Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Sie möchten mit dem Rauchen aufhören? Bestimmte Medikamente, die Ihnen bei der Entwöhnung helfen, werden durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet.

  • Champix

    Erstattung

    Die Dauer einer Behandlung mit dem Starterset Champix beträgt 10 Wochen. Die Erstattung erfolgt über das Drittzahlersystem. Somit zahlen Sie beim Apotheker nur Ihren Eigenanteil. Dieser beträgt 15,00 € für Normalversicherte und 9,90 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

    Bedingungen

    Um eine Erstattung zu erhalten müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Ihr Arzt (Hausarzt oder Tabakologe) hat Ihnen das Medikament verschrieben.
    • Sie haben sich bei Ihrem Arzt bereit erklärt, eine unterstützende Verhaltenstherapie durchzuführen.
    • Die Erstattung muss im Voraus vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse genehmigt werden. 

     

    Um Zugang zu einer vollständigen Behandlung zu erhalten, müssen Sie sich einem 2-wöchigen Test unterziehen, um zu überprüfen, ob Sie das Medikament gut vertragen. Das Starterpaket (2 Wochen) und 3 Behandlungen werden alle 5 Jahre erstattet. Wenn Sie also nach 3 Versuchen innerhalb von 5 Jahren nicht in der Lage waren, die Behandlung abzubrechen, haben Sie erneut Anspruch auf 3 erstattbare Behandlungen.

  • Zyban

    Raucher mit einem chronischen Lungenleiden können eine Erstattung für das Medikament Zyban erhalten.

    Erstattung

    Der Vertrauensarzt kann die Erstattung des Medikaments Zyban für maximal eine Packung mit 100 Tabletten (150 mg) genehmigen. Die Dauer der Behandlung beträgt 10 Wochen. Die Erstattung kann bis zu 3 Mal innerhalb von 5 Jahren genehmigt werden, insofern zwischen 2 Versuchen der Raucherentwöhnung mindestens 6 Monate liegen.

    Bedingungen

    • Sie leiden an einem obstruktiven, chronischen Lungenleiden im 2., 3. oder 4. Stadium.
    • Sie sind älter als 35 Jahre.
    • Das Medikament wird als therapeutische Unterstützungsmaßnahme zur Raucherentwöhnung eingesetzt.
    • Zusätzlich dazu haben Sie sich bei Ihrem Hausarzt bereit erklärt, eine Verhaltenstherapie durchzuführen.
    • Sie haben das Medikament bereits während 18 Tagen eingenommen und haben dieses gut vertragen.

    Die Erstattung muss im Voraus vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse genehmigt werden.

Erstattung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Raucher und Raucherinnen, die ihre ungesunde Angewohnheit aufgeben möchten, können seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine finanzielle Unterstützung für die begleitete Therapie erhalten.

  • 30,00 € für die erste Sitzung, mit einer Mindestdauer von 45 Minuten.
  • Je 20,00 € für die 2. bis 8. Sitzung, mit einer Mindestdauer von je 30 Minuten.

Schwangere haben Anrecht auf eine erhöhte Rückerstattung. Diese beträgt 30,00 € pro Sitzung, begrenzt auf 8 Sitzungen pro Schwangerschaft.

Formalitäten

Folgende Unterlagen muss der Patient im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen:

  • Die Forderungsanmeldung (Downloadbereich)
  • Die Bescheinigung für die Rückerstattung der Behandlungskosten (Downloadbereich)
  • Die originale Behandlungsbescheinigung des Arztes
  • Für Schwangere: Eine Schwangerschaftsbescheinigung durch den behandelnden Gynäkologen