Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Erstattung nach Medikamenten-Kategorie

Welche Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist, hängt von der Kategorie ab, der das Medikament zugeordnet ist:

  • Kategorie A: lebenswichtige Medikamente (z.B. für Diabetiker, Krebskranke usw.)
  • Kategorie B: Medikamente, die wichtig für die Heilung verschiedener Krankheiten sind (z.B. Antibiotika)
  • Kategorie C: Medikamente für eine symptomatische Behandlung bestimmter Krankheiten (z.B. Bronchitis)
  • Kategorie Cs: Impfstoffe sowie Medikamente gegen Allergien
  • Kategorie Cx: Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel
  • Kategorie D: Alle übrigen Medikamente. Diese gelten als Komfortmedikamente und werden nicht erstattet (z.B. Beruhigungsmittel, Schlaftabletten, Schmerzmittel, Vitamine usw.)

 

Kategorie Normale Erstattung Erstattung Vorzugstarif
A

100 % (kein Eigenanteil)

100 % (kein Eigenanteil)

B

75 %

der Eigenanteil ist begrenzt auf 12,10 € oder 15,00 € (große Aufbereitung)

85 %

der Eigenanteil von 15 % ist begrenzt auf  8,00 € oder  9,90 € (große Aufbereitung)

C

50 %

der Eigenanteil ist begrenzt auf 15,00 €

50 %

der Eigenanteil von 50% ist begrenzt auf  9,90 €

Cs

40 %

(Eigenanteil nicht begrenzt)

40 %

(Eigenanteil nicht begrenzt)

Cx

Teilweise 20 %

(Eigenanteil nicht begrenzt)

Unter 25 Jahre: + 3 €/Monat

Teilweise 20 %

(Eigenanteil nicht begrenzt)

Unter 25 Jahre: + 3 €/Monat

D

keine Erstattung

keine Erstattung

Wie erfolgt die Erstattung?

Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke kaufen, benötigen Sie neben der ärztlichen Verordnung ebenfalls Ihre eID. Anhand Ihrer eID erfährt der Apotheker Ihre Versicherungsdaten und zieht die vorgesehene Erstattung gleich vom Gesamtpreis ab (Drittzahlersystem). Sie zahlen für die Medikamente somit lediglich Ihren Eigenanteil. Sollte eine Abrechnung über das Drittzahlersystem aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, reichen Sie bitte das Formular „Anlage 30“ bei uns ein.

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Gut zu wissen

Arzneimittel sind teuer. Für die meisten Markenmedikamente sind jedoch gleichwertige, günstigere Alternativen erhältlich – die Generika. Die Erstattung der Krankenkasse richtet sich nach dem niedrigsten Preis. Bitten Sie also den Arzt, Ihnen nach Möglichkeit ein Generikum zu verschreiben und kein Markenmedikament. So können Sie Kosten sparen.

Schmerzmittel für chronisch Kranke

Schmerzmittel werden im Normalfall nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Eine Ausnahme gilt für chronisch Kranke. Der behandelnde Arzt stellt eine Anfrage an den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Die Genehmigung kann für bestimmte Schmerzmittel (u.a. Panadol, Paracetamol, Perdolan oder Algostase) ausgestellt werden.

 

Bei Genehmigung erhalten Sie eine direkte Erstattung in Höhe von 75 % durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die übrigen 25 % werden später für die Berechnung der Maximalen Gesundheitsrechnung berücksichtigt und können eventuell im Rahmen dieser Regelung erstattet werden.

Medikamente zur Raucherentwöhnung

Bestimmte Medikamente zur Raucherentwöhnung werden durch die Krankenkasse erstattet.

  • Champix

    Erstattung

    Die Dauer einer Behandlung mit dem Starterset Champix beträgt 10 Wochen. Die Erstattung erfolgt über das Drittzahlersystem. Somit zahlen Sie beim Apotheker nur Ihren Eigenanteil. Dieser beträgt 15,00 € für Normalversicherte und 9,90 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

    Bedingungen

    Um eine Erstattung zu erhalten müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Ihr Arzt (Hausarzt oder Tabakologe) hat Ihnen das Medikament verschrieben.
    • Sie haben sich bei Ihrem Arzt bereit erklärt, eine unterstützende Verhaltenstherapie durchzuführen.
    • Die Erstattung muss im Voraus vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse genehmigt werden. 

     

    Um Zugang zu einer vollständigen Behandlung zu erhalten, müssen Sie sich einem 2-wöchigen Test unterziehen, um zu überprüfen, ob Sie das Medikament gut vertragen. Das Starterpaket (2 Wochen) und 3 Behandlungen werden alle 5 Jahre erstattet. Wenn Sie also nach 3 Versuchen innerhalb von 5 Jahren nicht in der Lage waren, die Behandlung abzubrechen, haben Sie erneut Anspruch auf 3 erstattbare Behandlungen.

  • Zyban

    Raucher mit einem chronischen Lungenleiden können eine Erstattung für das Medikament Zyban erhalten.

    Erstattung

    Der Vertrauensarzt kann die Erstattung des Medikaments Zyban für maximal eine Packung mit 100 Tabletten (150 mg) genehmigen. Die Dauer der Behandlung beträgt 10 Wochen. Die Erstattung kann bis zu 3 Mal innerhalb von 5 Jahren genehmigt werden, insofern zwischen 2 Versuchen der Raucherentwöhnung mindestens 6 Monate liegen.

    Bedingungen

    • Sie leiden an einem obstruktiven, chronischen Lungenleiden im 2., 3. oder 4. Stadium.
    • Sie sind älter als 35 Jahre.
    • Das Medikament wird als therapeutische Unterstützungsmaßnahme zur Raucherentwöhnung eingesetzt.
    • Zusätzlich dazu haben Sie sich bei Ihrem Hausarzt bereit erklärt, eine Verhaltenstherapie durchzuführen.
    • Sie haben das Medikament bereits während 18 Tagen eingenommen und haben dieses gut vertragen.

    Die Erstattung muss im Voraus vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse genehmigt werden.

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Zusätzliche Dienste

Wir erstatten Ihnen

  • Medikamente der Kategorien A, B, C, Cs und Cx für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Impfstoffe
  • die spezifische Immuntherapie
  • Verhütungsmittel
  • sowie Testmaterial für Diabetiker, die seitens der gesetzlichen Versicherung kein Anrecht darauf haben

 

Reichen Sie dazu einen Beleg der Apotheke (Anlage 30 oder BVAC) bei uns ein.

Schwerpflegebedürftige können ebenfalls ein Erstattung für Medikamente der Kategorie D erhalten.

Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus

Sind Sie einer der Krankenhausversicherungen Hospitalia, Hospitalia Medium oder Hospitalia Plus angeschlossen, haben Sie eventuell Anrecht auf eine Erstattung (vor oder nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit). Reichen Sie uns dazu die Quittung BVAC ein.