatale Wassergymnastik oder Rückbildungskurse erstatten wir Ihnen bis zu 50,00 €. So können Sie sich bestens auf die Geburt vorbereiten bzw. Ihren Körper im Nachhinein stärken.

 

Babygeld

Wir zahlen Ihnen zur Geburt oder Adoption Ihres Kindes ein Babygeld in Höhe von 350,00 €.

 

Beratungen durch eine selbstständige Hebamme: 

Anlässlich der Geburt Ihres Kindes erstatten wir bis zu 50,00 € pro Jahr für die Betreuung durch eine selbstständige Hebamme während der ersten beiden Lebensjahre Ihres Kindes. Berücksichtigt werden Beratungskosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Fahrtkosten sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

 

Babyschwimmen & Babymassage:

Für Babyschwimmen oder Babymassage unterstützen wir Sie in den ersten beiden Lebensjahren Ihres Kindes mit 50,00 € pro Jahr, damit Ihr Neugeborenes sich bestmöglich entwickeln kann.

 

Impfungen:

Ungeachtet des Alters erstatten wir anerkannte Impfstoffe, bis zu 30,00 € pro Jahr.

 

Gesundheitskosten:

Die gesetzlichen Eigenanteile, die zu Lasten des Patienten bleiben, erstatten wir, sobald sie den Betrag von 12,50 € pro Jahr übersteigen.

 

Ferienaktivitäten:

Sie können einen Zuschuss bis zu 5,00 € pro Tag (maximal 20 Tage im Jahr) für die Teilnahme an organisierten Ferienaktivitäten und Ferienlagern erhalten für:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • ehrenamtliche Leiter bis 25 Jahre (deren Eltern noch Kinderzulagen erhalten)

 

Ergotherapie:

Für die Behandlung durch einen anerkannten Ergotherapeuten erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 15,00 € pro Behandlung. Die Anzahl der Sitzungen ist nicht begrenzt.

 

Logopädie:

Insofern die Behandlungskosten nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden, erfolgt eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste in Höhe von 15,00 € pro Sitzung. Die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist dabei auf 200 begrenzt.

 

Psychomotorik:

Wir erstatten 15,00 € pro Sitzung bei einem selbstständigen und anerkannten Therapeuten für Psychomotorik. Die Erstattung gilt für Kinder bis zum ihrem 18. Geburtstag. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl erstattbarer Behandlungen pro Jahr. 

 

Sehhilfen:

Für Brillengläser oder Linsen sehen wir ergänzend zur gesetzlichen Erstattung folgende Kostenübernahme vor:

  • bis 4,0 Dioptrien: 75,00 € pro Glas/Linse, höchstens 2 Gläser pro Jahr
  • ab 4,25 Dioptrien: 150,00 € pro Glas/Linse, höchstens 2 Gläser pro Jahr


Zahnspange:

Wir sehen eine finanzielle Unterstützung vor, bis zu 1.050,00 €