Als Krankenkasse sehen wir für krebskranke Patienten unterschiedliche Erstattungen vor, die Sie hier in einer übersichtlichen Auflistung finden. Sie erhalten außerdem Informationen zu einigen wichtigen Fragen rund um das Thema Krebs sowie zu verschiedenen Hilfsdiensten, die Sie in Anspruch nehmen können.

Wichtige Schritte nach einer Diagnose

  • Die Krankmeldung

    Informieren Sie die Krankenkasse fristgerecht über Ihre Arbeitsunfähigkeit, nur so erhalten Sie Anspruch auf Krankengeld. Arbeitnehmer und Arbeitslose müssen zudem den Arbeitgeber bzw. die Stempelkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Für die Krankmeldung bei der Krankenkasse gibt es je nach Berufsstatut verschiedene Vordrucke. Diese erhalten Sie in unseren Kontaktstellen, auf unserer Website unter „Krankengeld für Arbeitnehmer“, „Krankengeld für Selbstständige“ oder „Krankengeld für Arbeitslose“, siehe Verwandten Themen „Arbeitsunfähigkeit“. Den Vordruck finden Sie auch in Ihrem Online Büro unter online.freie.be.

     

    Die von Ihnen und vom Arzt ausgefüllte Krankmeldung können Sie uns per Post zusenden (Achtung bezüglich der Fristen: das Datum des Poststempels ist ausschlaggebend) bzw. per E-Mail, in unseren Briefkasten einwerfen oder Sie geben diese in einer unserer Kontaktstellen ab und lassen sich eine Empfangsbestätigung aushändigen.

     

    Weitere Informationen zum Krankengeld sowie die Vordrucke finden Sie in den Verwandten Themen unter „Arbeitsunfähigkeit“.

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    Ab dem 2. Krankheitsjahr geht die Arbeitsunfähigkeit automatisch in die Invalidität über. Als Invalide haben Sie Anrecht auf verschiedene Steuervorteile, wie bspw. eine Vergünstigung der Einkommens- und Immobiliensteuer.

  • Antrag auf Gewährung der Garantie schwere Krankheiten

    Sie sind bei uns einer der Krankenhausversicherungen von Hospitalia und ebenfalls der Option Garantie schwere Krankheiten angeschlossen? Auch wenn Sie dieser Option angeschlossen sind, müssen Sie nach einer möglichen Diagnose, die Krankheit noch bei uns anerkennen lassen bzw. noch einen Antrag auf Gewährung der Garantie schwere Krankheiten bei uns einreichen, damit Sie bis zu 7.000,00 € pro Jahr für bestimmte ambulante Pflegekosten erhalten können.

     

    Dem Antrag muss ein ärztlicher Bericht beigefügt werden, auf dem die Art der Erkrankung sowie das Datum der Diagnose vermerkt sind. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich, auf unserer Website unter „Garantie schwere Krankheiten“ (siehe Verwandte Themen) sowie im Online Büro unter online.freie.be. Sie können sich aber auch an einen Kundenberater in einer unserer Kontaktstellen wenden.

     

    Der Antrag kann bis zu 3 Jahre rückwirkend gestellt werden. Wird Ihre Erkrankung vom zuständigen Medizinischen Berater von MLOZ Insurance anerkannt, so gilt dies je nach Krankheit für unterschiedliche Zeiträume. Sie kann immer wieder verlängert werden. Hierzu erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben von uns.

     

    Ausführliche Informationen dazu, wie Sie sich der Garantie schwere Krankheiten anschließen, erhalten Sie in unseren Kontaktstellen oder auf unserer Website unter „Garantie schwere Krankheiten“ (siehe Verwandte Themen).

  • Garantie schwere Krankheiten

    Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden und vorher schon der Garantie schwere Krankheiten angeschlossen waren, können über diese eine zusätzliche Erstattung für ambulante Pflegekosten erhalten, d.h. Kosten, die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen. Dazu muss, wie zuvor beschrieben, noch ein „Antrag auf Gewährung der Garantie schwere Krankheiten“ gestellt bzw. die Krankheit erst noch anerkannt werden.

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    Gut zu wissen

    Dieser freiwillige Zusatz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (zwischen 0,33 € und 2,48 € je nach Alter), die Leistungen jedoch hoch. Wenn Sie sich entscheiden, diese Option nicht abzuschließen, gilt die Wahl auch für Ihre Mitversicherten. Wenn Sie sie später aktivieren möchten, können Sie dies nur bis zum Alter von 65 Jahren tun.

     

    Anschluss an die Garantie

     

    Leistungen

    Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden, können durch die Garantie schwere Krankheiten bis zu 7.000,00 € pro Jahr für ambulante Pflegekosten erhalten, d.h. Kosten, die nicht in Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen:

    • Eigenanteile und Honorarzuschläge (bis 100 % des gesetzlich festgelegten Tarifs) für Arztbesuche und Konsultationen,
    • häusliche Krankenpflege,
    • Honorare für Innere Medizin, Nuklearmedizin, Klinische Biologie, Haut- und Venenheilkunde, Orthopädie, Anatomopathologie, Genetik,
    • technisch-medizinische Leistungen,
    • medizinische Bildverfahren, Strahlen- und Radiumtherapie, Radioisotope,
    • Zuschläge für Notdienste,
    • Honorare für die dringende Inanspruchnahme einer spezialisierten Notfallversorgung,
    • Leistungen von Bandagisten, Optikern und Akustikern,
    • Kinesitherapie, Physiotherapie, Logopädie,
    • Herztraining,
    • spezielle Leistungen,
    • Kosten für Medikamente (alternative Heilmittel ausgeschlossen) und magistrale Zubereitungen, insofern eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt,
    • Kosten für eine Perücke, insofern eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt,
    • Leihgebühren für Krankenmaterial,
    • bis zu 400,00 € für die Tätowierung des Warzenhofs und der Brustwarze nach einer Brustrekonstruktion, insofern eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
    • Welche Krankheiten sind abgedeckt?
      • Aids *
      • Alzheimer-Erkrankung *
      • Amyotrophe Lateralsklerose *
      • Bruccellose
      • Cholera
      • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit *
      • Crohn-Erkrankung *
      • Demenz-Erkrankung (andere als Alzheimer) *
      • Diabetes Typ 1 *
      • Diphtherie
      • Entzündung der Hirn- und Rückenmarkhäute
      • Flecktyphus
      • Gehirnentzündung
      • Hodgkin-Erkrankung
      • Huntington-Krankheit *
      • Kinderlähmung *
      • Krebs
      • Leberzirrhose infolge von Hepatitis *
      • Leukämie
      • Malaria
      • Milzbrand-Krankheit
      • Mukoviszidose *
      • Multiple Sklerose *
      • Niereninsuffizienz, die eine Dialyse erfordert *
      • Organtransplantation (mit Ausnahme von Hornhaut- und Hauttransplantationen) *
      • Parkinson-Erkrankung *
      • Pompesche Krankheit *
      • Progressive Muskeldystrophie *
      • Sklerodermie mit Organbefall *
      • Tuberkulose
      • Typhus-ähnliche Erkrankung und Parathyphuserkrankung
      • Ulzerös-hämorrhagische Proktokolitis *
      • Wundstarrkrampf

       

      * Unheilbare schwere Krankheiten.

    Bedingungen für eine Erstattung

    • Die Kosten stehen im Zusammenhang mit der schweren Krankheit.
    • Die erbrachten Leistungen müssen ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sein.
    • Es muss sich um Pflege handeln, die in Belgien ausgeführt wird und dies während des Zeitraums, in dem die schwere Krankheit durch den Medizinischen Berater von MLOZ Insurance anerkannt ist.
    • Die schwere Krankheit darf erst nach dem 1. Januar 2004 diagnostiziert worden sein (für manche der Krankheiten gilt ein späteres Datum) und nach dem Anschluss des Mitglieds an Hospitalia oder Hospitalia Plus.

    Monatliche Prämien

    Altersgruppe Prämien
    unter 18 Jahre 0,33 €
    18 – 24 Jahre 0,41 €
    25 – 49 Jahre 1,11 €
    50 – 59 Jahre 1,36 €
    ab 60 Jahre 2,48 €
    • Wie erhalte ich eine Erstattung durch die Garantie schwere Krankheiten?

      Sie müssen einen Antrag auf Gewährung der Garantie schwere Krankheiten und/oder der Garantie Krebs einreichen. Diesen finden Sie im Downloadbereich sowie mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro. Sie können sich aber auch an einen Kundenberater in einer unserer Kontaktstellen wenden.

       

      Dem Antrag muss ein ärztlicher Bericht beigefügt werden, auf dem Folgendes vermerkt ist:

      • die Art der Erkrankung,
      • das Datum der Diagnose.

       

      Für die unheilbaren schweren Krankheiten gilt die Gewährung ohne zeitliche Begrenzung, solange der Versicherte Hospitalia angeschlossen bleibt.

       

      Für die anderen heilbaren schweren Krankheiten wird die Zustimmung für den Zeitraum von 1 Jahr erteilt, beginnend ab dem Datum der Diagnose der schweren Krankheit, insofern zwischen dem Datum der Diagnose der schweren Krankheit und dem Zeitpunkt des Antrags auf Gewährung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind.

       

      Diese Zustimmung kann jeweils um einen Zeitraum von 1 Jahr für dieselbe Krankheit erneuert werden, entweder direkt oder nicht direkt im Anschluss an die erste Periode.

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    Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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    Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

    Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

    Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
    Unternehmensnummer: 422.189.629

     

    Beschwerden: Beschwerden können gerichtet werden an info@freie.be oder an den Beschwerdemanager von MLOZ Insurance (complaints@mloz.be) oder an den Ombudsmann der Versicherungen (info@ombudsman-insurance.be).

    Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.

  • Austausch Ihrer medizinischen Daten

    Als Patient können Sie Ihren Pflegeleistenden die Erlaubnis geben, Ihre medizinischen Daten einzusehen und elektronisch auszutauschen. Das geht über die Plattform Réseau Santé Wallon oder die Website MeineGesundheit.be. Sie können sich dort schnell und einfach mit Ihrem Kartenlesegerät oder der App itsme® anmelden.

     

    Unsere Mitarbeiter, aber auch Ihr Hausarzt oder Apotheker können Ihnen behilflich sein.

    Was ist der Vorteil?

    • Sie müssen medizinische Dokumente, Röntgenaufnahmen, Blutresultate und dergleichen nicht mehr überall mitnehmen.
    • Ihre Pflegeleistenden sind alle auf dem gleichen Wissensstand, sodass diese Sie optimal behandeln können und Untersuchungen nicht unnötigerweise erneut durchgeführt werden.
    • Sie haben Einblick in Ihre persönlichen Gesundheitsdaten (Überblick über die Krankengeschichte, aktuelle Probleme, Medikamente, Impfungen usw.) und können Ihre Patientenakte selbst verwalten.
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    Wenn Sie die Zustimmung zum Austausch Ihrer Gesundheitsdaten erteilen, bedeutet dies nicht, dass all Ihre medizinischen Informationen automatisch für sämtliche Pflegeleistenden zugänglich sind. Sie können selbst festlegen, welche Pflegeleistenden Ihre Daten einsehen dürfen oder nicht. Nur die behandelnden Ärzte haben Zugang zu Ihrer Akte. Es steht Ihnen jederzeit frei, Ihre Zustimmung zu widerrufen.

Erstattungen von A-Z

Patienten mit einer Krebserkrankung müssen häufig mehrere medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Für viele Leistungen sehen wir als Krankenkasse eine Erstattung vor. Hier die wichtigsten von A bis Z:

  • Akupunktur
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    Zusätzliche Dienste

    Für Akupunktur sehen wir eine Erstattung in Höhe von 20,00 € pro Sitzung vor, begrenzt auf 8 Sitzungen pro Jahr. Reichen Sie einfach die Behandlungsbescheinigung bei uns ein.

    Bedingungen

    Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung durchgeführt wird von:

    • einem Arzt oder Facharzt,
    • einem Akupunkteur, der einem offiziellen Berufsverband für Akupunkteure angeschlossen ist.

    Das Akupunkturverfahren muss auf der Behandlungsbescheinigung vermerkt sein.

     

    Finden Sie einen anerkannten Akupunkteur in Ihrer Nähe:

     

    Aachener Str. 78

      Förster Nils

    • Aachener Straße 78, Eupen, Belgien
    • 0479 213 248

    Bachstraße 20

      Förster Nils

    • Bachstraße 20, Raeren, Belgien
    • 0479 213 248

    Eupen

    Klosterstraße 9

     

    Ihr Therapeut ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

     

    • Akupunktur als alternatives Heilverfahren

      Was ist Akupunktur?

      Akupunktur wird als alternatives Heilverfahren eingesetzt. Durch das Einstechen von Nadeln an genau festgelegten Punkten (Akupunkturpunkten) können Störungen im Inneren gelindert oder sogar beseitigt werden. Diese genau festgelegten Akupunkturpunkte befinden sich alle auf Leitlinien, den so genannten Meridianen. In ihnen kreist unsere Lebensenergie mit ihren Anteilen Yin und Yang. Gerät einer dieser beiden Anteile aus dem Gleichgewicht, kann es zu Beschwerden oder auch zu einer Krankheit kommen.

       

      Durch das Einstechen mehrerer Nadeln versucht der Therapeut, den gesamten Meridian als Funktionskreis wieder zu stabilisieren. So kommen Yin und Yang ins Gleichgewicht und die Beschwerden lassen spürbar nach. Der Therapeut muss dem Meridian folgen. Verschiedene Akupunkturpunkte liegen dabei weit entfernt von der Schmerzzone.

       

      Das Einstechen der Nadeln ist kaum spürbar, da sehr feine Nadeln benutzt werden. Für Kinder unter 8 Jahren kommt ein Akupunkturlaser zum Einsatz. Dieser ist absolut schmerzfrei.

      Wie lange dauert eine Behandlung?

      In der Regel dauert es 4 bis 5 Sitzungen, im Abstand von je 1 bis 2 Wochen, bis der Patient eine spürbare Besserung wahrnimmt. Manche fühlen sich aber auch schon nach der ersten Behandlung besser.

      Wann wird Akupunktur angewendet?

      Akupunktur kann vor allem bei Beschwerden, die durch innere Organe verursacht werden, eingesetzt werden. Sie hilft, Schmerzen zu lindern, kann aber z.B. keinen gebrochenen Knochen wieder heilen.

       

      Ein Vorteil von Akupunktur ist, dass sie für die verschiedensten Zwecke eingesetzt werden kann: zur Anästhesie genauso wie bei Augenproblemen, Allergien oder einer Schwangerschaft.

       

      Von geschulten Ärzten angewendet, birgt die Akupunktur keinerlei Risiken und Nebenwirkungen.

  • Ambulante und stationäre Behandlungskosten für Krebskranke

    Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus

    Unsere Krankenhausversicherungen Hospitalia und Hospitalia Plus erstatten verschiedene Eigenanteile der Kosten für stationäre Aufenthalte sowie Behandlungen in der Tagesklinik.

    Erstattung der Garantie für schwere Krankheiten

    Mitglieder der Versicherungen Hospitalia und Hospitalia Plus, die der Garantie für schwere Krankheiten angeschlossen sind, können über diesen Zusatz ebenfalls eine Erstattung für ambulante Pflegekosten erhalten.  

  • Arztbesuche

    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für Arztbesuche, Untersuchungen und Behandlungen eine Erstattung vor. Ein gewisser Eigenanteil bleibt zu Ihren Lasten. Bei konventionierten Ärzten fällt dieser Eigenanteil niedriger aus. Erkundigen Sie sich, ob Ihr Arzt konventioniert ist, denn dann hält er sich an die gesetzlich festgelegten Tarife und fordert keine Honorarzuschläge. Ihr Hausarzt kann für Sie eine Globale Medizinische Akte (GMA) erstellen. Darin werden all Ihre medizinischen Informationen gesammelt und verwaltet.

     

    Die GMA gibt Ihnen in bestimmten Fällen Anrecht auf erhöhte Erstattungen der Krankenkasse. In der Regel werden etwa 75 % der Kosten (für Personen mit Vorzugstarif 90 %) für Sprechstunden oder Hausbesuche erstattet, wenn Ihr Arzt dem Kassenabkommen beigetreten ist – ansonsten können Honorarzuschläge anfallen und zu Ihren Lasten bleiben. Wenn Sie eine Globale Medizinische Akte bei Ihrem Arzt angelegt haben, fällt die Erstattung auch für Normalversicherte, d.h. für Personen ohne Anrecht auf den Vorzugstarif, höher aus.

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    Hospitalia-Versicherte, welche die Option Garantie schwere Krankheiten hinzugewählt haben, erhalten die Erstattung der tariflich vorgesehenen Eigenanteile sowie eine Erstattung der Honorarzuschläge bis zu 100 % des Tarifs, wenn diese in Zusammenhang mit der schweren Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt stehen.

    Geläufige ärztliche Leistungen

    • Allgemeinmediziner
      Beschreibung der Leistung Kodenummer Honorar   Erstattung Vorzugstarif Erstattung Normaltarif
      Konsultationen

      Konsultationen bei einem akkreditierten Hausarzt

      101076

      32,84 €

      31,34 €

      26,84 €

      Konsultation bei einem
      akkreditierten Hausarzt,
      der Ihre Globale Medizinische Akte verwaltet 

      101076

      32,84 €

      31,34 €

      28,84 €

      Zusatzhonorar für die Verwaltung der Globalen Medizinischen Akte (wird ein Mal pro Jahr berechnet)

      101496

      37,79 €

      37,79 €

      37,79 €

      Zuschlag für dringende
      Konsultation am
      Wochenende oder Feiertag

      102410

      15,75 €

      15,75 €

      15,75 €

      Zuschlag für dringende Konsultation in der Nacht (d.h. zwischen 21 und 8 Uhr)

      102432

      31,50 €

      31,50 €

      31,50 €

      Zuschlag für organisierten
      Bereitschaftsdienst (zwischen 19 und 21 Uhr)

      101091

      5,22 €

      5,22 €

      5,22 €

      Zuschlag für Wachdienst
      (zwischen 18 und 21 Uhr)

      101113

      4,72 €

      4,72 €

      4,72 €

      Hausbesuche

      Gewöhnlicher Hausbesuch

      103132

      47,28 €

      43,61 €

      30,74 €

      Hausbesuch zwischen
      18 und 21 Uhr

      104215

      62,87 €

      57,10 €

      41,48 €

      Hausbesuch zwischen
      21 und 8 Uhr

      104230

      108,73 €

      100,14 €

      71,22 €

      Hausbesuch an Wochenenden (Samstag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr) oder Feiertagen

      104252

      70,92 €

      64,80 €

      46,81 €

       

    • Akkreditierte Fachärzte
      Beschreibung der Konsultation Kodenummer Honorar   Erstattung Vorzugstarif Erstattung Normaltarif
      Facharzt für Innere Medizin 102550 59,57 € 56,57 € 47,57 €
      Facharzt für Neurologie 102675 75,93 € 72,93 € 63,56 €
      Facharzt für Psychiatrie 102690 63,17 € 60,17 € 51,17 €
      Facharzt für Neuropsychiatrie 102712 63,17 € 60,17 € 51,17 €
      Kinderfacharzt 102572 51,37 € 48,37 € 39,37 €

      Herzspezialist (Kardiologe)

      102594 49,00 € 46,00 € 37,00 €
      Facharzt für Magen-Darm-Erkrankungen (Gastro-Enterologe) 102616 49,00 € 46,00 € 37,00 €

      Lungenspezialist

      (Pneumologe)

      102631 54,13 € 51,13 € 42,13 €
      Facharzt für Haut- und
      Geschlechtskrankheiten
      (Dermato-Venerologe)
      102756 41,91 € 38,91 € 29,91 €

       

    Pflegebescheinigung

    Auf der Pflegebescheinigung sind die Angaben zu Ihrer Person, die Arztleistung (Nomenklaturnummer) sowie der gezahlte Betrag vermerkt. Nach und nach wird die klassische Pflegebescheinigung aber durch das eAttest ersetzt, welche direkt vom Arzt an unsere Krankenkasse gesendet wird.

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    Eine klassische Pflegebescheinigung ist 2 Jahre gültig. Nach diesem Zeitraum gilt sie als verjährt und kann nicht mehr erstattet werden. 

    Ausnahme der Verjährungsfrist

    Wenn die Abgabe der Bescheinigung durch „höhere Gewalt“ verhindert wurde, haben Sie die Möglichkeit, auch nach Ablauf dieser Verjährungsfrist eine Erstattung zu erhalten. In einem solchen Fall müssen Sie eine Aufhebung der Verjährung bei uns beantragen und belegen, dass es Ihnen aus einem bestimmten Grund unmöglich war, die Pflegebescheinigung fristgerecht einzureichen. Vergessen oder Unkenntnis des Zeitlimits werden nicht als Argument akzeptiert. Wir leiten Ihre Anfrage an das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) weiter, welches über die Auszahlung der Erstattung entscheidet.

     

    Vorsorglich können Sie einen Antrag auf Aufhebung der Verjährungsfrist auch bereits vor Ablauf der 2 Jahre stellen. Dies ist bspw. angebracht, wenn Ihr Versicherungsverhältnis nicht in Ordnung ist und es voraussichtlich nicht rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist in Ordnung gebracht werden kann.

    Fehlerhafte oder verlorene Bescheinigung

    Fehlerhaft

    In einem solchen Fall senden wir Ihrem Arzt das Dokument zwecks Korrektur zu. Sie werden natürlich über diesen Schritt informiert, denn die Ihnen zustehende Erstattung dürfen wir erst nach Erhalt der korrekt ausgefüllten Pflegebescheinigung auszahlen.

    Verloren

    Sie können bei Ihrem Arzt ein Duplikat anfragen und dieses zur Rückerstattung bei uns einreichen. Zusätzlich müssen Sie dann allerdings eine Erklärung unterzeichnen, in der Sie sich verpflichten, keine anderweitige Erstattung in Anspruch zu nehmen und uns zu benachrichtigen, falls Sie das Originaldokument wieder finden sollten.

    Keine Pflegebescheinigung erhalten?

    Drittzahlersystem

    In bestimmten Fällen darf Ihr Arzt das Drittzahlersystem anwenden, d.h. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil. In einem solchen Fall reicht der Arzt die Pflegebescheinigung direkt bei uns ein. Da Sie kein Geld vorstrecken, erhalten Sie natürlich auch keine Rückerstattung.

    Pauschale Verrechnung im Ärztehaus

    Patienten, die einem Ärztehaus angeschlossen sind, zahlen keine Honorare für die Konsultation oder den Besuch bei diesen Ärzten.

    Keine Erstattung

    Sieht die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung für die Pflegeleistung vor (was äußerst selten vorkommt), so erhalten Sie keine Pflegebescheinigung, wohl aber eine Quittung über das gezahlte Honorar.

  • Brustrekonstruktion mit Eigengewebe

    In folgenden Fällen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung eine autologe Brustrekonstruktion:

    • bei einer Operation aufgrund von Brustkrebs, die den Aufbau der Brust zerstört,
    • bei einer präventiven Mastektomie (Entfernung der Brust) aufgrund eines erhöhten Risikos für Brustkrebs,
    • in einigen spezifischen Fällen nach vorheriger Zustimmung des Kollegiums der Ärzte-Direktoren des LIKIV. Zu diesem Zweck muss das Krankenhaus einen besonderen Antrag auf Erstattung an die Krankenkasse sowie an das Kollegium senden.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung deckt folgende Leistungen:

    • mikrochirurgische Gewebetransplantation (Phase 1),
    • Rekonstruktion der Brust einschließlich der Brustwarze sowie möglicherweise eine zusätzliche Wiederherstellung (Phase 2),
    • Tätowierung der Brustwarze und des Warzenhofs durch den plastischen Chirurgen oder unter dessen Aufsicht (Phase 3),
    • eventuelle Zusatzbehandlung des „Hautlappens“.
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    Diese Leistungen können nur 1 Mal erstattet werden und sind nicht mit anderen Eingriffen kumulierbar, die damit in Verbindung stehen. Sie müssen zudem in einer vom LIKIV anerkannten Brustklinik erbracht werden.

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet den vollständigen Wiederaufbau innerhalb 1 Jahres ab dem 1. Tag des Wiederaufbaus (Phase 1). Dieser Zeitraum kann bei Komplikationen, die in der medizinischen Akte dokumentiert sind, angepasst werden.

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    Bei Ihnen wurde Brustkrebs diagnostiziert?

    Dann lassen Sie sich in einer Klinik behandeln, die für eine solche Behandlung spezialisiert und anerkannt ist. So wird sichergestellt, dass Sie eine qualitativ hochwertige Behandlung erhalten.

     

    Stark im Kampf gegen Brustkrebs mit den richtigen Experten an Ihrer Seite.

     

    Die Liste der Krankenhäuser, die über eine anerkannte Brustklinik (Koordinations- oder Satellitenzentrum) verfügen, finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit. Diese wird regelmäßig aktualisiert. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen wenden.

  • Brustprothesen

    Äußere Brustprothesen sind eine Alternative, wenn im Falle einer Mastektomie eine Brustrekonstruktion nicht gewünscht ist, erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden kann oder aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Sie können für ein gleichmäßiges Erscheinungsbild, eine gesunde Haltung und ein positives Körpergefühl sorgen.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung für Brustprothesen im Falle einer teilweisen oder vollständigen Entfernung der Brust vor. Die Prothesen müssen ärztlich verschrieben sein und bei einem anerkannten Bandagisten gekauft werden.

     

    Der Bandagist kann Ihnen weitere Auskünfte über die verschiedenen Prothesenarten und das passende Material geben.

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    Es gibt postoperative, provisorische und definitive Brustprothesen. Die Erneuerungsfrist der definitiven Prothesen beträgt 2 Jahre. Die Höhe der Erstattung ist vom Konventionierungsstatus des Bandagisten abhängig.

  • Chemo- und Strahlentherapie

    Für Fahrten zur Krebsbehandlung ist eine Erstattung vorgesehen, siehe „Fahrten wegen Krebsbehandlung“ im weiteren Verlauf. Die Kosten der Therapie werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil.

     

    Hospitalia-Versicherte, welche die Option Garantie schwere Krankheiten hinzugewählt haben, können eine zusätzliche Erstattung erhalten. Hierzu muss ein separater Antrag auf Rückerstattung ausgefüllt werden.

    • Fahrten wegen Krebsbehandlungen

      Bei Krebspatienten häufen sich die Fahrten ins Krankenhaus, was oftmals eine finanzielle Belastung für den Patienten bedeutet. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht daher eine Erstattung vor für:

      • Fahrtkosten zur ambulanten Chemo- oder Strahlentherapie,
      • Fahrtkosten zu Kontrolluntersuchungen,
      • Fahrtkosten der Eltern oder des Vormundes krebskranker Kinder (bis 18 Jahre), die hospitalisiert sind.

      Bedingungen

      Es gelten folgende Bedingungen:

      • Es muss sich um ein anerkanntes Zentrum handeln.
      • Die Strahlenbehandlung muss durch einen Facharzt für Strahlentherapie durchgeführt werden.
      • Die Kontrolluntersuchungen müssen in einem Krankenhaus durchgeführt werden, das über eine Abteilugn für Radiumtherapie verfügt.
      • Vor der Kontrolluntersuchung wurde der Patient mit einer Chemo- oder Strahlentherapie behandelt.

      Erstattung

      Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet jeweils 1 Krankentransport pro Tag (Hin- und Rückfahrt):

      • Wenn Sie mit dem Auto, Taxi oder Krankenwagen (Rotes Kreuz) zum Krankenhaus fahren, erhalten Sie 0,34 €/km (unabhängig von der Distanz).
      • Für öffentliche Transportmittel (2. Klasse) erhalten Sie die vollständige Kostenerstattung.
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      Das Behandlungszentrum rechnet die Behandlungen und Untersuchungen am Ende jeden Monats über das Drittzahlersystem mit der Krankenkasse ab. Daraufhin wird die Anzahl der Fahrtstrecken zwischen dem offiziellen Wohnsitz und dem Behandlungszentrum ermittelt (es zählt die kürzeste Strecke). Die Gesamtzahl der  zurückgelegten Kilometer wird Ihnen im darauffolgenden Monat automatisch auf Ihr Konto erstattet.

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      Kostenlose Fahrdienste für Krebskranke

      Im Norden Ostbelgiens bietet der Josephine-Koch-Service einen Fahrdienst für Krebspatienten an und begleitet die Patienten des „Sankt Nikolaus Hospitals“ zu Diagnose- und Therapiezentren in der Region, u.a. nach Verviers und Lüttich. Die ehrenamtlichen Fahrer stehen den erkrankten Menschen der Gemeinden Eupen, Lontzen, Kelmis und Raeren von montags bis freitags jeweils von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Seite. Fahrtanfragen werden täglich von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr entgegengenommen.

       

      Im Süden Ostbelgiens organisiert die Vereinigung „Hilfe für Krebskranke im Süden Ostbelgiens“ einen kostenlosen Fahrdienst für Krebspatienten der Gemeinden Amel, Büllingen, Bütgenbach, Burg-Reuland, Sankt Vith, Malmedy und Weismes. Sollten Sie diesen Fahrdienst in Anspruch nehmen, so werden Sie von Ehrenamtlichen zu Hause abgeholt, zu Ihren Terminen begleitet und wieder nach Hause gebracht. Die Vereinigung ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar.

       

      Die Kontakte finden Sie unter Kontaktdaten.

       

      Unterwegs für Hoffnung und Heilung.

       

  • Ernährungsberatung

    Ein Ernährungsberater kann Ihnen zu mehr Wohlbefinden und Gesundheit verhelfen, deswegen sehen wir eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste vor.

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    Zusätzliche Dienste

    Für Ernährungsberatung bei einem anerkannten Ernährungsberater sehen wir eine Erstattung von 15,00 € pro Einzelsitzung vor. Die Behandlungsdauer und die Anzahl der Sitzungen pro Jahr sind dabei nicht begrenzt. 

    Bedingung

    Für eine Erstattung müssen Sie lediglich die Behandlungsbescheinigung bei uns einreichen.

     

    Finden Sie anerkannte Ernährungsberater in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

     

    Eupen

    Eupen

      Epskamp Asmara

    • Hufengasse 4-8, 4700 Eupen
    • 087 599 360

    Verviers

    Robertville

      Wey Chantal

    • Chemin des Termas 8, 4950 Robertville
    • 087 446 667

    Eupen

    Aachen

    Sankt Vith

    Amel

     

    Ihr Ernährungsberater ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    Erstattung für Diabetiker

    Für Diabetiker erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Honorarkosten für 2 Sitzungen bei einem Ernährungsberater.

  • Erstattung für Schwerpflegebedürftige
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    Zusätzliche Dienste

    Schwerpflegebedürftige können durch unsere Zusätzlichen Dienste eine besondere Erstattung erhalten für verschiedene Nebenkosten in der häuslichen Pflege, welche nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden:

    • Ausgaben für Inkontinenzmaterial,
    • Pflegematerial,
    • Arzneimittel der Kategorie D,
    • Leihgebühren für technische Hilfsmittel,
    • Kosten für SOS-Hilfe oder Dienstleistungsschecks in Höhe von 3,00 € pro Stunde,
    • Familien- oder Haushaltshilfe in Höhe von 3,00 € pro Stunde (zzgl. zur normalen Erstattung in Höhe von 2,00 € pro Stunde)

    Für diese Kosten kann das pflegebedürftige Mitglied seitens unserer Krankenkasse eine Erstattung bis zu 150,00 € pro Monat erhalten.

     

    Bedingung

    Diese Kostenbeteiligung ist unseren Mitgliedern vorbehalten, die als schwerpflegebedürftig anerkannt sind und die seit mindestens 5 Jahren Mitglied der Zusätzlichen Dienste sind.

  • Freezing

    Eine Behandlung gegen Krebs wirkt sich häufig negativ auf die Fruchtbarkeit der Patienten aus. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung vor für das Einfrieren von Spermien oder Eizellen der betroffenen Personen.

  • Fußpflege

    Unsere Füße sind unser wichtigstes Transportmittel. Leider vernachlässigen wir sie oft. Eine medizinische Fußpflege kann zahlreichen Fußproblemen entgegenwirken.

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    Zusätzliche Dienste

    Medizinische Fußpflege erstatten wir durch unsere Zusätzlichen Dienste mit 7,00 € pro Behandlung. Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten eine Erstattung in Höhe von 10,00 € pro BehandlungJährlich können bis zu 8 Behandlungen pro Person in Anspruch genommen werden. 

    Bedingung

    Die Behandlung muss durch einen anerkannten Fußpfleger oder Orthopädisten erfolgen.

     

    Finden Sie einen Fußpfleger in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

     

    Eupen

      Gonzalez Sonja

    • Vervierser Straße 10, 4700 Eupen
    • 087 556 201

    Eupen

      Pire Nadine

    • Eupen, Helene-Franken-Weg 5, BK 2
    • 0491 518 137

    Eupen

    Eupen

    La Calamine

    Roter Pfuhl 71

      Fischer Davina

    • Roter Pfuhl 71, Hergenrath 4728 Kelmis, Belgien
    • 0491 366 370

    Eynatten

      Bergmans-Marx Myriam

    • Hauseter Straße 102, 4731 Eynatten
    • 087 656 501

    Membach

    Bütgenbach

      Brüls Bernd

    • Weywertz, Lindenstraße 8, 4750 Bütgenbach
    • 080 678 882

      Brüls Nicole

    • Weywertz, Lindenstraße 8, 4750 Bütgenbach
    • 080 444 816

    Bütgenbach

      Elsen Stefanie

    • Marktplatz 8, 4750 Bütgenbach
    • 080 880 114

    Bütgenbach

      Hrabovska Oksana

    • Zum Mährenvenn 3, 4750 Bütgenbach
    • 0474 289 722

    Bütgenbach

      Romain Geraldine

    • Weywertz, Lindenstraße 32E/01, 4750 Bütgenbach
    • 0471 471 145

    Bütgenbach

    Büllingen

      Gennen Bettina

    • Kockelberg 22, 4760 Büllingen
    • 080 647 712

    Amel

      Giebels-Niessen Mathilde

    • Eibertingen, Buchenweg 47, 4770 Amel
    • 0472 554 584

    Amel

      Peiffer Anita

    • Deidenberg, Lindenallee 95, 4770 Amel
    • 080 349 159

    Amel

      Dosquet-Hermann Inge

    • Deidenberg, Bergstraße 5, 4770 Amel
    • 0473 685 703

    Amel

      Lentz Natacha

    • Mirfeld, Büllingerstraße 35, 4770 Amel
    • 0474 200 363

    Amel

      Wouters Geert

    • Herresbach, auf Hoch 9, 4770 Amel
    • 0474 675 062

    Sankt Vith

      Jodocy Nicole

    • Hauptstraße 32, 4780 Sankt Vith
    • 080 226 757

    Sankt Vith

      Müller Sylvia

    • Hauptstraße 20, 4780 Sankt Vith
    • 080 229 468

    Sankt Vith

      Fierens Greet

    • Recht, Zur Kaiserbaracke 3, 4780 Sankt Vith
    • 0479 392 929

    Sankt Vith

      Michels Monika

    • Crombach, Middelweg 22, 4780 Sankt Vith
    • 080 221 741

    Sankt Vith

      Keller-Krämer Heidi

    • Schönberg, Tröt 15, 4780 Sankt Vith
    • 0474 854 194

      Keller-Schroeder Marcella

    • Schönberg, Dorfberg 9, 4780 Sankt Vith
    • 080 548 658

    Limbourg

      Cornet Lucie

    • Rue Barthélemy Guinotte 9, 4830 Limbourg
    • 087 763 441

    Ligneuville

      Thielen Bernhardine

    • Vers la Croix 25, 4960 Ligneuville
    • 0475 900 418

    Malmedy

      Bender Anna Lena

    • Devant les religieuses 13, 4960 Malmedy
    • 0049 6555 558

    Bastogne

      Van Ooteghem Roberto

    • Rue des Quatre Bras 2, 6600 Bastogne
    • 0497 885 895

    Monschau

    Amel

    Rue des Censes 16

    Eupen

     

    Ihr Fußpfleger ist nicht aufgelistet? Dann haben wir kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  • Fußreflexzonenmassage
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    Zusätzliche Dienste

    Pro Fußreflexzonenmassage bei einem anerkannten Therapeuten erstatten wir je 15,00 €, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr.

    Bedingung

    Sie haben Anrecht auf diese Erstattung, wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden. Folgende Erkrankungen sind als „schwere Krankheit“ anerkannt:

    • Aids
    • Alzheimer-Erkrankung
    • Amyothropische Lateralsklerose
    • Apoptexie
    • Bruccellose
    • Cholera
    • Creutzfeld-Jakob-Krankheit
    • Crohn-Erkrankung
    • Diabetes
    • Diphterie
    • Entzündung der Hirn- und Rückenmarkhäute
    • Flecktyphus
    • Gehirnentzündung
    • Hodgkin-Erkrankung
    • Kinderlähmung
    • Krebs
    • Leberzirrhose infolge von Hepatitis
    • Leukämie
    • Malaria
    • Milzbrand-Krankheit
    • Mukoviszidose
    • Multiple Sklerose
    • Niereninsuffizienz, die eine Dialyse erfordert
    • Organtransplantation (Ausnahme: Hornhaut- und Hauttransplantationen)
    • Parkinson-Erkrankung
    • Pompesche-Erkrankung
    • Progressive Muskeldystrophie
    • Sklerodermie mit Organbefall
    • Tuberkulose
    • Typhus-ähnliche Erkrankung und Paratyphuserkrankung
    • Ulzerös hämorrhagische Proktokolitis
    • Wundstarrkrampf

     

    Finden Sie einen anerkannten Therapeuten in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

     

    Niederprüm

      Weinandy Marianne

    • Sankt Vither Straße 87, D-54595 Niederprüm
    • 0049 6551 981404

    Bütgenbach

      Dahmen Ursula

    • Zum Walkerstal 19, 4750 Bütgenbach
    • 080 444 268

    Wemperhardt

      Felten Sandra

    • Urenerweeg 11, L-9991 Wemperhardt
    • 0489 516 046

    Elsenborn

    Bütgenbach

    Nidrum

      Krings Siegfried

    • Zur Stöck 14, 4750 Nidrum
    • 0470 304393

    Zum Knupp

    Amel

     

    Ihr Therapeut ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  • „Gene Expression Profiling“ bei Brustkrebs

    Wenn Brustkrebs bei Ihnen in einem frühen Stadium diagnostiziert wird, kommen Sie für ein sogenanntes „Gene Expression Profiling (GEP)“ in Frage. Dieser Test gibt an, ob eine Chemotherapie für Sie von Vorteil sein kann oder nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet einen solchen Genexpressionstest, wenn dieser in einer vom LIKIV anerkannten Klinik für Brustkrebs durchgeführt wird. Eine Liste der Kliniken, die einen Genexpressionstest durchführen, finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit (siehe Nützliche Links). Fragen Sie gegebenenfalls in einer unserer Kontaktstellen nach.

  • Genesungsaufenthalt

    Nach einer ernsten Erkrankung, einer schweren Operation oder einer Chemo- oder Strahlentherapie ist es wichtig, sich optimal zu erholen und neue Kraft zu tanken. Ein Genesungsaufenthalt in einem Pflege- oder Kurhaus kann Ihnen dabei helfen. Es gibt unterschiedliche Erstattungen, die Sie beanspruchen können.

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    Zusätzliche Dienste

    Bei der Erstattung von Genesungsaufenthalten unterscheiden wir wie folgt:

    • 50,00 € pro Tag nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, einem chirurgischen Eingriff im Rahmen eines Tagesaufenthalts oder einer Behandlung durch Chemo- oder Strahlentherapie.
    • 35,00 € pro Tag für andere akute und schlimme Erkrankungen, für die der Arzt eine gewisse Pflegenotwendigkeit bescheinigt.

    Die Erstattung ist begrenzt auf 28 Tage pro Jahr und wird in der Regel über das Drittzahlersystem verrechnet. Falls dies nicht der Fall ist, reichen Sie die Aufenthaltsrechnung bei uns ein. Die Erstattung gilt nur für Aufenthalte in einem von uns anerkannten Pflegehaus.

    Bedingungen

    • Sie zahlen den Beitrag der Zusätzlichen Dienste seit mindestens 6 Monaten.
    • Der Aufenthalt muss in einem von uns anerkannten Pflege- oder Kurhaus erfolgen.

    Sie benötigen:

    • körperliche Rehabilitation und/oder
    • Krankenpflege und/oder
    • nächtliche Beaufsichtigung und/oder
    • Hilfe bei der Fortbewegung und/oder
    • Hilfe beim Gang zur Toilette und/oder
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
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    Zusätzliche Dienste

    In manchen Pflegehäusern ist die Begleitung durch eine weitere Person erlaubt. Dies ist im Einzelfall zu klären. Auch für die Begleitperson sehen wir eine Kostenbeteiligung in Höhe von 15,00 € pro Tag vor.

    Antrag stellen

    Reichen Sie spätestens 1 Woche bevor Sie den Aufenthalt antreten folgende Dokumente beim Vertrauensarzt unserer Krankenkasse ein:

    • eine medizinische Anfrage, die durch Ihren behandelnden Arzt ausgefüllt wird,
    • ein Antragsformular, welches Sie selbst vervollständigen müssen.

    Entscheiden Sie sich schon während des Krankenhausaufenthalts für einen Genesungsaufenthalt, so können Sie telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen oder auch den Sozialdienst des Krankenhauses bitten, sich um den Antrag zu kümmern. Wissen Sie bereits, dass Sie in den kommenden Wochen aufgrund einer Operation hospitalisiert werden, können Sie den Antrag bereits vor Ihrem Krankenhausaufenthalt einreichen.

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    Gut zu wissen

    Sollte die Genesung länger dauern als vorgesehen, so kann das Pflegezentrum einen Antrag auf Verlängerung (Antrag eines Arztes vor Ort) bei dem Vertrauensarzt unserer Krankenkasse einreichen.

    Anerkannte Pflegehäuser

    Folgende Pflegehäuser sind von uns anerkannt. Die Pflegehäuser der Kategorie A sind ausgerichtet auf Patienten mit einer leichten bis schweren Pflegebedürftigkeit, die Pflegehäuser der Kategorie B auf Patienten mit leichter Pflegebedürftigkeit und die Pflegehäuser der Kategorie C auf Patienten, die einen organisierten Pflegeaufenthalt mit bestimmten therapeutischen Zielen wünschen.

    • Pflegehäuser der Kategorie A

      Le Belvédère

      Avenue Reine Astrid 28 – 4910 Theux
      Tel.: 087 539 191 – Mail: lebelvedere.theux@acis-group.org

      Website: www.acis-group.org/institutions/140/ 

       

      „Le Belvédère“ befindet sich im Herzen der Lütticher Ardennen. Die hügelige und naturbelassene Landschaft lädt zu Ruhe und Entspannung ein.

       

      Château Sous-Bois

      Chemin Sous-Bois 22 – 4900 Spa
      Tel.: 087 770 212 – Mail: info@chateausousbois.be

      Website: www.chateausousbois.be 

       

      Ein Team aus Krankenpflegern, Pflegeassistenten, Kinesitherapeuten, Ergotherapeuten und Psychologen bietet professionelle und individuelle Betreuung. Für Menschen mit kognitiven Störungen steht ein speziell auf diesem Gebiet ausgebildetes Team zur Verfügung.

       

      La Seniorie du Sart-Tilman

      Route du Condroz 406 – 4031 Liège-Angleur
      Tel.: 04 367 45 55 – Mail: seniorie@solidarite-sante.be

      Website: www.seniorie-sart-tilman.be

       

      Die „Seniorie du Sart-Tilman“ ist nur 10 Minuten vom Lütticher Stadtzentrum entfernt. Inmitten einer Grünanlage ist das Erholungsheim leicht zu erreichen.

       

      Residentie ´T Neerhof

      Nieuwstraat 67 – 9660 Brakel-Elst
      Tel.: 055 424 924 – Mail: info@residentieneerhof.be

      Website: www.vulpia.be/residenties/t-neerhof-brakel-elst-woonzorgcentrum

       

      Die Residenz „’t Neerhof“ verfügt neben einem Pflegeheim über ein Genesungsheim, wo Menschen nach einer Operation verpflegt werden und sich erholen können.

       

      Résidence Saint-James

      Avenue Wolfers 9 – 1310 La Hulpe
      Tel.: 02 653 62 99 – Mail: stjames@animagroup.be

      Website: www.animagroup.be/st-james/

       

      Die Residenz befindet sich in einer ruhigen Wohngegend in der Nähe des Zentrums von La Hulpe. Neben professioneller Pflege ermöglichen gemeinsame Aktivitäten und Wohnbereiche ebenfalls den täglichen sozialen Austausch.

       

      La Résidence Dr. Jules Hustin

      Rue de l’Hôpital 9 – 6030 Marchienne-au-Pont
      Tel.: 017 448 510 und 071 518 157 – Mail: mrsmarchienne@cpascharleroi.be

      Website: https://www.cpascharleroi.be/fr/hebergement-aines/maisons-de-repos-et-de-soins/maison-de-repos-dr-j-hustin-marchienne-au-pont

       

      Das Kurhaus liegt rund 4 km von Charleroi entfernt und verfügt über eine Grünanlage. Ein fachübergreifendes Pflegeteam sowie eine behindertengerechte Ausstattung sorgen dafür, dass die Gäste einen angenehmen Aufenthalt verbringen. Ebenfalls ist das Haus spezialisiert auf Parkinson und Alzheimer.

       

      Résidence du Bois de la Pierre

      Venelle du Bois de la Pierre 20 – 1300 Wavre
      Tel.: 010 420 600 – Mail: info@boisdelapierre.be

      Website: www.boisdelapierre.be

       

      Das Haus liegt inmitten eines großen Parks, etwa 15 Minuten von der Autobahn E411 Brüssel-Namur entfernt. Personal und Pflegeteam sorgen rund um die Uhr für einen angenehmen Genesungsaufenthalt.

       

      Herstelverblijf Salvator

      Ekkelgaarden 21 – 3500 Hasselt
      Tel.: 011 272 921 – info@salvatormundi.be

      Website: www.salvatorwelzijnscentrum.be

       

      Das Genesungsheim steht Menschen jeden Alters offen, die direkt im Anschluss an ihren Krankenhausaufenthalt nicht in ihre gewohnte Umgebung zurück können. Die Patienten können dort Pflege, Rehabilitation und Unterstützung in Anspruch nehmen.

       

      Les Heures-Claires

      Avenue Reine Astrid 131 – 4900 Spa
      Tel.: 087 774 161 – info@cahc.be

      Website: www.cahc.be/#services

    • Pflegehäuser der Kategorie B

      Domaine de Nivezé

      Route du Tonnelet 76 – 4900 Spa
      Tel. 087 790 000 – info@niveze.be

      Website: www.cm-zorgverblijven.be/fr/a-propos-de-spa-niveze

       

      Das Kurhaus „Domaine de Nivezé“ liegt in Spa, im Herzen der Ardennen. Das Haus ist ausgerichtet auf Genesungsaufenthalte sowie auf Ferien für Menschen, die eine medizinische Unterstützung benötigen.

       

      Villa Royale

      Koningsstraat 79 – 8400 Ostende
      Tel.: 059 804 519 – Mail: info@koninklijkevilla.be

      Website: www.bzio.be/site-koninklijke-villa

       

      Die Villa Royale ist ein Ferien- und Genesungszentrum. Das Haus ist bestens ausgerüstet für Genesungsaufenthalte nach einer Krebsbehandlung, einem chirurgischen Eingriff oder bei einer chronischen Erkrankung. Für Dialysepatienten besteht die Möglichkeit ihre Behandlung während des Aufenthalts fortzuführen.

    • Pflegehäuser der Kategorie C

      Cité Sérine

      Rue de la Consolation 79-83 – 1030 Bruxelles
      Tel.: 02 733 72 10 – Mail: info@serine.be

      Website: www.serine-asbl.org

       

      Die Wohnungseinheiten bestehen aus therapeutisch eingerichteten, komfortablen Appartements, in denen Ihnen eine psychosoziale Begleitung, medizinisches Personal und persönliche Hilfen zur Verfügung stehen.

       

      Het Namaste Huis

      Veldestraat 57 – 9850 Merendree
      Tel.: 09 371 58 20 – Mail: info@namaste-huis.be

      Website: www.namaste-huis.be

       

      Das von reichhaltiger Natur umgebene Haus kann bis zu 5 Personen beherbergen. Es richtet sich an Menschen, die Stress abbauen, sich beruhigen, ihre Belastbarkeit und Vitalität stärken möchten. Sie können Ihren Aufenthalt entweder selbst gestalten oder an organisierten Aktivitäten teilnehmen.

       

      VZW Zorghuis Oostende

      Pater Pirelaan 5 – 8400 Oostende
      Tel.: 059 446 206 – info@zorghuisoostende.be

      Website: www.zorghuisoostende.be

       

      Das Pflegehaus steht in erster Linie Patienten nach einer onkologischen Behandlung (Chemo-, Strahlentherapie oder Operation) zur Verfügung, damit diese wieder zu Kräften kommen.

       

      VZW Zorghuis Gent

      Eedverbondkaai 61 – 9000 Gent

       

       

      Das Pflegehaus steht Patienten während oder kurz nach ihrer Krebsbehandlung offen. Die Patienten können dort in Ruhe genesen – rund um ein Koordinationsteam und ehrenamtlichen Helfern.

       

    Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus

    Die Hospitalia-Produkte sehen ebenfalls eine Erstattung für Aufenthalte in einem Kurhaus, Pflege- oder Rehabilitationsinstitut vor, vorausgesetzt der Aufenthalt beginnt innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Diese Erstattung kann ergänzend zu den oben angeführten Erstattungen in Anspruch genommen werden.

    • Hospitalia: 7,50 € pro Tag während 15 Tagen
    • Hospitalia Plus: 15,00 € pro Tag während 15 Tagen
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    Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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    Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

    Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

    Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
    Unternehmensnummer: 422.189.629

     

    Beschwerden: Beschwerden können gerichtet werden an info@freie.be oder an den Beschwerdemanager von MLOZ Insurance (complaints@mloz.be) oder an den Ombudsmann der Versicherungen (info@ombudsman-insurance.be).

    Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.

     

    Für Sie da, wenn es drauf ankommt.

  • Hadronentherapie

    Die Hadronentherapie ist eine Technik, die es erlaubt, Krebszellen auf sehr präzise Weise zu bestrahlen, entweder mit Protonen oder mit anderen geladenen Teilchen wie Kohlenstoff-Ionen. Darüber hinaus können Partikel wie Kohlenstoff-Ionen auch zur Behandlung von Tumoren eingesetzt werden, die gegen eine konventionelle Strahlentherapie resistent sind.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt unter bestimmten Bedingungen die Kosten der Behandlung in einem anerkannten Hadronentherapiezentrum. In Belgien gibt es nur ein solches Zentrum im UZ Leuven, die übrigen Zentren, für die auch eine Erstattung möglich ist, befinden sich im Ausland. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Kontaktstellen.

  • Hausnotrufgerät
    • Wie funktioniert ein Hausnotrufgerät?

      Die Hausnotrufanlage besteht aus einem Sendegerät, das im Haus an einem Festnetzanschluss für gewöhnliche Telefone angebracht wird, und einem Handsender, den die hilfsbedürftige Person ständig bei sich trägt. Der Handsender kann über eine Distanz von 300 m zum Sendegerät Alarm auslösen.

       

      Das Sendegerät verfügt über ein hochempfindliches Mikrofon, sodass es meist möglich ist, selbst aus einem entfernten Zimmer mit der Zentrale zu sprechen. Je nach Vorfall werden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet:

      • Falls es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, wird die vorher angegebene Kontaktperson informiert, damit diese nach der bedürftigen Person sehen kann. Es können mehrere Bezugspersonen angegeben werden, die nacheinander kontaktiert werden, bis tatsächlich jemand erreicht wird.
      • Falls es sich um einen medizinischen Notfall handelt, wird unverzüglich der Rettungsdienst informiert. Die Angehörigen werden anschließend über die eingeleiteten Maßnahmen benachrichtigt.

      Antrag

      Hausnotrufgeräte können beim ÖSHZ der Wohngemeinde beantragt werden. Die ÖSHZ stellen die Geräte gegen eine monatliche Leihgebühr zur Verfügung.

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    Zusätzliche Dienste

    Unseren Mitgliedern erstatten wir bis zu 10,00 € pro Monat für die Leihgebühren eines Hausnotrufgeräts. Für Schwerpflegebedürftige sehen wir (nach Beteiligung der Gemeinden und der ÖSHZ) die vollständige Kostenübernahme vor.

  • Häusliche Krankenpflege

    Die häusliche Krankenpflege dient der Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, sei es durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder nach einem chirurgischen Eingriff. Sie umfasst Pflegeleistungen, wie bspw. das Wechseln von Verbänden oder das Verabreichen von Injektionen, die von qualifizierten Krankenpflegern direkt im zu Hause des Patienten durchgeführt werden. Diese Pflegeleistungen müssen ärztlich verordnet sein.

     

    Wohlbefinden beginnt dort, wo man sich am meisten zu Hause fühlt.

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    Verschiedene Ärztehäuser bieten einen eigenen Krankenpflegedienst an. Darüber hinaus gibt es in Ostbelgien eine Reihe von selbstständigen Krankenpflegern.

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    Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Pfleger besteht in der Körperpflege von Personen, die dazu nicht selbst in der Lage sind. Werden dafür die Dienste eines selbstständigen Pflegers in Anspruch genommen, ist eine Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse erforderlich.

    Auf der Karte finden Sie alle selbstständigen Pfleger, die in Ihrem Wohnort tätig sind. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

     

    Bütgenbach

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Bütgenbach, Belgien
    • 0476 408 399

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Bütgenbach, Belgien
    • 0497 468 429

    Berg

    Nidrum

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Nidrum, Belgien
    • 0497 468 429

    Elsenborn

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Elsenborn, Bütgenbach, Belgien
    • 0476 408 399

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Elsenborn, Bütgenbach, Belgien
    • 0497 468 429

    Weywertz

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Weywertz, Belgien
    • 0476 408 399

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Weywertz, Belgien
    • 0497 468 429

    Surbrot

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Sourbrodt, Belgien
    • 0494 708 712

    Weismes

    Amel

    Heppenbach

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Heppenbach, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Heppenbach, Amel, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Heppenbach, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Halenfeld

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Halenfeld, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Halenfeld, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Halenfeld, Belgien
    • 0471 451 561

    Emmels

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Emmels, Belgien
    • 080 570 803

    Recht

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Recht, Saint Vith, Belgien
    • 0476 408 399

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Recht, Sankt Vith, Belgien
    • 080 570 803

    Born

    Deidenberg

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Deidenberg, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Deidenberg, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Deidenberg, Belgien
    • 0471 451 561

    Eibertingen

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Eibertingen, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Eibertingen, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Eibertingen, Belgien
    • 0471 451 561

    Iveldingen

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Iveldingen, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Iveldingen, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Iveldingen, Belgien
    • 0471 451 561

    Medell

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Medell, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Medell, Amel, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Medell, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Meyerode

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Meyerode, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Meyerode, Amel, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Meyerode, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Mirfeld

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Mirfeld, Belgien
    • 0471 451 561

    Montenau

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Montenau, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Montenau, Amel, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Montenau, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Valender

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Valender, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Valender, Belgien
    • 0471 451 561

    Wallerode

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Wallerode, Belgien
    • 0476 408 399

    Küchelscheid

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Küchelscheid, Belgien
    • 0497 468 429

    Leykaul

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Leykaul, Bütgenbach, Belgien
    • 0497 468 429

    Büllingen

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Büllingen, Belgien
    • 0497 468 429

    Honsfeld

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Honsfeld, Belgien
    • 0497 468 429

    Hünningen

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Hünningen, Belgien
    • 080 570 803

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Hünningen, Belgien
    • 0497 468 429

    Mürringen

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Mürringen, Belgien
    • 0497 468 429

    Krinkelt

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Krinkelt, Belgien
    • 0497 468 429

    Rocherath-Krinkelt

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Rocherath, Büllingen, Belgien
    • 0497 468 429

    Wirtzfeld

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Wirtzfeld, Belgien
    • 0497 468 429

    Manderfeld

    Lanzerath

    Hepscheid

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Hepscheid, Belgien
    • 080 685 777

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Hepscheid, Belgien
    • 0471 451 561

    Wereth

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Wereth, Belgien
    • 0471 451 561

    Sankt Vith

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Sankt Vith, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Sankt Vith, Belgien
    • 080 570 803

    Wiesenbach

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Wiesenbach, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Wiesenbach, Belgien
    • 080 570 803

    Schlierbach

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Schlierbach, Belgien
    • 0470 018 142

    Alfersteg

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Alfersteg, Belgien
    • 0470 018 142

    Atzerath

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Atzerath, Belgien
    • 0470 018 142

    Heuem

    Rötgen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Rötgen, Belgien
    • 0470 018 142

    Setz

    Crombach

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Crombach, Saint Vith, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Jana (Team 4)

    • Crombach, Sankt Vith, Belgien
    • 0471 447 310

      Margraff Julia (Team 4)

    • Crombach, Saint Vith, Belgien
    • 0494 631 057

      Michels Ulrich

    • Crombach, Sankt Vith, Belgien
    • 080 221 088

    Hinderhausen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Hinderhausen, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Julia (Team 4)

    • Hinderhausen, Belgien
    • 0494 631 057

    Lommersweiler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Lommersweiler, Saint Vith, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Jana (Team 4)

    • Lommersweiler, Saint Vith, Belgien
    • 0471 447 310

      Margraff Julia (Team 4)

    • Lommersweiler, Saint Vith, Belgien
    • 0494 631 057

      Michels Ulrich

    • Lommersweiler, Sankt Vith, Belgien
    • 080 221 088

    Neidingen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Neidingen, Belgien
    • 0470 018 142

    Aldringen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Aldringen, Belgien
    • 0470 018 142

    Auel

    Bracht

    Burg-Reuland

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Burg-Reuland, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Julia (Team 4)

    • Burg-Reuland, Belgien
    • 0494 631 057

    Dürler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Dürler, Belgien
    • 0470 018 142

    Espeler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Espeler, Belgien
    • 0470 018 142

    Grüfflingen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Grüfflingen, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Julia (Team 4)

    • Grüfflingen, Belgien
    • 0494 631 057

    Lengeler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Lengeler, Belgien
    • 0470 018 142

    Maldingen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Maldingen, Belgien
    • 0470 018 142

    Maspelt

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Maspelt, Belgien
    • 0470 018 142

    Oberhausen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Oberhausen, Belgien
    • 0470 018 142

    Oudler

    Ouren

    Steffeshausen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Steffeshausen, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Jana (Team 4)

    • Steffeshausen, Belgien
    • 0471 447 310

      Margraff Julia (Team 4)

    • Steffeshausen, Belgien
    • 0494 631 057

    Thommen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Thommen, Belgien
    • 0470 018 142

    Weweler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Weweler, Belgien
    • 0470 018 142

    Weisten

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Weisten, Belgien
    • 0470 018 142

    Rodt

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Rodt, Belgien
    • 080 570 803

    Breitfeld

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Breitfeld, Belgien
    • 080 570 803

    Neundorf

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Neundorf, Sankt Vith, Belgien
    • 080 570 803

    Metz

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Metz, Belgien
    • 080 570 803

    Galhausen

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Galhausen, Belgien
    • 080 570 803

    Neubrück

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Neubrück, Sankt Vith, Belgien
    • 080 570 803

    Herresbach

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Herresbach, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Herresbach, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Möderscheid

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Möderscheid, Belgien
    • 080 685 777

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Möderscheid, Belgien
    • 0471 451 561

    Schoppen

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Schoppen, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Schoppen, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Zur Bievel

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Robertville, Weismes, Belgien
    • 080 685 777

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Robertville, Weismes, Belgien
    • 0494 708 712

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Robertville, Weismes, Belgien
    • 0471 451 561

    Mont

    Fischvenn

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Ovifat, Belgien
    • 0494 708 712

    Walk

    Xhoffraix

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Xhoffraix, Weismes, Belgien
    • 0494 708 712

    Gringertz

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Champagne, Belgien
    • 0494 708 712

    ROBERTVILLE Geuzaine

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • ROBERTVILLE Geuzaine, Weismes, Belgien
    • 0494 708 712

    Eupen

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Kettenis, Eupen, Belgien
    • 0485 834 375

      Pierrard Fabienne (Team 12)

    • Kettenis, Eupen, Belgien
    • 0494 410 545

    Baelen

    Membach

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Membach, Belgien
    • 0485 834 375

    Kettenis

    Herbesthal

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Herbesthal, Belgien
    • 0494 273 677

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Herbesthal, Belgien
    • 0485 834 375

      Pierrard Fabienne (Team 12)

    • Herbesthal, Belgien
    • 0494 410 545

    Lontzen

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Lontzen, Belgien
    • 0485 834 375

    Walhorn

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Walhorn, Belgien
    • 0485 834 375

    Welkenrath

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Welkenraedt, Belgien
    • 0494 273 677

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Welkenraedt, Belgien
    • 0485 834 375

      Pierrard Fabienne (Team 12)

    • Welkenraedt, Belgien
    • 0494 410 545

    Hergenrath

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Hergenrath, Kelmis, Belgien
    • 0494 273 677

      Rotheudt Marie-Rose

    • Hergenrath, Kelmis, Belgien
    • 0497 465 378

      Schiffer Mélanie

    • Hergenrath, Kelmis, Belgien
    • 0474 444 390

    Kelmis

    Bleyberg

    Gemmenich

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Gemmenich, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

      Rotheudt Marie-Rose

    • Gemmenich, Bleyberg, Belgien
    • 0497 465 378

      Schiffer Mélanie

    • Gemmenich, Bleyberg, Belgien
    • 0474 444 390

    Montzen

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Montzen, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

    Hombourg

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Hombourg, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

    Sippenaeken

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Sippenaeken, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

      Schiffer Mélanie

    • Sippenaken, Bleyberg, Belgien
    • 0474 444 390

    Moresnet

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Moresnet, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

      Rotheudt Marie-Rose

    • Moresnet, Bleyberg, Belgien
    • 0497 465 378

      Schiffer Mélanie

    • Moresnet, Bleyberg, Belgien
    • 0474 444 390

    Hauset

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Hauset, Raeren, Belgien
    • 0494 273 677

    Eynatten

    Vielsalm

      Pflege Gemeinde Vielsalm

    • Vielsalm, Belgien
    • 084 210 699

     

    • In Brüssel kontaktieren Sie den Dienst Soins Chez Soi: 024 205 457.
    • Für die Wallonie können Sie unten auf der Website Aide et Soins à Domicile mehrere Kontaktdaten herausfiltern.
    • In Flandern kontaktieren Sie den Dienst i-mens: 078 152 535.
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    Sie sind Hospitalia-Versicherter und haben die Option Garantie schwere Krankheiten hinzugewählt? Dann erstatten wir Ihnen bis zu 100 % der gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile für häusliche Krankenpflege. Hierzu muss ein separater Antrag auf Rückerstattung ausgefüllt werden.

  • Homöopathie
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    Zusätzliche Dienste

    Wir erstatten unseren Mitgliedern 50 % der Kosten für homöopathische Arzneimittel, bis zu 100,00 € pro Jahr.

    Bedingung

    • Die homöopathischen Arzneimittel wurden von einem Arzt verordnet.
    • Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der vom Apotheker ausgestellten Lieferbescheinigung „BVAC“ oder „Annexe 30“.
  • Immuntherapie

    Bei der Immuntherapie werden im Labor gezüchtete Antikörper über eine Infusion verabreicht, damit sie sich an die Krebszellen heften und dadurch für das Immunsystem des Patienten sichtbar werden. Das Immunsystem setzt sich daraufhin in Bewegung und greift die Antikörper sowie die Krebszellen an.

     

    Die Immuntherapie verursacht im Allgemeinen viel weniger Nebenwirkungen als andere Behandlungen, was zu einer besseren Lebensqualität für den Patienten führt. Patienten mit Hautkrebs, Hodgkin-Lymphom, Nierenkrebs und Lungenkrebs können eine Erstattung für eine Immuntherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten.

  • Kinesitherapie

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

    • Allgemeine Erstattungsregeln für leichte Erkrankungen und Leiden

      Die Behandlung leichterer Erkrankungen, wie bspw. ein verrenkter Knöchel, ein steifer Hals oder Rückenschmerzen, fallen unter das allgemeine Erstattungssystem.

      Ärztliche Verordnung

      Für alle Behandlungen durch einen Kinesitherapeuten gilt: Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, sei es vom Hausarzt oder vom Facharzt. Auf der Verordnung muss folgendes vermerkt sein:

      • die vom Arzt gestellte Diagnose,
      • die Art der Behandlung,
      • die Anzahl der verordneten Sitzungen.

      Die Behandlung findet in der Regel in einer Praxis statt. In manchen Fällen kann der Patient diese aus medizinischen oder sozialen Gründen nicht aufsuchen, dann kann die Behandlung auch beim Patienten zu Hause durchgeführt werden. Dies muss jedoch ausdrücklich auf der Verordnung vermerkt sein.

      Beginn der Behandlung

      Die Behandlung muss innerhalb von 2 Monaten ab der ärztlichen Verordnung oder nach der vom Arzt präzisierten Frist beginnen.

      Wie viele Sitzungen werden pro Jahr erstattet?

      Pro Kalenderjahr erstattet die gesetzliche Krankenversicherung 18 Sitzungen pro Leiden, maximal 1 Sitzung pro Tag.

       

      Insgesamt können 3 Mal 18 Sitzungen pro Jahr erstattet werden. Es muss sich dabei jedoch um 3 verschiedene Leiden bzw. Krankheiten handeln. Bei der 2. und 3. Serie ist jedoch eine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes notwendig, um Anrecht auf die Erstattung zu haben. Der Kinesitherapeut stellt diesbezüglich den Antrag.

      Sie benötigen für dasselbe Leiden mehr als 18 Sitzungen?

      Benötigen Sie nach Ablauf der 18 Sitzungen weiterhin eine Behandlung durch den Kinesitherapeuten, so kann Ihr Arzt Ihnen zwar unbegrenzt weitere Sitzungen verschreiben, jedoch werden diese zu einem deutlich niedrigeren Tarif erstattet.

      Welche Leistungen werden nicht erstattet?

      • Akupunktur, Dry Needling, Fußreflexzonenmassage usw.,
      • Dehnung der Wirbelsäule auf einem Tisch oder per Aufhängung,
      • Leistungen ästhetischer oder hygienischer Art, wie z.B. Fitness, Sauna oder Solarium,
      • Vorbereitung und Begleitung im Rahmen einer sportlichen Aktivität.
    • Erstattung bei funktionellen Erkrankungen

      Zu dieser Erstattungskategorie gehören Erkrankungen mit bestimmten schweren funktionellen Einschränkungen, die mehr als 18 Kinesitherapie-Sitzungen erfordern.

      Welche Erkrankungen?

      Das LIKIV hat eine sogenannte „Liste F“ erstellt, auf der alle Krankheiten aufgeführt sind, für die mehr als 18 Sitzungen erstattet werden können. Dabei unterscheidet man zwischen 2 Arten von Funktionsstörungen.

       

      Akute Funktionsstörungen (Liste F a)

      Chronische Funktionsstörungen (Liste F b)

      Beispiel

      Orthopädische Beschwerden infolge eines Traumas oder eines schweren chirurgischen Eingriffs

      Chronische Müdigkeit, Fibromyalgie, Atemschwäche, Störungen in der psychomotorischen Entwicklung

      Erstattung

      60 Sitzungen, während 1 Jahres, ab dem Tag der 1. Leistung. Nach diesem Jahr wird die akute Funktionsstörung nicht mehr als „akut“ anerkannt.

      60 Sitzungen pro Kalenderjahr, während 2 Jahren.

      Beispiel: Die 1. Sitzung wurde am 12. April 2025 durchgeführt. 2025 ist somit das Leistungsjahr. Die Anfrage ist gültig bis zum 31.12.2026.

      Antrag an den Vertrauensarzt

      Bevor die Behandlung erstattet werden kann, muss Ihr Kinesitherapeut dem Vertrauensarzt unserer Krankenkasse eine offizielle Mitteilung über Ihre Behandlung zusenden. Erfolgt keine Ablehnung, so ist die Mitteilung gültig. Dies können Sie auch in Ihrem Online Büro unter „Anträge Vertrauensarzt“ einsehen.

      Sie benötigen mehr als 60 Sitzungen

      Wurden innerhalb eines Erstattungsjahres 60 Kinesitherapie-Sitzungen durchgeführt, so können zwar weitere Sitzungen erstattet werden, allerdings zu einem niedrigeren Tarif.

      Neuerkrankung

      Tritt innerhalb der Gültigkeitsperiode eine neue Erkrankung auf, so kann parallel dazu eine gängige Behandlung von 18 Sitzungen oder, wenn notwendig, eine spezielle Behandlung von 60 Sitzungen durchgeführt werden. Dazu muss der Kinesitherapeut einen weiteren Antrag an den Vertrauensarzt stellen.

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      Wird Ihr Antrag auf Kinesitherapiestunden vom Vertrauensarzt abgelehnt, können Sie die Stunden dennoch in Anspruch nehmen. Sie erhalten allerdings eine geringere Erstattung.

    • Erstattung bei schweren Erkrankungen

      Für einige schwere Erkrankungen kann der Vertrauensarzt eine spezielle Genehmigung erteilen.

      Welche Erkrankungen?

      Das LIKIV hat eine sogenannte Liste E erstellt, auf der alle Erkrankungen aufgelistet sind. Darunter fallen unter anderem: Mukoviszidose, neurologische Störungen, schlimme Verbrennungen, Amputationen, rheumatische Arthritis usw.

      Erstattung

      Während der Genehmigungsperiode (höchstens 3 Jahre) ist die Anzahl Sitzungen unbegrenzt. In der Regel kann 1 Pflegeleistung pro Tag erstattet werden. In besonderen Fällen sind aber auch 2 Behandlungen am Tag möglich. Eine Bedingung hierfür ist, dass die 2. Behandlung mindestens 3 Stunden nach der 1. stattfinden muss.

      Antrag an den Vertrauensarzt

      Bevor die Behandlung beginnt, muss der behandelnde Arzt eine Anfrage an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse richten. Handelt es sich um den 1. Antrag, so wird Folgendes beigefügt:

      • der Bericht eines Facharztes, in dem die Diagnose bestätigt wird,
      • sowie ein medizinischer Bericht, in dem erläutert wird, welche kinesitherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung angewendet werden soll.

      Verlängerungsantrag

      Sollte nach Ablauf des genehmigten Zeitraums eine Fortsetzung der Behandlung notwendig sein, so muss ein Antrag auf Verlängerung an den Vertrauensarzt gestellt werden.

      Bericht des Kinesitherapeuten

      Mindestens 1 Mal jährlich und nach jeder erneuten Verordnung muss der Kinesitherapeut einen Bericht über den Gesundheitszustand des Patienten erstellen und an den Arzt senden. 

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      Wird Ihr Antrag auf Kinesitherapiestunden vom Vertrauensarzt abgelehnt, können Sie die Stunden dennoch in Anspruch nehmen. Sie erhalten allerdings eine geringere Erstattung.

    • Perinatale Kinesitherapie

      Während oder nach einer Schwangerschaft haben Frauen die Möglichkeit, zusätzliche, spezifische Kinesitherapiebehandlungen in Anspruch zu nehmen.

      Was ist perinatale Kinesitherapie?

      Während der Schwangerschaft dient die Behandlung dazu, die werdende Mutter auf die Geburt vorzubereiten. Es werden Atemtechniken, Sitz- und Liegepositionen sowie die Art und Weise des Pressens geübt. Nach der Schwangerschaft dient die Behandlung dazu, die Geburt zu verarbeiten. Verletzte Muskelpartien sollen wieder aufgebaut und der Heilungsprozess somit beschleunigt werden.

      Wie viele Sitzungen werden erstattet?

      Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an 9 perinatalen Behandlungen. Die Behandlungen können vor und/oder nach der Geburt stattfinden. Kinesitherapie während des Krankenhausaufenthalts wird für diese begrenzte Anzahl nicht berücksichtigt. 

    Tarife Kinesitherapie

    Der Eigenanteil für eine Kinesitherapiesitzung variiert je nach Kategorie der Behandlung.

     

    Behandlungskategorie Eigenanteil Normaltarif Eigenanteil Vorzugstarif
    Schwere Erkrankungen

    4,00 €

    1,50 €

    Funktionelle Erkrankungen

    5,50 €

    2,00 €

    Andere Erkrankungen/

    Perinatale Kinesitherapie

    6,25 €

    2,50 €

    15- bis 20-minütige Sitzung für alle Erkrankungen

    2,00 €

    1,00 €

    Ausnahmen

    In folgenden Fällen kann der Eigenanteil höher ausfallen als gesetzlich festgelegt:

    • Der Kinesitherapeut ist nicht konventioniert. Die Erstattung der Krankenkasse fällt dann geringer aus. Eine Ausnahme gilt für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.
    • Es handelt sich um eine Sitzung zu Hause und der Kinesitherapeut berechnet ein zusätzliches Fahrtgeld.
    • Die verordnete Sitzungsanzahl wurde überschritten.
    • Die Sitzung wurde auf Wunsch des Patienten vor 8 Uhr morgens oder nach 19 Uhr abends oder am Wochenenden bzw. an einem Feiertagen durchgeführt.

    Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus

    Im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt können die Kinesitherapiebehandlungen durch die Krankenhausversicherung übernommen werden, insofern Sie eines der Hospitalia-Produkte angeschlossen sind.

  • Kompressionsweste oder spezieller BH

    Nach einer Brust-OP aufgrund einer Krebserkrankung wird meistens eine Kompressionsweste oder ein spezieller BH benötigt. Insofern keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist, beteiligen wir uns durch unsere Zusätzlichen Dienste am Ankauf von orthopädischem Krankenmaterial. Siehe im weiteren Verlauf „Orthopädisches Krankenmaterial“.

    • Orthopädisches Krankenmaterial
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      Zusätzliche Dienste

      Insofern keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist, beteiligen wir uns durch unsere Zusätzlichen Dienste am Ankauf von orthopädischem Krankenmaterial. Die Erstattung ist begrenzt auf 100,00 € pro Jahr.

      Bedingung

      Das Material wird bei einem Aufenthalt in der Notaufnahme oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt verschrieben. Es muss sich um eines der folgenden orthopädischen Produkte handeln:

      • Armtragetuch
      • Bandage
      • Entlastungsschuh
      • Halskrause
      • Kompressionsweste und/oder spezieller BH (nach einer Brust-OP)
      • Krücken
      • Schiene
      • Sohle für den unteren Gips
  • Krankenhauskosten

    Die Kosten, die durch einen Krankenhausaufenthalt auf Sie zukommen, sind sehr schwer einzuschätzen, besonders wenn Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie sich ausreichend versichern.

     

    Ausführliche Informationen dazu, was Sie bei einem Krankenhausaufenthalt beachten müssen, finden Sie in den Verwandten Themen unter „Im Krankenhaus“.

     

    Die Krankenhausversicherungen Hospitalia und Hospitalia Plus erstatten verschiedene Eigenanteile der Kosten für stationäre Aufenthalte sowie Behandlungen in der Tagesklinik.

  • Krankenmaterial

    Materialverleih der Freien

    Für die Pflege zu Hause stellen wir verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Um Material auszuleihen, müssen Sie:

    • Mitglied unserer Krankenkasse sein
    • und mit Ihren Beitragszahlungen für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sein.
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    Zusätzliche Dienste

    Während der ersten 3 Monate ist der Verleih in der Regel kostenlos. Danach muss eine geringe Gebühr gezahlt werden. Die Leihdauer ist unbegrenzt.

    Nachstehend finden Sie eine Übersicht von Hilfsmitteln, die Sie bei uns ausleihen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl sowie der Vermittlung von hier nicht aufgeführtem Material.

     

    Material Monatliche Leihgebühr für das Jahr 2025

    Gehhilfen

    Gehgestell

    5 €
    Krücken für Kinder und Erwachsene (Paar) Kostenlos
    Drei- oder Vierfußkrücken (pro Stück) 5 €
    Achselstützen (Paar) Kostenlos

    Hilfe für Bad und WC

    Toilettenstuhl (Behälter muss separat gekauft werden) 5 €
    Toilettenstütze 5 €
    Toilettenerhöher Kann lediglich gekauft werden, Kaufpreis auf Anfrage
    Badewannensitz 5 €
    Duschhocker 5 €

    Medizinische Geräte

    Blutdruckmesser 5 €
    Urin-Wecker (Matte muss separat gekauft werden) 5 €
    Abpumpgerät (Behälter muss separat gekauft werden) 5 €
    Inhaliergerät (Maske muss separat gekauft werden) 5 €

    Rollstühle und Therapieräder

    Rollstuhl (mit Bein- oder Fußstützen) 5 €
    Rollator 5 €
    Hometrainer 5 €
    Pedalo 5 €

    Bettzubehör

    Bettdeckenheber 5 €
    Bettgalgen (freistehend) 5 €
    Kompressor für Spezialluftmatratze (Luftmatratze muss separat gekauft werden) 5 €
    Spezialkissen (Gel oder Wasser) 5 €

     

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    Wenn es sich nicht um eine vorübergehende Ausleihe handelt, sondern um dauerhaft benötigte Mobilitätshilfen (individuell angepasste oder motorisierte Rollstühle, Gehhilfen, Anti-Dekubitus-Kissen usw.), ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben zuständig. Wir achten darauf, dass betroffene Mitglieder ggf. rechtzeitig informiert werden und unterstützen sie bei der Antragstellung.

    Elektrisch verstellbare Krankenbetten

    Für den Verleih von elektrisch verstellbaren Betten haben wir eine Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz vereinbart. Das Rote Kreuz stellt bei Bedarf die Betten zur Verfügung. Während der ersten 3 Monate erstatten wir die vollständige Leihgebühr. Ab dem 4. Monat bleibt ein Eigenanteil von 0,30 € pro Tag zu Ihren Lasten.

    Inkontinenzmaterial

    Wir vermitteln Mitgliedern, die an einer Inkontinenz leiden, Inkontinenzmaterial zu einem günstigen Preis. Informieren Sie sich in einer unserer Kontaktstellen.

    Kinetec – Trainingsroboter

    Nach einem chirurgischen Eingriff am Knie erhält der Patient von manchen Kliniken leihweise einen Trainingsroboter, auch Kinetec genannt. Wir erstatten die Leihgebühr zu 50%, mit einem Höchstbetrag von 100,00 € pro Mietvertrag.

    Miete außerhalb der DG oder Besonderheiten

    Wenn Sie außerhalb der DG wohnen und nicht die Möglichkeit haben, sich das Material in einer unserer Kontaktstellen zu besorgen, oder wenn Sie Material benötigen, welches wir nicht anbieten (z.B. XXL-Rollstuhl), dann erstatten wir die Leihgebühr zu 50%, mit einem Höchstbetrag von 100,00 € pro Mietvertrag.

    Hausnotrufgeräte

    • Wie funktioniert ein Hausnotrufgerät?

      Die Hausnotrufanlage besteht aus einem Sendegerät, das im Haus an einem Festnetzanschluss für gewöhnliche Telefone angebracht wird, und einem Handsender, den die hilfsbedürftige Person ständig bei sich trägt. Der Handsender kann über eine Distanz von 300 m zum Sendegerät Alarm auslösen.

       

      Das Sendegerät verfügt über ein hochempfindliches Mikrofon, sodass es meist möglich ist, selbst aus einem entfernten Zimmer mit der Zentrale zu sprechen. Je nach Vorfall werden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet:

      • Falls es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, wird die vorher angegebene Kontaktperson informiert, damit diese nach der bedürftigen Person sehen kann. Es können mehrere Bezugspersonen angegeben werden, die nacheinander kontaktiert werden, bis tatsächlich jemand erreicht wird.
      • Falls es sich um einen medizinischen Notfall handelt, wird unverzüglich der Rettungsdienst informiert. Die Angehörigen werden anschließend über die eingeleiteten Maßnahmen benachrichtigt.

      Antrag

      Hausnotrufgeräte können beim ÖSHZ der Wohngemeinde beantragt werden. Die ÖSHZ stellen die Geräte gegen eine monatliche Leihgebühr zur Verfügung.

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    Zusätzliche Dienste

    Unseren Mitgliedern erstatten wir bis zu 10,00 € pro Monat für die Leihgebühren eines Hausnotrufgeräts. Für Schwerpflegebedürftige sehen wir (nach Beteiligung der Gemeinden und der ÖSHZ) die vollständige Kostenübernahme vor.

  • Medikamente

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Erstattung nach Medikamenten-Kategorie

    Welche Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist, hängt von der Kategorie ab, der das Medikament zugeordnet ist:

    • Kategorie A: lebenswichtige Medikamente (z.B. für Diabetiker, Krebskranke usw.)
    • Kategorie B: Medikamente, die wichtig für die Heilung verschiedener Krankheiten sind (z.B. Antibiotika)
    • Kategorie C: Medikamente für eine symptomatische Behandlung bestimmter Krankheiten (z.B. Bronchitis)
    • Kategorie Cs: Impfstoffe sowie Medikamente gegen Allergien
    • Kategorie Cx: Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel
    • Kategorie D: Alle übrigen Medikamente. Diese gelten als „Komfortmedikamente“ und werden nicht erstattet (z.B. Beruhigungsmittel, Schlaftabletten, Schmerzmittel, Vitamine usw.)

     

    Kategorie Erstattung Normaltarif Erstattung Vorzugstarif
    A

    100 %

    (Kein Eigenanteil)

    100 %

    (Kein Eigenanteil)

    B

    75 %

    (Eigenanteil begrenzt auf 12,10 € bzw. 15,00 € bei großer Aufbereitung)

    85 %

    (Eigenanteil begrenzt auf  8,00 € bzw. 9,90 € bei großer Aufbereitung)

    C

    50 %

    (Eigenanteil begrenzt auf 15,00 €)

    50 %

    (Eigenanteil begrenzt auf  9,90 €)

    Cs

    40 %

    (Eigenanteil nicht begrenzt)

    40 %

    (Eigenanteil nicht begrenzt)

    Cx

    Teilweise 20 %

    (Eigenanteil nicht begrenzt, unter 25 Jahre: Erstattung + 3 €/Monat)

    Teilweise 20 %

    (Eigenanteil nicht begrenzt, unter 25 Jahre: Erstattung + 3 €/Monat)

    D

    Keine Erstattung

    Keine Erstattung

    Wie erfolgt die Erstattung?

    Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke kaufen, benötigen Sie neben der ärztlichen Verordnung ebenfalls Ihre eID. Anhand Ihrer eID erfährt der Apotheker Ihre Versicherungsdaten und zieht die vorgesehene Erstattung gleich vom Gesamtpreis ab (Drittzahlersystem). Sie zahlen für die Medikamente somit lediglich Ihren Eigenanteil. Sollte eine Abrechnung über das Drittzahlersystem aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, reichen Sie bitte das Formular bzw. den Beleg der Apotheke (BVAC oder „Annexe 30“) bei uns ein.

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    Gut zu wissen

    Arzneimittel sind teuer. Für die meisten Markenmedikamente sind jedoch gleichwertige, günstigere Alternativen erhältlich, die sogenannten Generika. Die Erstattung der Krankenkasse richtet sich nach dem niedrigsten Preis. Bitten Sie also den Arzt, Ihnen nach Möglichkeit ein Generikum zu verschreiben und kein Markenmedikament. So können Sie Kosten sparen.

    Schmerzmittel für chronisch Kranke

    Schmerzmittel werden im Normalfall nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Eine Ausnahme gilt für chronisch Kranke. Der behandelnde Arzt stellt eine Anfrage an den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Die Genehmigung kann für bestimmte Schmerzmittel (u.a. Panadol, Paracetamol, Perdolan oder Algostase) ausgestellt werden.

     

    Bei Genehmigung erhalten Sie eine direkte Erstattung in Höhe von 75 % durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die übrigen 25 % werden später für die Berechnung der Maximalen Gesundheitsrechnung berücksichtigt und können eventuell im Rahmen dieser Regelung erstattet werden.

    Medikamente zur Raucherentwöhnung

    Bestimmte Medikamente zur Raucherentwöhnung werden durch die Krankenkasse erstattet.

    • Champix

      Erstattung

      Die Dauer einer Behandlung mit dem Starterset Champix beträgt 10 Wochen. Die Erstattung erfolgt über das Drittzahlersystem. Somit zahlen Sie beim Apotheker nur Ihren Eigenanteil. Dieser beträgt 15,00 € für Normalversicherte und 9,90 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

      Bedingungen

      Um eine Erstattung zu erhalten müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

      • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
      • Ihr Arzt (Hausarzt oder Tabakologe) hat Ihnen das Medikament verschrieben.
      • Sie haben sich bei Ihrem Arzt bereit erklärt, eine unterstützende Verhaltenstherapie durchzuführen.
      • Die Erstattung muss im Voraus vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse genehmigt werden. 

       

      Um Zugang zu einer vollständigen Behandlung zu erhalten, müssen Sie sich einem 2-wöchigen Test unterziehen, um zu überprüfen, ob Sie das Medikament gut vertragen. Das Starterpaket (2 Wochen) und 3 Behandlungen werden alle 5 Jahre erstattet.

    • Zyban

      Raucher mit einem chronischen Lungenleiden können eine Erstattung für das Medikament Zyban erhalten.

      Erstattung

      Der Vertrauensarzt kann die Erstattung des Medikaments Zyban für maximal eine Packung mit 100 Tabletten (150 mg) genehmigen. Die Dauer der Behandlung beträgt 10 Wochen. Die Erstattung kann bis zu 3 Mal innerhalb von 5 Jahren genehmigt werden, insofern zwischen 2 Versuchen der Raucherentwöhnung mindestens 6 Monate liegen.

      Bedingungen

      • Sie leiden an einem obstruktiven, chronischen Lungenleiden im 2., 3. oder 4. Stadium.
      • Sie sind älter als 35 Jahre.
      • Das Medikament wird als therapeutische Unterstützungsmaßnahme zur Raucherentwöhnung eingesetzt.
      • Zusätzlich dazu haben Sie sich bei Ihrem Hausarzt bereit erklärt, eine Verhaltenstherapie durchzuführen.
      • Sie haben das Medikament bereits während 18 Tagen eingenommen und haben dieses gut vertragen.

      Die Erstattung muss im Voraus vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse genehmigt werden.

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    Zusätzliche Dienste

    Wir erstatten Ihnen:

    • Medikamente der Kategorien A, B, C, Cs und Cx für Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
    • Impfstoffe,
    • die spezifische Immuntherapie,
    • Verhütungsmittel,
    • sowie Testmaterial für Diabetiker, die seitens der gesetzlichen Krankenversicherung kein Anrecht darauf haben.

    Reichen Sie dazu einen Beleg der Apotheke (BVAC oder „Annexe 30“) bei uns ein.

     

    Schwerpflegebedürftige können ebenfalls eine Erstattung für Medikamente der Kategorie D erhalten.

    Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus

    Sind Sie der Krankenhausversicherung Hospitalia, Hospitalia Medium oder Hospitalia Plus angeschlossen, so haben Sie eventuell Anrecht auf eine Erstattung (vor oder nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit). Reichen Sie uns dazu den Beleg BVAC ein.

  • Osteopathie
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    Zusätzliche Dienste

    Für Behandlungen bei einem diplomierten Osteopathen sehen wir eine Erstattung von 20,00 € pro Sitzung vor. Die Anzahl ist dabei auf 8 Sitzungen pro Jahr begrenzt.

     

    Reichen Sie einfach die Behandlungsbescheinigung Ihres Osteopathen bei uns ein.

    Bedingungen

    Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung von einem diplomierten Osteopathen mit dem Titel D.O. durchgeführt wird.

    Anerkannte Osteopathen in Ihrer Nähe

    Ligneuville

      Collienne Alain

    • Vers la Croix 10, 4960 Ligneuville
    • 080 864 767

    Burg Reuland

      Richter Philipp

    • Thommen, Königshofstraße 19, 4790 Burg Reuland
    • 080 329 705

    Im Jölert

    Büllingen

      Vercammen Maarten

    • Mürringen, im Jölert 1, 4760 Büllingen
    • 0486 890 537

    Bütgenbach

      Fickers Alexander

    • Zur Domäne 39, 4750 Bütgenbach
    • 080 445 664

    Eupen

      Breuer Christophe

    • Aachener Straße 12, 4700 Eupen
    • 087 560 977

    Eupen

      Delchambre Renaud

    • Herrenpfad 7/1, 4700 Eupen
    • 087 557 508

    Hauset

    Malmedy

      Dupont Gabriel

    • Rue des Charmilles 21, 4960 Malmedy
    • 0496 585 155

    Sankt Vith

      Theissen Ralph

    • Rodt, Gangolfer Weg 25, 4780 Sankt Vith
    • 080 226 006

    Eupen

    Raeren

      Van Hoyweghen Tom

    • Lichtenbuscher Straße 135, 4731 Eynatten
    • 087 766 021

    Weismes

      Kelder Sébastien

    • Route du Faye 24, 4950 Weismes
    • 080 880 098

    Eupen

     

    Ihr Osteopath ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    • Osteopathie: eine manuelle Therapie

      Was ist Osteopathie?

      Die Osteopathie ähnelt als Therapie sehr stark der Chiropraktik, da sie auch eine manuelle Therapie ist. Allerdings kümmert sich die Osteopathie nicht nur um Gelenke und Wirbel, sondern auch um die Bänder und Muskeln. Im Zentrum der Therapie steht die Wirbelsäule, die nicht nur für den Knochen- und Muskelapparat des ganzen Körpers wichtig ist, sondern auch das Nervensystem und die inneren Organe beeinflusst.

      Wie funktioniert das?

      Als Erstes wird Ihr Osteopath Sie zu Ihrer Haltung und Ihrer Art der Bewegung befragen und diese analysieren. Dann untersucht er Ihre Wirbelsäule und versucht, festzustellen, ob die Beschwerden durch eine krankhafte Veränderung der Wirbelsäule verursacht wurden. Ist das der Fall, wird die Wirbelsäule eingerenkt, indem er den verschobenen Wirbel wieder in seine ursprüngliche Position bringt. Arme und Beine werden hierfür als Hebel benutzt.

      Wann wird diese Therapie angewendet?

      Meistens suchen Patienten mit Rückenbeschwerden einen Osteopathen auf. Allerdings können sich bei einer guten Behandlung auch andere Beschwerden bessern (z.B. Kopfschmerzen, Probleme mit der Atmung, Verdauungsbeschwerden oder Kreislaufstörungen).

      Wann sollte Osteopathie nicht angewendet werden?

      Leiden Sie unter Knochenschwund oder haben Sie einen Tumor, sollte diese Therapie nicht angewendet werden. Falls Ihre Beschwerden sich nicht bessern oder gar verschlimmern, sollten Sie sofort einen Arzt aufzusuchen. 

       

      Die Osteopathie sollte nur von anerkannten, diplomierten Osteopathen oder Ärzten angewendet werden, da sonst das Verletzungsrisiko zu hoch ist.

  • Palliativpflege

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Für Palliativpatienten, deren Wunsch es ist, zu Hause zu sterben, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Pauschale in Höhe von 827,99 €. Diese dient zur Deckung der Kosten für Medikamente (z.B. Schmerzmittel, Antidepressiva usw.), Pflegematerial (z.B. Inkontinenzmaterial, Sonden, Spritzen usw.) sowie Pflegevorrichtungen (z.B. Spezialbett, Matratze, Urinflasche usw.).

    Bedingung

    Um die Unterstützung zu erhalten, muss Ihr behandelnder Arzt einen Antrag an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse richten. Dieser überprüft das Anrecht.

    Verlängerungsantrag

    Die Unterstützung gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen, ab Einsendedatum des Antrags durch den Hausarzt. Die Pauschale kann ein 2. Mal beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Auch in diesem Fall muss der behandelnde Arzt den Antrag an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse richten.

  • Perücke und andere Kopfbedeckung

    Bei Haarverlust aus medizinischen Gründen (bspw. aufgrund einer Chemo- oder Strahlentherapie) sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung für eine Perücke oder für andere Kopfbedeckung vor.

     

    Je nach Haarersatzprodukt und Grund des Haarverlusts gibt es verschiedene Erstattungen:

    • 180,00 € für eine Perücke bei vollständigem Haarausfall aufgrund von Chemo- und/oder Strahlentherapie,
    • 270,00 € für eine Perücke bei Haarausfall mit Narbenbildung bedingt durch Strahlentherapie oder
    • 120,00 € für andere Kopfbedeckungen (Kopftücher, Mützen usw.). Diese Erstattung kann sich auf bis zu 3 Accessoires beziehen.

    Die Erstattungen sind nicht kumulierbar. Die Erneuerungsfrist für eine Perücke beträgt 2 Jahre. Für die Erstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Lieferanten.

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    Zusätzliche Dienste

    Ist seitens der gesetzlichen Krankenversicherung keine Erstattung vorgesehen, erstatten wir die Kosten und zwar 75 % des Rechnungsbetrags, bis zu 180,00 €. Die Erneuerungsfrist beträgt ebenfalls 2 Jahre.

    Erstattung der Garantie schwere Krankheiten

    Sind Sie Hospitalia-Versicherter und haben die Option Garantie schwere Krankheiten hinzugewählt, dann übernimmt diese nach Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung die gesamten Restkosten einer Perücke.

     

  • Podologie

    Bei der Podologie handelt es sich um eine besondere medizinische Fußpflege, erteilt von einem hierzu ausgebildeten Podologen.

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Diabetiker

    Diabetes bedroht vor allem die Gesundheit der Füße. Defekte des Nervensystems und Durchblutungsstörungen führen häufig zur Unterversorgung der unteren Gliedmaßen, was sich durch Gefühlsstörungen, Hautschäden, Infektionen an den Füßen usw. äußert. Durch die gesetzliche Krankenversicherung können Diabetiker eine Teilerstattung für 2 Sitzungen bei einem anerkannten Podologen erhalten.

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    Zusätzliche Dienste

    Für Behandlungen bei einem vom LIKIV anerkannten Podologen erhalten unsere Mitglieder eine Erstattung in Höhe von 12,00 € pro Behandlung – begrenzt auf 6 Behandlungen pro Jahr.

    Bedingung

    Die Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung von einem anerkannten selbstständigen Podologen durchgeführt wurde. Sie gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder einer anderen Institution.

     

     

    Finden Sie einen anerkannten Podologen in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

     

    Kelmis

      Cloth Magali

    • Rue de Patronage 8/1, 4720 Kelmis
    • 0471 188 588

    Waimes

    Eupen

     

    Ihr Podologe ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    Erstattung für podologische Einlagen und Orthesen

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    Zusätzliche Dienste

    Podologische Einlagen

    Falls keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist, sehen wir eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste vor für podologische Einlagen, die von einem Podologen oder von einem Posturologen verordnet und geliefert werden. Die Erstattung beträgt 25,00 € pro Einlage, begrenzt auf 2 Einlagen alle 2 Jahre.

     

    Orthesen

    Für Orthesen, die der Behebung von Fehlstellungen an Zehen und Füßen dienen und bspw. von einem Podologen, Posturologen, Orthopäden oder Bandagisten geliefert werden, sehen wir eine Erstattung vor in Höhe von 50 % der Kosten , bis zu 80,00 € pro Orthese alle 2 Jahre.

  • Psychologie

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht Erstattungen vor für Psychologiesitzungen. Um eine Erstattung in Anspruch nehmen zu können, müssen die psychologischen Betreuungen durch einen klinischen Psychologen oder Orthopädagogen erfolgen, der einem anerkannten Versorgungsnetzwerk für psychische Gesundheit angeschlossen ist und eine Vereinbarung mit dem LIKIV unterzeichnet hat. Hierzulande gibt es schon seit einigen Jahren Versorgungsnetzwerke mit dem System Erste-Linie-Psychologie, denen klinische Psychologen/Orthopädagogen angeschlossen sind. Diese richten sich an Personen mit leichten bis mittelschweren psychischen Problemen.

     

    Diese Netzwerke wurden in Belgien geschaffen, um den Zugang zu Psychologiesitzungen für den Patienten zu erleichtern und kostengünstiger zu gestalten. Durch das System Erste-Linie-Psychologie soll die Lebensqualität verbessert werden und psychische Probleme sollen frühzeitiger erkannt und behandelt werden. Auch sollen die ortsnahen Behandlungen dadurch gefördert werden.

     

    Für die psychologischen Betreuungen benötigen Sie keine ärztliche Verschreibung.

    • Netzwerk „Mentale Gesundheit Ostbelgien“

      In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es das vom LIKIV anerkannte Netzwerk „Mentale Gesundheit“.

      Auf der Website www.mentale-gesundheit.be (siehe Nützliche Links) können Sie die Liste der Psychologen einsehen, die dem Netzwerk beigetreten sind.

    • Netzwerk RéSME (Réseau de Santé Mentale de l’Est)

      Das Netzwerk RéSME (Réseau de Santé Mentale de l’Est) besteht weiterhin und ist für Personen zugänglich, die in der Wallonie wohnhaft sind. Dort sind überwiegend französischsprachige Therapeuten verfügbar. Auf der Website www.resme.be (siehe nützliche Links) finden Sie einen Therapeuten auch in Ihrer Nähe. Einen Überblick über organisierte Gruppensitzungen mit den Daten innerhalb des Netzwerkes finden Sie ebenfalls auf dieser Website unter „Séances de groupes“.

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    Eine Übersicht über alle Netzwerke in Belgien sowie weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website www.sprichdarueber.be (siehe Nützliche Links).

    Verschiedene Altersgruppen

    Die Angebote sind in verschiedene Altersgruppen unterteilt, um bestmöglich auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten eingehen zu können:

    • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 23 Jahre:
      • Angebot für „Kinder und Jugendliche“ (bis 23 Jahre einschließlich);
      • Angebot für „junge Erwachsene“ (ab 15 Jahre bis 23 Jahre einschließlich).

    Diese Alterskategorien überschneiden sich, um ein angemessenes Angebot für Personen im Alter von 15 bis 23 Jahren zu gewährleisten. Diese können, je nach Art ihrer Bedürfnisse, entweder das Betreuungsnetz für „Kinder und Jugendliche“ oder für „junge Erwachsene“ wählen.

    • Erwachsene ab 24 Jahre.

    3 Arten von psychologischer Betreuung

    Gemeinschaftsorientierte Interventionen
    Diese Form der psychologischen Betreuung wird innerhalb einer Gemeinschaft angeboten (z.B. in der Schule oder in einem Sportverein) und richtet sich an Gruppen. Die Schwerpunkte liegen hier auf Resilienz, Psychoedukation und Selbstfürsorge. Ziel der Sitzungen ist es, zu lernen, wie man sich um die eigene psychische Gesundheit und die der anderen kümmern kann. Die gemeinschaftsorientierten Interventionen sind kostenlos und können anonym besucht werden.

     

    Psychologische Unterstützung

    Hier geht es um die Ergründung des Anliegens, die Förderung der psychischen Gesundheit durch Unterstützung der Resilienz und die Früherkennung von psychischen Problemen, bevor diese sich verschlimmern.

    Durch eine Reihe von kurzfristigen, allgemeinen Interventionen mit leichter bis mittlerer Intensität wird den Symptomen und deren Verschlimmerung vorgebeugt und der Betroffene bzw. dessen Umfeld in der eigenen Resilienz gestärkt. Diese Form wird sowohl in Einzel- als auch in Gruppensitzungen durchgeführt. Wenn die psychologische Erstunterstützung nicht ausreicht, kann der Pflegeleistende Sie an eine spezifischere und intensivere Behandlung verweisen.

     

    Psychologische Behandlung
    Hierbei wird mithilfe des behandelnden Arztes eine funktionelle Bedarfsanalyse erstellt. Im Rahmen der psychologischen Erstbehandlung werden umfassendere therapeutische Ansätze angewandt, die über die reine Stärkung der Resilienz hinausgehen. Auch diese Art der Behandlung wird in Form von Einzel- oder Gruppensitzungen angeboten.

     

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    Einzelsitzungen dauern zwischen 45 und 60 Minuten und die Gruppensitzungen zwischen 90 und 120 Minuten. Gruppensitzungen (4 bis 15 Personen) werden häufig von 2 Pflegeleistenden durchgeführt. Wenn der Patient nicht in der Lage ist, in die Praxis zu kommen, können die Einzelsitzungen auch bei ihm zu Hause oder per Videoanruf stattfinden.

     

    1. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 23 Jahre
      Einzelsitzungen Gruppensitzungen

    „Kinder und Jugendliche“ (bis 23 Jahre einschließlich)

    Psychologische Unterstützung: 10 Sitzungen sind kostenlos, der Patient zahlt keinen Eigenanteil für diese.

     

    Psychologische Behandlung: 10 Sitzungen (höchstens 20) sind

    kostenlos, der Patient zahlt keinen Eigenanteil.

    Der Patient zahlt keinen Eigenanteil für Gruppensitzungen, die Anzahl der Sitzungen ist nicht limitiert.

     

    Die gemeinschaftsorientierten Interventionen sind kostenlos zugänglich.

    „Junge Erwachsene“ (ab 15 Jahre bis 23 Jahre einschließlich)

    Psychologische Unterstützung: 10 Sitzungen sind kostenlos, der Patient zahlt keinen Eigenanteil.

     

    Psychologische Behandlung: Die ersten 10 Sitzungen (von höchstens 20) sind kostenlos, der Patient zahlt keinen Eigenanteil.

    Der Patient zahlt keinen Eigenanteil für Gruppensitzungen, die Anzahl der Sitzungen ist nicht limitiert.

     

    Die gemeinschaftsorientierten Interventionen sind kostenlos zugänglich.

     
    2. Erwachsene ab 24 Jahre

     

    Einzelsitzungen

    Gruppensitzungen

     

    Psychologische Unterstützung: Die erste Einzelsitzung ist kostenlos. Danach beträgt der Eigenanteil für jede weitere Sitzung 11,00 €, bzw. 4,00 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif, bis zu 8 Sitzungen.

     

    Psychologische Behandlung: Die erste Einzelsitzung ist kostenlos. Danach beträgt der Eigenanteil für jede weitere Sitzung 11,00 €, bzw. 4,00 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif, bis zu 8 Sitzungen, verlängerbar auf 20.

    Der Eigenanteil beträgt für jede Gruppensitzung 2,50 €, die Anzahl der Sitzungen ist dabei nicht limitiert.

     

    Die gemeinschaftsorientierten Interventionen sind kostenlos zugänglich. 

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    Pro Tag kann nur eine Sitzung erstattet werden.

     

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    Das Betreuungsangebot der Erste-Linie-Psychologie ergänzt andere bereits bestehende Initiativen wie Beratungsstellen, Dienste für psychische Gesundheit usw. Darüber hinaus ist es immer möglich, einen Psychologen oder Psychotherapeuten außerhalb der Netzwerke zu konsultieren. In diesem Fall legt der Pflegeleistende seine Tarife selbst fest.

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    Zusätzliche Dienste

    Insofern das oben beschriebene Angebot und die Erstattungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen werden können, sehen wir im Rahmen unserer Zusätzlichen Dienste eine Erstattung vor für Einzelsitzungen oder für Paar- oder Familiensitzungen bei einem selbstständigen Therapeuten, in Höhe von 20,00 € für die ersten 20 Sitzungen und 15,00 € für jede weitere Sitzung.

     

    Unsere Rückzahlung gilt ohne Einschränkung, d.h. ungeachtet des Alters oder eines bestimmten Krankheitsbildes. Auch die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist nicht limitiert.

     

    Die Erstattung gilt nicht für die eingangs erwähnten Behandlungen (Netzwerk Psychologie), die größtenteils durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, ebenfalls nicht für Beratungen in Zentren, die seitens der öffentlichen Hand bezuschusst werden, oder im Rahmen einer pauschal erstatteten multifunktionellen Rehabilitation.

    Bedingungen

    Die Behandlung wird erstattet, wenn sie durch einen selbstständigen Therapeuten durchgeführt wird, der von der belgischen Psychologenkommission anerkannt ist (Lizenz in Psychologie) oder im Besitz des Europäischen Zertifikats für Psychotherapie (ECP) ist.

    Finden Sie einen selbstständigen Therapeuten in Ihrer Nähe:

     

    Eupen

      Bourseaux Dominique

    • Aachenerstraße 21, 4700 Eupen
    • 0485 783 748

    Eupen

      Lentz Katja

    • Vervierser Straße 26, 4700 Eupen
    • 0496 148 985

    Eupen

    Eupen

    Eupen

    Langenbend 16

      Homburg Elmar

    • Langenbend 16a, 4730 Raeren, Belgien
    • 087 557 143

    Eupen

    Busch 2

    Raeren

    Eupen

    Elsenborn

      Schmitt Christine

    • Buchenweg 16, 4750 Elsenborn
    • 0495 464 148

    Büllingen

      Kever Celine

    • An den Fußfällen 10, 4760 Büllingen
    • 0496 942 620

    Moresnet

      Hardy Vanessa

    • Rue de la Clinique 24, 4850 Moresnet
    • 0479 427 575

    Amel

    Amel

    Sankt Vith

    Bütgenbach

    Bütgenbach

    Völkerich 66

    Büllingen

    Eupen

    Stockem 28

    Hütte 60

    Eupen

    Klosterstraße 9

      Cürtz Laurine

    • Klosterstraße 9, 4780 Sankt Vith, Belgien
    • 080 854 445

    Schwengelborn 4

     

    Ihr Therapeut ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  • Stoma-Material
    • Was ist ein Stoma?

      Ein Stoma ist ein künstlicher Darmausgang, d.h. eine operativ angelegte Öffnung im Bauchraum, die den Abtransport von Stuhl oder Urin ermöglicht, wenn dies auf natürliche Weise nicht mehr möglich ist. Häufig wird ein solcher Ausgang nach der Behandlung von Dickdarm- oder Enddarmkrebs angelegt. Der Patient benötigt nach dem Eingriff sogenannte Stomabeutel und anderes Pflegematerial.

    Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Patienten, die Stoma-Material benötigen, erhalten ein virtuelles Budget (vergleichbar mit einem Telefonguthaben), das ihnen ermöglicht, unter allen erstattungsfähigen Produkten das für sie benötigte Material und die benötigte Menge auszuwählen und zu kaufen. Der Patient kann somit sein Budget selbst verwalten.

     

    Ihr Apotheker bzw. Bandagist bestellt das Material für Sie. Die Höhe des virtuellen Budgets wird von Ihrem Arzt festgelegt und variiert je nach Art des Stomas (Colo/Ileo/Urostomie). Ändert sich Ihre Situation, so kann die Höhe der Intervention anhand einer neuen ärztlichen Verschreibung angepasst werden.

     

    Besonderes Augenmerk wird auf die Lernphase (die ersten 3 Monate der Nutzung nach jedem chirurgischen Eingriff) gelegt. In dieser Phase steht den Patienten ein etwas größeres Budget zur Verfügung. Für Patienten mit spezifischen Bedürfnissen wird ebenfalls eine höhere Erstattung vorgesehen.

     

    Die Auszahlung erfolgt dreimonatlich, zu Beginn jedes Quartals. Sie sind nicht verpflichtet, das gesamte Budget aufzubrauchen. Sie können jedoch nicht den Teil des nicht benutzten Budgets eines Quartals auf das nächste Quartal übertragen.

    Bedingungen

    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Sie leiden unter einem oder mehreren dieser spezifischen medizinischen Probleme:
      1. Sie haben ein Stoma (Kolo-, Ileo-, Uro-, Cysto- oder Nephrostoma).
      2. Sie leiden an mindestens einer offenen Fistel des Darmtraktes oder der Harnwege.
      3. Sie leiden an Harninkontinenz.
    • Sie haben von Ihrem Arzt eine Verschreibung erhalten, um Ihr Stoma- oder Inkontinenzmaterial erhalten zu können. Für die Erneuerung des Materials ist dann keine ärztliche Verschreibung mehr nötig.
    • Sie haben das Material bei einem anerkannten Bandagisten gekauft.
    • Ihr Inkontinenz- oder Stoma-Material steht auf der Liste der erstattungsfähigen Materialien. Je nach von Ihnen gewähltem Material kann es sein, dass Sie ein Zuschlag zu Ihren Lasten bleibt.

    Um die Erstattung zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:

    1. Sie konsultieren Ihren Arzt.
    2. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verschreibung für Stoma- und/oder Inkontinenzmaterial aus.
    3. Sie wenden sich an einen anerkannten Bandagisten. Dieser Bandagist hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Materials uns händigt Ihnen Ihr Stoma- und/oder Inkontinenzmaterial  sowie die Lieferbescheinigung persönlich aus.
    4. Normalerweise erfolgt die Zahlung über das Drittzahlersystem, d.h. der Bandagist rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
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    Zusätzliche Dienste

    Wir übernehmen 50 % der Nebenkosten für Stoma-Material, das nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet wurde, bis zu 500,00 € pro Jahr.

    Bedingungen

    Diese zusätzliche Erstattung gilt speziell für den Ankauf von Material außerhalb eines Krankenhausaufenthalts. Das Material muss in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben werden.

  • Zahnrestauration für Krebskranke

    Patienten, die an Krebs erkrankt sind, müssen sich möglicherweise komplizierten Zahnrestaurationen unterziehen mit Prothesen, Implantaten, Brücken oder Kronen. Für diese Behandlung sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung vor. Die Fälle werden individuell durch eine Arbeitsgruppe des technischen Zahnärzterats untersucht.

     

    Zahnprothesen werden normalerweise erst ab dem Alter von 50 Jahren durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Ist der Zahnverlust jedoch bedingt durch Chemo- oder Strahlentherapie, kann die Altersgrenze unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden.

     

    Um eine Erstattung zu erhalten, muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:  

    • Kriterium 1: Erstattung von osseointegrierten Implantaten aufgrund einer schweren funktionellen und psychosozialen Behinderung nach einer Tumorentnahme am Kiefer oder Unterkiefer, wegen Osteoradionekrose oder einer Anodontie bleibender Zähne.
    • Kriterium 2: Zahnverlust oder Zahnanomalie aufgrund einer Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion nach einer Stammzelltherapie.
    • Kriterium 3: Zahnverlust oder Zahnanomalie wegen einer Chemo- oder Strahlentherapie vor dem 12. Geburtstag.
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    Sie müssen einen Antrag beim Vertrauensarzt der Krankenkasse einreichen, der diesen an den technischen Zahnärzterat weiterleitet. Sie können die Vorlage für einen solchen Antrag in unseren Kontaktstellen erhalten. Dem Antrag muss eine Pflegebescheinigung beigefügt werden.

Hilfs- und Betreuungsdienste

  • Häusliche Krankenpflege

    Die häusliche Krankenpflege dient der Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, sei es durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder nach einem chirurgischen Eingriff. Sie umfasst Pflegeleistungen, wie bspw. das Wechseln von Verbänden oder das Verabreichen von Injektionen, die von qualifizierten Krankenpflegern direkt im zu Hause des Patienten durchgeführt werden. Diese Pflegeleistungen müssen ärztlich verordnet sein.

     

    Wohlbefinden beginnt dort, wo man sich am meisten zu Hause fühlt.

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    Verschiedene Ärztehäuser bieten einen eigenen Krankenpflegedienst an. Darüber hinaus gibt es in Ostbelgien eine Reihe von selbstständigen Krankenpflegern.

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    Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Pfleger besteht in der Körperpflege von Personen, die dazu nicht selbst in der Lage sind. Werden dafür die Dienste eines selbstständigen Pflegers in Anspruch genommen, ist eine Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse erforderlich.

    Auf der Karte finden Sie alle selbstständigen Pfleger, die in Ihrem Wohnort tätig sind. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

     

    Bütgenbach

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Bütgenbach, Belgien
    • 0476 408 399

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Bütgenbach, Belgien
    • 0497 468 429

    Berg

    Nidrum

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Nidrum, Belgien
    • 0497 468 429

    Elsenborn

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Elsenborn, Bütgenbach, Belgien
    • 0476 408 399

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Elsenborn, Bütgenbach, Belgien
    • 0497 468 429

    Weywertz

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Weywertz, Belgien
    • 0476 408 399

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Weywertz, Belgien
    • 0497 468 429

    Surbrot

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Sourbrodt, Belgien
    • 0494 708 712

    Weismes

    Amel

    Heppenbach

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Heppenbach, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Heppenbach, Amel, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Heppenbach, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Halenfeld

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Halenfeld, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Halenfeld, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Halenfeld, Belgien
    • 0471 451 561

    Emmels

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Emmels, Belgien
    • 080 570 803

    Recht

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Recht, Saint Vith, Belgien
    • 0476 408 399

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Recht, Sankt Vith, Belgien
    • 080 570 803

    Born

    Deidenberg

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Deidenberg, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Deidenberg, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Deidenberg, Belgien
    • 0471 451 561

    Eibertingen

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Eibertingen, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Eibertingen, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Eibertingen, Belgien
    • 0471 451 561

    Iveldingen

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Iveldingen, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Iveldingen, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Iveldingen, Belgien
    • 0471 451 561

    Medell

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Medell, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Medell, Amel, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Medell, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Meyerode

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Meyerode, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Meyerode, Amel, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Meyerode, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Mirfeld

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Mirfeld, Belgien
    • 0471 451 561

    Montenau

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Montenau, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Montenau, Amel, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Montenau, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Valender

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Valender, Belgien
    • 0476 408 399

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Valender, Belgien
    • 0471 451 561

    Wallerode

      Heck-Sarlette Resi (Team 1)

    • Wallerode, Belgien
    • 0476 408 399

    Küchelscheid

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Küchelscheid, Belgien
    • 0497 468 429

    Leykaul

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Leykaul, Bütgenbach, Belgien
    • 0497 468 429

    Büllingen

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Büllingen, Belgien
    • 0497 468 429

    Honsfeld

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Honsfeld, Belgien
    • 0497 468 429

    Hünningen

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Hünningen, Belgien
    • 080 570 803

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Hünningen, Belgien
    • 0497 468 429

    Mürringen

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Mürringen, Belgien
    • 0497 468 429

    Krinkelt

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Krinkelt, Belgien
    • 0497 468 429

    Rocherath-Krinkelt

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Rocherath, Büllingen, Belgien
    • 0497 468 429

    Wirtzfeld

      Populaire-Noel Doris (Team 2)

    • Wirtzfeld, Belgien
    • 0497 468 429

    Manderfeld

    Lanzerath

    Hepscheid

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Hepscheid, Belgien
    • 080 685 777

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Hepscheid, Belgien
    • 0471 451 561

    Wereth

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Wereth, Belgien
    • 0471 451 561

    Sankt Vith

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Sankt Vith, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Sankt Vith, Belgien
    • 080 570 803

    Wiesenbach

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Wiesenbach, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Wiesenbach, Belgien
    • 080 570 803

    Schlierbach

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Schlierbach, Belgien
    • 0470 018 142

    Alfersteg

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Alfersteg, Belgien
    • 0470 018 142

    Atzerath

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Atzerath, Belgien
    • 0470 018 142

    Heuem

    Rötgen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Rötgen, Belgien
    • 0470 018 142

    Setz

    Crombach

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Crombach, Saint Vith, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Jana (Team 4)

    • Crombach, Sankt Vith, Belgien
    • 0471 447 310

      Margraff Julia (Team 4)

    • Crombach, Saint Vith, Belgien
    • 0494 631 057

      Michels Ulrich

    • Crombach, Sankt Vith, Belgien
    • 080 221 088

    Hinderhausen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Hinderhausen, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Julia (Team 4)

    • Hinderhausen, Belgien
    • 0494 631 057

    Lommersweiler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Lommersweiler, Saint Vith, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Jana (Team 4)

    • Lommersweiler, Saint Vith, Belgien
    • 0471 447 310

      Margraff Julia (Team 4)

    • Lommersweiler, Saint Vith, Belgien
    • 0494 631 057

      Michels Ulrich

    • Lommersweiler, Sankt Vith, Belgien
    • 080 221 088

    Neidingen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Neidingen, Belgien
    • 0470 018 142

    Aldringen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Aldringen, Belgien
    • 0470 018 142

    Auel

    Bracht

    Burg-Reuland

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Burg-Reuland, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Julia (Team 4)

    • Burg-Reuland, Belgien
    • 0494 631 057

    Dürler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Dürler, Belgien
    • 0470 018 142

    Espeler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Espeler, Belgien
    • 0470 018 142

    Grüfflingen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Grüfflingen, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Julia (Team 4)

    • Grüfflingen, Belgien
    • 0494 631 057

    Lengeler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Lengeler, Belgien
    • 0470 018 142

    Maldingen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Maldingen, Belgien
    • 0470 018 142

    Maspelt

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Maspelt, Belgien
    • 0470 018 142

    Oberhausen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Oberhausen, Belgien
    • 0470 018 142

    Oudler

    Ouren

    Steffeshausen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Steffeshausen, Belgien
    • 0470 018 142

      Margraff Jana (Team 4)

    • Steffeshausen, Belgien
    • 0471 447 310

      Margraff Julia (Team 4)

    • Steffeshausen, Belgien
    • 0494 631 057

    Thommen

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Thommen, Belgien
    • 0470 018 142

    Weweler

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Weweler, Belgien
    • 0470 018 142

    Weisten

      Holper-Meyer Ursula (Team 4)

    • Weisten, Belgien
    • 0470 018 142

    Rodt

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Rodt, Belgien
    • 080 570 803

    Breitfeld

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Breitfeld, Belgien
    • 080 570 803

    Neundorf

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Neundorf, Sankt Vith, Belgien
    • 080 570 803

    Metz

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Metz, Belgien
    • 080 570 803

    Galhausen

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Galhausen, Belgien
    • 080 570 803

    Neubrück

      Margraff-Heinen Christine (Team 5)

    • Neubrück, Sankt Vith, Belgien
    • 080 570 803

    Herresbach

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Herresbach, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Herresbach, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Möderscheid

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Möderscheid, Belgien
    • 080 685 777

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Möderscheid, Belgien
    • 0471 451 561

    Schoppen

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Schoppen, Amel, Belgien
    • 080 685 777

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Schoppen, Amel, Belgien
    • 0471 451 561

    Zur Bievel

      Goffin Sandra (Team 6)

    • Robertville, Weismes, Belgien
    • 080 685 777

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Robertville, Weismes, Belgien
    • 0494 708 712

      Vandermeeren Dorothy (Team 6)

    • Robertville, Weismes, Belgien
    • 0471 451 561

    Mont

    Fischvenn

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Ovifat, Belgien
    • 0494 708 712

    Walk

    Xhoffraix

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Xhoffraix, Weismes, Belgien
    • 0494 708 712

    Gringertz

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • Champagne, Belgien
    • 0494 708 712

    ROBERTVILLE Geuzaine

      Noel-Dumont Catherine (Team 8)

    • ROBERTVILLE Geuzaine, Weismes, Belgien
    • 0494 708 712

    Eupen

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Kettenis, Eupen, Belgien
    • 0485 834 375

      Pierrard Fabienne (Team 12)

    • Kettenis, Eupen, Belgien
    • 0494 410 545

    Baelen

    Membach

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Membach, Belgien
    • 0485 834 375

    Kettenis

    Herbesthal

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Herbesthal, Belgien
    • 0494 273 677

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Herbesthal, Belgien
    • 0485 834 375

      Pierrard Fabienne (Team 12)

    • Herbesthal, Belgien
    • 0494 410 545

    Lontzen

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Lontzen, Belgien
    • 0485 834 375

    Walhorn

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Walhorn, Belgien
    • 0485 834 375

    Welkenrath

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Welkenraedt, Belgien
    • 0494 273 677

      Georges Stéphanie (Team 12)

    • Welkenraedt, Belgien
    • 0485 834 375

      Pierrard Fabienne (Team 12)

    • Welkenraedt, Belgien
    • 0494 410 545

    Hergenrath

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Hergenrath, Kelmis, Belgien
    • 0494 273 677

      Rotheudt Marie-Rose

    • Hergenrath, Kelmis, Belgien
    • 0497 465 378

      Schiffer Mélanie

    • Hergenrath, Kelmis, Belgien
    • 0474 444 390

    Kelmis

    Bleyberg

    Gemmenich

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Gemmenich, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

      Rotheudt Marie-Rose

    • Gemmenich, Bleyberg, Belgien
    • 0497 465 378

      Schiffer Mélanie

    • Gemmenich, Bleyberg, Belgien
    • 0474 444 390

    Montzen

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Montzen, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

    Hombourg

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Hombourg, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

    Sippenaeken

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Sippenaeken, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

      Schiffer Mélanie

    • Sippenaken, Bleyberg, Belgien
    • 0474 444 390

    Moresnet

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Moresnet, Bleyberg, Belgien
    • 0494 273 677

      Rotheudt Marie-Rose

    • Moresnet, Bleyberg, Belgien
    • 0497 465 378

      Schiffer Mélanie

    • Moresnet, Bleyberg, Belgien
    • 0474 444 390

    Hauset

      Delbushaye-Schiffer Sylvie

    • Hauset, Raeren, Belgien
    • 0494 273 677

    Eynatten

    Vielsalm

      Pflege Gemeinde Vielsalm

    • Vielsalm, Belgien
    • 084 210 699

     

    • In Brüssel kontaktieren Sie den Dienst Soins Chez Soi: 024 205 457.
    • Für die Wallonie können Sie unten auf der Website Aide et Soins à Domicile mehrere Kontaktdaten herausfiltern.
    • In Flandern kontaktieren Sie den Dienst i-mens: 078 152 535.
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    Sie sind Hospitalia-Versicherter und haben die Option Garantie schwere Krankheiten hinzugewählt? Dann erstatten wir Ihnen bis zu 100 % der gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile für häusliche Krankenpflege. Hierzu muss ein separater Antrag auf Rückerstattung ausgefüllt werden.

  • Familien- und Seniorenhilfe

    Familien- und Seniorenhilfsdienste unterstützen kranke und hilfsbedürftige Menschen im Haushalt, bieten verschiedentlich aber auch Betreuung und Nachtwachen an. Diese Arbeiten werden von ausgebildeten Familien- und Seniorenhelferinnen oder Krankenwachen übernommen. Das Honorar dieser Leistungen wird individuell auf Basis des Einkommens der betreuten Person berechnet.

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    Zusätzliche Dienste

    Wenn Sie Familien- und Haushaltshilfen beanspruchen, die durch einen Familienhilfsdienst oder den Haushaltshilfsdienst eines ÖSHZ geleistet werden, erstatten wir Ihnen 2,00 € pro Arbeitsstunde, bis zu 2.000,00 € pro Jahr. Schwerpflegebedürftige erhalten im Rahmen unserer besonderen Erstattung für Schwerpflegebedürftige eine Erstattung von 5,00 € pro Arbeitsstunde.

  • Alternative VoG

    Die Mitarbeiter der Alternative verrichten Näh- und Bügelarbeiten, leisten Hilfe im Haushalt, erledigen Einkäufe und tätigen Abholdienste. Die Bezahlung ist möglich über Dienstleistungsschecks.

     

    Alternative VoG – Eupen: 087 321 290

    Alternative VoG – Sankt Vith: 080 226 322

     

    E-Mail: info@diealternative.be

  • SOS-Hilfe VoG

    Die SOS-Hilfe bietet Bedürftigen u.a. Unterstützung bei Haushalts-, Garten- und Reparaturarbeiten an. Die Empfänger der Leistungen zahlen ein geringes Fahrtgeld sowie einen Stundenlohn je nach Einkommenssituation.

     

    Einkommenssituation 

    Stundenlohn

    Anfahrtskosten

    Emfpänger des Eingliederungseinkommens  

    2,50 €

    1,00 €

    Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse

    5,50 €

    4,00 €

    Personen in vorrübergehend sozialer Notlage

    8,00 €

    5,50 €

    Beträge für das Jahr 2025

     

    Tel.: 087 552 108

    E-Mail: info@sos-hilfe.net

  • Stundenblume

    Die ehrenamtlichen Helfer der Stundenblume schenken Senioren ihre Zeit und leisten Hilfe bei Hausarbeiten und administrativen Fragen. Außerdem bieten sie Fahrdienste, Begleitung außer Haus sowie Palliativbetreuung, Tag- oder Nachtwachen an. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter unterstützen Senioren oft dann, wenn kein professioneller Dienst und niemand aus der Familie oder der Nachbarschaft zur Verfügung stehen kann.

     

    Der Antragsteller zahlt ein Kilometergeld und einen geringen Kostenbetrag für den Einsatz, unabhängig von der Dauer der Begleitung. Die Unterstützung der Stundenblume richtet sich ausschließlich an Personen ab 65 Jahren.

     

    Norden Ostbelgiens: 0486 970 271

    Süden Ostbelgiens – Büllingen: 0486 970 271

    Süden Ostbelgiens – Sankt Vith: 080 341 005

     

    E-Mail: info@stundenblume.be

  • Josephine-Koch-Service VoG

    Der Josephine-Koch-Service bietet Senioren aus den Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren Hausbesuche sowie Hilfe bei Haushaltsarbeiten und beim Einkauf an. Die Ehrenamtlichen übernehmen ebenfalls Fahr- und Begleitdienste zum Mittagstisch, zum Arzt oder Apotheker sowie zum wöchentlichen Seniorenkränzchen im Alten- und Pflegeheim „Sankt Joseph“ in Eupen.

     

    Der Dienst steht von montags bis freitags jeweils von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie bereit. Fahrtanfragen werden täglich von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr entgegengenommen.

     

    Tel.: 087 569 844

    E-Mail: info@jks-eupen.be

  • Rufbus

    Der Rufbus richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Der Dienst wird von der Beschützenden Werkstätte „Die Zukunft“ aus Meyerode und der Tagesstätte „Am Garnstock“ aus Baelen in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen TEC angeboten.

     

    Diese beiden Einrichtungen verfügen jeweils über 2 rollstuhlgerecht ausgestattete Busse mit bis zu 8 Sitzplätzen. Der Rufbus bringt die Personen zur Tagesbetreuung, ins Krankenhaus, zur Therapie usw. Es gelten die aktuellen TEC-Tarife.

     

    Beschützende Werkstätte „Die Zukunft“:

    Tagesstätte „Am Garnstock“:

  • Fahrdienst Eifel-Süd

    Die ÖSHZ der Gemeinden Burg-Reuland und Sankt Vith bieten einen Fahrdienst für Personen aus diesen Gemeinden an. Der Dienst richtet sich an Senioren, an weniger mobile Personen sowie an Menschen in sozialen Notlagen. Die Zielorte liegen vorwiegend innerhalb dieser beiden Gemeinden, können aber auch nahe gelegene Krankenhäuser und Ärzte sein. Der Dienst springt erst ein, wenn keine andere Möglichkeit des Transports besteht. Prüfen Sie daher zunächst, ob ein anderer Dienst die Fahrt übernehmen kann. Sie sollten sich 3 Tage im Voraus beim Fahrdienst Eifel-Süd melden. Für die zurückgelegte Strecke wird Ihnen ein Kilometergeld in Rechnung gestellt.

     

    Tel.: 080 282 030

    E-Mail: susanne.hoffmann@oshz.be

  • Palliativpflegeverband Ostbelgien

    Wenn keine Aussicht auf Heilung besteht, möchten die meisten Menschen ihre letzte Zeit zu Hause bei ihrer Familie und mit möglichst geringen Symptomen verbringen. In einer solchen Situation können Sie und Ihre Angehörigen den Palliativpflegeverband Ostbelgien kontaktieren. Die Palliativpflege setzt alles daran, dem Kranken die letzten Wochen oder Tage seines Lebens so angenehm wie möglich zu gestalten, vor allem, indem Schmerzen und Krankheitssymptome gelindert sowie der Patient und die Familienangehörigen psychologisch unterstützt werden.

     

    Palliativpflegeverband Ostbelgien:

    logo

    Da die Pflege eines Schwerkranken meist große finanzielle Belastungen mit sich bringt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Pauschalbetrag in Höhe von 827,99 €​ zur Deckung der Nebenkosten für Palliativpatienten, deren Wunsch es ist, zu Hause zu sterben. Dieser Betrag gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen und kann je nach Situation ein 2. Mal genehmigt werden. Der behandelnde Arzt muss diesbzüglich einen Antrag bei uns einreichen, damit wir die Auszahlung vornehmen können.

  • ÖSHZ

    In jeder Gemeinde gibt es ein Öffentliches Sozialhilfezentrum (ÖSHZ). Dieses bietet eine soziale Begleitung und Beratung an und unterstützt in Not geratene Personen. Die Sozialassistenten helfen bei administrativen Angelegenheiten, wie bspw. der Antragstellung für ein Hausnotrufgerät, oder anderen Sozialhilfen.

     

    ÖSHZ Amel:

    ÖSHZ Büllingen:

    ÖSHZ Burg-Reuland:

    ÖSHZ Bütgenbach:

    ÖSHZ Eupen:

    ÖSHZ Kelmis:

    ÖSHZ Lontzen:

    ÖSHZ Raeren:

    ÖSHZ Sankt Vith:

  • Make-A-Wish® Belgium

    Jedes in Belgien wohnhafte Kind zwischen 3 und 18 Jahren, das an einer schweren Krankheit leidet, kann den Dienst der Vereinigung Make-A-Wish® Belgium in Anspruch nehmen. Diese versucht, den schwerkranken Kindern einen Herzenswunsch zu erfüllen. Dabei kann es sich bspw. um eine Reise, eine Aktivität oder auch einen materiellen Gegenstand handeln.

     

    Make-A-Wish® Belgium South:

    Make-A-Wish® Belgium-Vlaanderen:

     

  • Stiftung gegen Krebs

    Die Stiftung gegen Krebs steht Krebspatienten und ihren Angehörigen zur Seite, indem sie diese unterstützt, informiert und begleitet. Die Organisation kann Ihnen u.a. Informationen und patientennahe Hilfestellungen bei Fragen zu verschiedenen Krebserkrankungen und deren Behandlung an die Hand geben. Neben psychologischer Unterstützung können Sie zudem finanzielle Unterstützung erhalten.

     

    Tel.: 0476 990 819
    E-Mail: info@stiftunggegenkrebs.be

  • Hilfe für Krebskranke im Süden Ostbelgiens VoG

    Die Vereinigung Hilfe für Krebskranke im Süden Ostbelgiens bietet Krebspatienten aus den Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Malmedy, Sankt Vith und Weismes nicht nur einen kostenlosen Fahrdienst an, sondern greift den Erkrankten auch finanziell unter die Arme, indem sie eine Erstattung für die Kosten von Haarersatz, Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten vorsieht. Außerdem organisiert sie mehrmals pro Jahr im Rahmen ihrer Selbsthilfegruppe verschiedene Aktivitäten für betroffene Frauen (z.B. Wanderungen, Gesprächsrunden, Bastelstunden, Tagesausflüge, Spielenachmittage usw.)

     

    Tel.: 080 349 346

    E-Mail: info@krebshilfe.be

  • Fonds Dr. Emil Brüls

    Der Fonds Dr. Emil Brüls wurde zu Gunsten von Onkologie- und Palliativpatienten des „St. Nikolaus Hospitals“ in Eupen gegründet. Die gesammelten Spenden werden genutzt, um onkologisches Material zu kaufen (z.B. spezielle Badewannen, besondere Matratzen usw.) oder um die Patienten beim Ankauf von Haarersatz finanziell zu unterstützen.

  • LichtBLICKE VoG

    Die in Eupen ansässige Vereinigung LichtBLICKE ist ein Ort der Unterstützung und Begleitung für Menschen, die an Krebs erkrankt sind. Ihre Philosophie ist es, den Menschen in seiner Gesamtheit zu betrachten, damit Körper, Seele und Geist in Harmonie sind.

     

    Die Organisation setzt sich zusammen aus qualifizierten Freiwilligen sowie verschiedenen Spezialisten (Onkologen, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Frisöre usw.) und bietet zahlreiche Aktivitäten an, die das Wohlbefinden der Betroffenen auf physischer und psychischer Ebene verbessern sollen: Austauschgruppen, Biodanza, Kunsttherapie, Feldenkrais, Massagen, Kosmetik, Frisördienstleistungen, Beratungen zu Perücken und Tüchern, Kochateliers, Yoga usw.

     

    Tel.: 0485 441 097 oder 0473 474 855

    E-Mail: info@lichtblicke.be

  • Espace Vivie VoG

    Die Vereinigung Espace Vivie, mit Sitz in Verviers, unterstützt Krebspatienten dabei, ihr Selbstvertrauen wieder aufzubauen und dadurch neue Lebensqualität zu erlangen. Die angebotenen Dienstleistungen sollen sich außerdem positiv auf die Behandlung auswirken und die möglichen Nebenwirkungen lindern: ganzheitliche Massagen, Sophrologie, Gesichtspflege, Mani- und Pediküre, Make-up-Beratung, Bachblütentherapie, Fußreflexzonenmassage, Farbanalyse, Waldbaden usw.

     

    Tel.: 087 212 256
    E-Mail: info@espacevivie.be

  • Vivre Comme Avant

    Vivre Comme Avant (wortwörtlich: „Leben wie zuvor“) ist eine Vereinigung von Frauen, die bereits Erfahrungen mit Brustkrebs sammeln mussten. Die ehemaligen Brustkrebs-Patientinnen besuchen operierte Frauen, um sie in diesem Lebensabschnitt zu unterstützen. Die Organisation bietet hilfreiche Tipps für eine bessere Lebensqualität und gibt Auskünfte über Lymphdrainagen,Rückerstattungen, Verkaufsstellen von Brustprothesen, usw. Die Besuche sind kostenlos und erfolgen auf Anfrage.

     

    Tel.:  02 649 41 68

    E-Mail: info@vivrecommeavant.be

  • Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

    Personen, die für ihre Betreuung und Pflege zu Hause eventuell mehrere Dienste beanspruchen, können sich direkt an den Koordinationsdienst der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben wenden.

     

    Benötigen Sie bspw. auf Lebenszeit Hilfsmittel, die Ihnen den Alltag erleichtern, benötigen Sie Begleitung zu Hause oder suchen Sie einen Betreuungs- oder Therapieplatz, so kann Ihnen die Dienststelle mit Sicherheit helfen. Sie unterstützt Sie ebenfalls beim Wiedereinstieg ins Berufsleben.

     

    Tel.: 080 090 011

    E-Mail: info@selbstbestimmt.be

  • Patientenrecht

    Anrecht auf hochwertige Gesundheitspflege

    Jeder Patient hat das Recht, die bestmögliche, seinem Gesundheitszustand angepasste Versorgung zu erhalten. Der Pflegeleistende darf weder die menschliche Würde des Patienten verletzen, noch darf er ihn in irgendeiner Weise diskriminieren. Die religiösen, philosophischen, moralischen und kulturellen Überzeugungen des Patienten müssen respektiert werden.

    Freie Wahl des Arztes

    Der Patient darf sich von einem Arzt seiner Wahl behandeln lassen. Während der Behandlung kann er sich auch für einen anderen Pflegeleistenden entscheiden, es sei denn, ein anderes Gesetz verhindert dies (z.B. bei Zwangseinweisung). Allerdings kann auch der Pflegeleistende aus beruflichen oder persönlichen Gründen die Behandlung eines Patienten verweigern, außer bei Notfällen.

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    Berufsversicherung

    Der Pflegeleistende muss dem Patient Auskunft über das Bestehen einer Berufsversicherung geben und ob er offiziell berechtigt ist, seinen Beruf auszuüben.

    Information über den Gesundheitszustand

    Der Patient sollte über seinen Gesundheitszustand und dessen Entwicklung informiert werden. Der Pflegeleistende muss ihm hierzu alle notwendigen Fakten in einer klaren und verständlichen Sprache mitteilen. Neben der mündlichen Information kann der Patient eine schriftliche Bestätigung verlangen und entscheiden, ob die Daten einer von ihm bestimmten Vertrauensperson weitergeleitet werden.

     

    Ebenso kann der Patient verweigern, Informationen über seinen Gesundheitszustand entgegenzunehmen, es sei denn, er selbst oder Dritte könnten dadurch schweren Schaden erleiden (z.B. bei ansteckenden Krankheiten).

     

    Sollte die Wahrheit zum Schaden des Patienten sein, darf der Pflegeleistende ihm bestimmte Informationen vorenthalten. Diese Entscheidung muss der Arzt jedoch schriftlich in der Patientenakte begründen.

    Über die Pflegeleistungen bestimmen

    Vor Beginn der Behandlung muss der Pflegeleistende den Patienten über die bevorstehenden Maßnahmen informieren und sein Einverständnis einholen. Der Patient muss über Art und Ziel der Behandlung, Dringlichkeit, Dauer und Häufigkeit, Nebenwirkungen und Risiken, notwendige Nachfolgebehandlungen und mögliche Alternativen sowie über die finanziellen Auswirkungen der Pflegeleistungen informiert werden. Anhand dieser Informationen kann der Patient der Behandlung zustimmen oder die Therapie verweigern.

     

    Handelt es sich jedoch um einen Notfall und der Patient ist nicht in der Lage, seine Einwilligung zu formulieren, so beginnt der Arzt dennoch unverzüglich mit der Behandlung. Dies muss in der medizinischen Akte des Patienten vermerkt werden.

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    Patientenverfügung

    Manche Patienten sind aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage, über ihre Behandlung zu entscheiden. Wer sicher sein möchte, dass in einem solchen Fall seine Wünsche respektiert werden, kann schon im Vorfeld eine Patientenverfügung hinterlegen.

     

    Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, in der die Person die erlaubten Behandlungen, die Behandlungsgrenzen sowie ihre persönlichen Wünsche hinsichtlich des Sterbens festhält.

     

    Zudem kann eine Vertrauensperson ernannt werden, die auf die Einhaltung des in der Patientenverfügung angegebenen Willens achtet. Das Original der Verfügung sollten Sie zu Hause aufbewahren, sodass es im Notfall auffindbar ist. Außerdem sollten Sie dem Hausarzt sowie der Vertrauensperson eine Kopie aushändigen.

     

    Im Downloadbereich finden Sie eine Patientenverfügung in der Broschüre „Patientenrecht und -verfügung“ (ab Seite 14) zum Ausfüllen.

    Einsicht in die Patientenakte

    Der Patient hat Anrecht auf eine sorgfältig geführte und sicher aufbewahrte medizinische Akte. Er kann dem Arzt weitere Unterlagen aushändigen, damit letzterer die Dokumente der Akte beifügt.

     

    Zudem darf der Patient seine medizinische Akte einsehen. Dazu muss er seinen Arzt kontaktieren, welcher dieser Bitte innerhalb von 14 Tagen nachkommen muss. Die persönlichen Notizen des Pflegeleistenden oder Angaben zu Drittpersonen sind für den Patienten jedoch nicht zugänglich. Des Weiteren hat der Patient das Recht, eine Kopie der Akte zu verlangen. Gibt es jedoch Hinweise dafür, dass der Patient den Inhalt der Akte an Dritte weitergeben möchte (Versicherungsgesellschaften, Arbeitgeber usw.), so ist der Arzt nicht verpflichtet, ihm eine Kopie auszuhändigen.

     

    Nach dem Tod eines Patienten dürfen der Ehepartner, der gesetzliche Mitbewohner, der Lebensgefährte und Verwandte zweiten Grades dessen medizinische Akte einsehen. Ihre Anfrage müssen die Angehörigen jedoch dem Arzt gegenüber begründen und der Patient darf sich dem vorher nicht ausdrücklich widersetzt haben. Allerdings muss im Vorfeld ein Pflegeleistender bezeichnet werden, der bestimmt, welche Elemente der Akte den Verwandten zugänglich gemacht werden.

    Schutz der Privatsphäre

    Zu jedem Zeitpunkt der Behandlung muss die Privatsphäre des Patienten gewahrt werden, vor allem im Hinblick auf Informationen, die seinen Gesundheitszustand betreffen. Insofern der Patient es nicht anders wünscht, sind bei der Behandlung nur die Personen im Raum, auf deren Anwesenheit aus medizinischen Gründen nicht verzichtet werden kann.

    Bei Beschwerden: der Mediationsdienst

    Sieht sich ein Patient in seinen Rechten verletzt, so kann er Beschwerde bei der zuständigen Schlichtungsstelle einlegen.

    • Kam es zu einem Zwischenfall in einem Krankenhaus, so sollte sich der Patient an den Ombudsdienst der Klinik wenden.
    • Bei Schwierigkeiten mit ambulanten Pflegeleistenden (Hausarzt, Zahnarzt, Heimpflegerin usw.) ist die föderale Schlichtungsstelle der richtige Anlaufpunkt. (Föderale Ombudsstelle „Patientenrecht“, Place Victor Horta, 40 – Boîte 10
      1060 Brüssel)

     

    Konnte vorher keine Einigung zwischen Patient und dem Pflegeleistenden erzielt werden, so vermittelt die Schlichtungsstelle zwischen den Parteien und klärt den Patienten über die ihm verbleibenden Möglichkeiten auf (z.B. gerichtliche Schritte).

  • Euthanasie

    Laut Gesetz spricht man von Euthanasie bei „einer durch eine Drittperson vollzogenen Handlung, durch die das Leben einer Person auf deren Anfrage hin willkürlich beendet wird“. Euthanasie kann angewendet werden, wenn der Patient zu starke Schmerzen hat, die durch medizinische Pflege nicht mehr ausreichend gelindert werden können. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um legal Sterbehilfe leisten zu können, u.a. folgende:

     

    • Der Patient muss bei Bewusstsein sein und in der Lage sein, seinen Willen zu äußern.
    • Die Anfrage kann nur erfolgen:
         ° freiwillig, d.h. ohne jeglichen äußeren Einfluss,
         ° wohlüberlegt, d.h. der Kranke hat seine Entscheidung nach korrekter und entsprechender Information getroffen,
         ° wiederholt, d.h. die Entscheidung erfolgt nicht impulsiv, sondern mehrfach wohlüberlegt und endgültig.
    • Es muss sich um eine ausweglose medizinische Situation handeln, die ein dauerhaft unerträgliches (physisches oder psychisches) Leiden mit sich bringt. Letzteres muss durch eine schwere und unheilbare Krankheit oder durch einen Unfall ausgelöst worden sein. Das Leiden muss nicht zwangsläufig den Tod verursachen oder die Endphase des Lebens herbeiführen.

Nach einer Genesung

  • Rückkehr ins Berufsleben

    Schritt für Schritt zurück in die Arbeitswelt

    Für manche mag es schwierig erscheinen, nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Doch es gibt Perspektiven. Die Arbeit kann nämlich eine wesentliche Rolle im Heilungsprozess spielen. Sie bietet einen sozialen Rahmen, eine Struktur und kann dabei helfen, sich wieder nützlich zu fühlen und neues Selbstvertrauen zu gewinnen. Wichtig ist natürlich, dass schrittweise vorgegangen wird, entsprechend den eigenen Fähigkeiten und mit Unterstützung des Arbeitgebers, der Kollegen und der Gesundheitsfachkräfte. Wir unterstützen Sie aktiv bei Ihrer beruflichen Wiedereingliederung, damit Sie Ihren Platz in der Gesellschaft wiederfinden.

    Unterstützung durch Ihre Krankenkasse

    Als Krankenkasse unterstützen und begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zurück in die Arbeitswelt. Wir bieten Ihnen eine persönliche Begleitung durch einen spezialisierten Berater an, einem sogenannten Return to work-Koordinator, der Ihnen dabei hilft, Ihre Fähigkeiten einzuschätzen und einen Wiedereingliederungsplan auszuarbeiten. Außerdem können wir Ihnen finanzielle Unterstützung, administrative Beratung und Nachsorgeleistungen anbieten, um sicherzustellen, dass Ihre Wiederaufnahme der Arbeit unter den bestmöglichen Bedingungen und unter Berücksichtigung Ihres Wohlbefindens erfolgt.

    Persönliche Begleitung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung

    Sie sind arbeitsunfähig, möchten aber wieder eine Tätigkeit aufnehmen? Es gibt verschiedene Lösungen, die auf die persönlichen Fähigkeiten zugeschnitten sind. Das LIKIV bietet ein Programm zur sozial-beruflichen Wiedereingliederung an, das auf die spezifischen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen zugeschnitten ist. Dieses Programm umfasst eine medizinische Beurteilung, eine persönliche Begleitung und eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung – mit dem Ziel, die Chancen einer erfolgreichen Wiedereingliederung zu maximieren.

    3 Möglichkeiten zur Wiederaufnahme der Arbeit

    Es gibt 3 Routen für eine schrittweise Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Die Routen A und B können Sie einschlagen, wenn Sie weniger als 1 Jahr arbeitsunfähig sind. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 1 Jahr sind alle Routen möglich.

     

    Route A

    Der Ablauf beginnt mit einer medizinischen Beurteilung durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse oder das multidisziplinäre Team (Krankenpfleger, Kinesitherapeut, Psychologe). Dieser Schritt ist entscheidend, um festzustellen, inwieweit Sie in der Lage sind, eine berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen. Auf der Grundlage dieser Beurteilung wird mit einem Return to work-Koordinator ein Wiedereingliederungsplan ausgearbeitet, der Schulungen, Anpassungen des Arbeitsplatzes oder auch eine psychosoziale Unterstützung umfasst.

    • Welche Funktion hat der Vertrauensarzt in Sachen Arbeitsunfähigkeit?

      Der Vertrauensarzt kann von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Rückkehr zur Arbeit während der Arbeitsunfähigkeitsperiode sinnvoll ist oder nicht. Wenn diese Möglichkeit realistisch erscheint, wird der Betroffene durch unseren Vertrauensarzt kontaktiert.

    • Wie verläuft die Route A?

      Nachdem eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet wurde, kann durch die auf der ärztlichen Krankmeldung vermerkten Angaben eine erste Einschätzung erfolgen.

       

      Innerhalb von 10 Wochen nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhält der Betroffene von der Krankenkasse einen medizinischen Fragebogen (QMV). Auf Grundlage dieses Fragebogens wird der Vertrauensarzt einschätzen, ob und wie ggf. die Rückkehr zur Arbeit oder zu einer neuen Tätigkeit gefördert werden kann, oder ob dies im betreffenden Fall nicht angebracht ist. Das Mitglied muss den Fragebogen innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt bei uns einreichen.

       

      Anschließend bewertet der Vertrauensarzt die Situation –  bspw. ob die arbeitsunfähige Person angesichts ihres Gesundheitszustandes evtl. eine angepasste oder eine andere Berufstätigkeit ausüben könnte. Der Vertrauensarzt bewertet die unterschiedlichen Situationen und ordnet die Person einer der folgenden Gruppen zu:

      1. Der Vertrauensarzt geht von der Annahme aus, dass die arbeitsunfähige Person innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Arbeit oder eine neue Tätigkeit spontan wieder aufnimmt.
      2. Die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit scheint aus medizinischen Gründen nicht möglich.
      3. Die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist derzeit nicht möglich, weil der medizinischen Diagnose und der Behandlung Vorrang eingeräumt werden muss.
      4. Die Wiederaufnahme der Arbeit oder der Start in eine neue Tätigkeit scheint nach einer oder mehreren Anpassungs- und Betreuungsmaßnahmen durchaus möglich.

      Nachdem der Betroffene einer der obengenannten Gruppen zugeordnet wurde, erfolgen die weiteren Schritte. Für die zur Gruppe 4 gehörenden Personen ist es sinnvoll, den Return to work-Koordinator einzuschalten. Dieser wird die arbeitsunfähige Person kontaktieren und klärt sie über die konkrete Begleitung und die Vorgehensweise für eine optimale Rückkehr zur Arbeit auf. Diese Begleitung ist freiwillig, der Betroffene muss dazu sein explizites Einverständnis geben.

       

      Nach dem Erstkontakt kann die weitere Vorgehensweise, je nach Situation, sehr unterschiedlich sein. Ziel ist es, dass der Arbeitsunfähige entsprechend seinem Gesundheitszustand einer angepassten Arbeit nachgehen kann – sei es durch Anpassungen im bisherigen Job, z.B. andere Arbeitszeiten, reduzierte Zeiten, eine Umstrukturierung der Arbeitsbedingungen, oder aber dass er durch eine neue Herausforderung, z.B. ein neuer Beruf oder eine Umschulung wieder beruflich integriert werden kann.

    Route B

    Wenn Sie angesichts Ihrer vorhandenen Fähigkeiten wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, können Sie sich – unabhängig von der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit – direkt an den Return to work-Koordinator Ihrer Krankenkasse wenden, um einen ersten Termin zu vereinbaren. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen einen Wiedereingliederungsplan erstellen.

    • Welche Funktion hat der Return to work-Koordinator?

      Die Wiedereingliederung ins Berufsleben ist eine zeitaufwändige Angelegenheit. Der Return to work-Koordinator soll leicht erreichbar sein für arbeitsunfähige Personen, die wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchten und dazu in der Lage sind.

       

      Durch den Return to work-Koordinator soll die Rückkehr zu einer angepassten Arbeit für die Betroffenen besser und zielgerechter ermöglicht werden. Der Koordinator verfügt über die erforderlichen Kompetenzen und greift bei der Ausübung seiner Funktion auch auf externe Partner zurück, wie bspw. den Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, den Arbeitgeber, Berufsberatungs- und Umschulungsdienste, usw.

       

      Je nach Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen beruflichen Möglichkeiten hilft der Koordinator den Betroffenen bei der Ausarbeitung eines Plans: eine angepasste Teilzeitarbeit, eine Anpassung der Arbeitsbedingungen, eine Umschulung, ein neues Arbeitsverhältnis oder Ähnliches.

    • Wie verläuft die Route B?

      Falls erforderlich, erhält der Betroffene zunächst einen Fragebogen. Diese muss er innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt zurücksenden. Spätestens 1 Monat nach Rücksendung des Fragebogens wird der Return to work-Koordinator einen ersten persönlichen Kontakt herstellen. Bei diesem Treffen wird der Koordinator seine Rolle und die gemeinsame Vorgehensweise erläutern.

       

      Der Vertrauensarzt wird über alle Schritte informiert, so bspw. darüber, dass der Betroffene unter bestimmten Konditionen und zu reduzierten Arbeitszeiten zu seinem alten Job zurückkehren möchte. Anhand des Gesundheitszustandes und der konkret geäußerten Maßnahmen wird der Vertrauensarzt eine Entscheidung bezüglich deren Realisierbarkeit treffen.

       

      Falls der Vertrauensarzt entscheidet, dass der Gesundheitszustand des Betroffenen mit den beabsichtigten Maßnahmen unvereinbar ist, so wird ein zweiter Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Koordinator vereinbart, wobei andere Maßnahmen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz ins Auge gefasst werden. Diese Anpassungen werden dem Vertrauensarzt erneut zur Annahme vorgelegt. Wenn die Genehmigung zur Wiederaufnahme der Arbeit erteilt wurde, ist der Return to work-Koordinator dafür zuständig, die künftigen Schritte zu begleiten und nachzuverfolgen.

    • Wie kann ich mit dem Return to work-Koordinator Kontakt aufnehmen?

      Es gibt 2 Möglichkeiten, wie Sie mit dem Return to work-Koordinator der Freien Kontakt aufnehmen können:

      • telefonisch (siehe Kontaktdaten), indem Sie Ihren Namen und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen
      • oder über das Kontaktformular.

     

    RTWC: Antrag auf Kontaktaufnahme

     

    Route C

    Sie sind schon länger als 1 Jahr arbeitsunfähig, möchten aber wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, wozu Sie auch (teilweise) fähig sind? Sie können auch direkt mit dem Arbeitsamt Ihrer Region Kontakt aufnehmen (ADG (Deutschsprachige Gemeinschaft), Forem (Wallonie), Actiris (Brüssel), VDAB (Flandern)). Die Mitarbeiter der Arbeitsämter helfen Ihnen, einen an Ihre Bedürfnisse und Kompetenzen angepassten Plan auszuarbeiten.

    • Wie verläuft die Route C?

      Die Route C kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Betroffene länger als 1 Jahr arbeitsunfähig und bei der Krankenkasse als Invalide anerkannt ist.

       

      Zunächst füllen die Mitarbeiter des Arbeitsamtes gemeinsam mit dem Betroffenen ein Dokument aus, das an unsere Krankenkasse weitergeleitet wird, um den Status des Betroffenen zu bestätigen oder zu verneinen.

       

      Ist der Betroffene länger als 1 Jahr als arbeitsunfähig bei uns anerkannt, kann er den Weg zurück in die Arbeitswelt über das Arbeitsamt einschlagen.

       

      Ist dies nicht der Fall, hat er die Möglichkeit, sich an unsere Krankenkasse zu wenden. Wir helfen bei der Rückkehr ins Berufsleben.

       

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    Ganz egal, für welche Route Sie sich entscheiden, sofern Sie einen laufenden Arbeitsvertrag haben, können Sie jederzeit den Gefahrenverhütungsberater oder den Arbeitsmediziner Ihres Arbeitgebers kontaktieren, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen möchten bzw. darüber nachdenken. Weitere Informationen über die verschiedenen Wege zurück zur Arbeit finden Sie auf der Website des LIKIV.

    Eine wichtige Zusammenarbeit für eine reibungslose Rückkehr

    Die Zusammenarbeit zwischen dem Vertrauensarzt, Ihrem Arbeitgeber und Ihnen selbst ist wichtig, um die Arbeitsbedingungen an Ihre neuen Fähigkeiten anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, diesen Austausch zu vereinfachen, indem wir Ihnen notwendige Informationen mitteilen und eine an Ihre persönliche Situation angepasste Unterstützung bieten.

    Finanzielle Unterstützung durch das LIKIV

    Um den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten, bietet das LIKIV zudem finanzielle Unterstützungen an. So können Sie bspw. schrittweise eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen und weiterhin einen Teil Ihres Krankengeldes erhalten. Außerdem können Ausbildungszulagen gewährt werden, die es Ihnen ermöglichen, neue Fähigkeiten zu erlernen.

    Gemeinsam zurück zur Eigenständigkeit

    Durch die aktive Unterstützung der sozial-beruflichen Wiedereingliederung möchten wir Ihnen helfen, Ihr Selbstvertrauen und Ihre Eigenständigkeit wiederzuerlangen. Wir möchten Sie ermutigen, die verfügbaren Maßnahmen zu entdecken und unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Ihre Rückkehr in die Arbeitswelt erfolgreich wird.

     

    Die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach einer Zeit der Inaktivität ist nicht nur eine Frage des Einkommens. Es geht auch darum, seinen Platz in der Gesellschaft zurückzufinden, sich nützlich und erfüllt zu fühlen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg, denn Ihr Wohlbefinden ist unsere Priorität.

     

     

    LIKIV: Wiederaufnahme einer Arbeit

     

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    Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen über die Möglichkeit der Rückkehr zur Arbeit wünschen, können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter unserer Geschäftsstellen wenden.