Landesweit haben die Vertrauensärzte der Krankenkassen hierzu eine nachhaltige Unterstützung bekommen: Mithilfe eines sogenannten Return to work-Koordinators soll die Begleitung des Kranken im Hinblick auf seine Rückkehr in ein (seiner Gesundheit angepasstes) Arbeitsverhältnis verbessert werden.

Hilfe zur Wiedereingliederung

Eine der Aufgaben des Vertrauensarztes und ggf. seines paramedizinischen Beraters ist es, arbeitsunfähigen Personen die Wiedereingliederung ins Berufsleben zu ermöglichen. Dies ist jedoch eine zeitaufwändige Angelegenheit. Durch den Return to work-Koordinator soll die Rückkehr zu einer angepassten Arbeit für die Betroffenen besser und zielgerechter ermöglicht werden. Je nach Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen beruflichen Möglichkeiten hilft der Koordinator dem Betroffenen bei der Ausarbeitung eines Plans. Dies kann sein: eine angepasste Teilzeitarbeit, eine Anpassung der Arbeitsbedingungen, eine Umschulung, ein neues Arbeitsverhältnis oder Ähnliches.

Rolle des Koordinators

Der Return to work-Koordinator soll leicht erreichbar sein für arbeitsunfähige Personen, die wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchten und dazu in der Lage sind. Der Koordinator verfügt über die erforderlichen Kompetenzen und greift bei der Ausübung seiner Funktion auch auf externe Partner zurück, wie bspw. den Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, den Arbeitgeber, Berufsberatungs- und Umschulungsdienste, usw.).

Kontaktaufnahme

Durch den Vertrauensarzt

Der Vertrauensarzt kann von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Rückkehr zur Arbeit während der Arbeitsunfähigkeitsperiode sinnvoll ist oder nicht. Wenn diese Möglichkeit realistisch erscheint, wird der Betroffene durch unseren Vertrauensarzt kontaktiert.

Nachdem eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet wurde, kann durch die auf der ärztlichen Krankmeldung vermerkten Angaben eine erste Einschätzung erfolgen.

 

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Die ärztliche Krankmeldung (Meldung der Arbeitsunfähigkeit) erhalten Sie von Ihrem Arzt.

Sie können einen Vordruck hierzu von unserer Website herunterladen (siehe Downloadbereich), oder mit Ihren persönlichen Abgaben vorausgefüllt im Online Büro herunterladen.

Innerhalb von 10 Wochen nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhält der Betroffene von der Krankenkasse einen medizinischen Fragebogen (QMV). Auf Grundlage dieses Fragebogens wird der Vertrauensarzt einschätzen, ob und wie ggf. die Rückkehr zur Arbeit oder zu einer neuen Tätigkeit gefördert werden kann, oder ob dies im betreffenden Fall nicht angebracht ist. Das Mitglied muss den Fragebogen innerhalb von 10 Tagen ausgefüllt bei uns einreichen.

 

Anschließend bewertet der Vertrauensarzt die Situation –  bspw. ob die arbeitsunfähige Person angesichts ihres Gesundheitszustandes evtl. eine angepasste oder eine andere Berufstätigkeit ausüben könnte. Der Vertrauensarzt bewertet die unterschiedlichen Situationen und ordnet die Person einer der folgenden Gruppen zu:

  1. Der Vertrauensarzt geht von der Annahme aus, dass die arbeitsunfähige Person innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Arbeit oder eine neue Tätigkeit spontan wieder aufnimmt.
  2. Die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit scheint aus medizinischen Gründen nicht möglich.
  3. Die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist derzeit nicht möglich, weil der medizinischen Diagnose und der Behandlung Vorrang eingeräumt werden muss.
  4. Die Wiederaufnahme der Arbeit oder der Start in eine neue Tätigkeit scheint nach einer oder mehreren Anpassungs- und Betreuungsmaßnahmen durchaus möglich.

Nachdem der Betroffene einer der obengenannten Gruppen zugeordnet wurde, erfolgen die weiteren Schritte. Für die zur Gruppe 4 gehörenden Personen ist es sinnvoll, den Return to work-Koordinator einzuschalten. Dieser wird die arbeitsunfähige Person kontaktieren und klärt sie über die konkrete Begleitung und die Vorgehensweise für eine optimale Rückkehr zur Arbeit auf. Diese Begleitung ist freiwillig, der Betroffene muss dazu sein explizites Einverständnis geben.

 

Nach dem Erstkontakt kann die weitere Vorgehensweise, je nach Situation, sehr unterschiedlich sein. Ziel ist es, dass der Arbeitsunfähige entsprechend seinem Gesundheitszustand einer angepassten Arbeit nachgehen kann – sei es durch Anpassungen im bisherigen Job, z.B. andere Arbeitszeiten, reduzierte Zeiten, eine Umstrukturierung der Arbeitsbedingungen, oder aber dass er durch eine neue Herausforderung, z.B. ein neuer Beruf oder eine Umschulung wieder beruflich integriert werden kann.

Durch Initiative des Arbeitsunfähigen

Zu jedem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit können Betroffene sich auf eigene Initiative an den Return to work-Koordinator wenden – es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Telefonisch (siehe Kontaktdaten), indem Sie Ihren Namen und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen 
  • oder über das folgende Kontaktformular:

 

RTWC: Antrag auf Kontaktaufnahme

 

 

Falls erforderlich, erhalten Sie zunächst einen Fragebogen. Sie müssen ihn innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt zurücksenden. Spätestens 1 Monat nach Rücksendung des Fragebogens wird der Koordinator einen ersten persönlichen Kontakt herstellen. Bei diesem Treffen wird der Koordinator seine Rolle und ihre gemeinsame Vorgehensweise erläutern.

 

Der Vertrauensarzt wird über alle Schritte informiert, so bspw. darüber, dass der Arbeitsunfähige unter bestimmten Konditionen und zu reduzierten Arbeitszeiten zu seinem alten Job zurückkehren möchte. Anhand des Gesundheitszustandes und der konkret geäußerten Maßnahmen wird der Vertrauensarzt eine Entscheidung bezüglich deren Realisierbarkeit treffen.

 

Falls der Vertrauensarzt entscheidet, dass der Gesundheitszustand des Betroffenen mit den beabsichtigten Maßnahmen unvereinbar ist, so wird ein 2. Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Koordinator vereinbart, wobei andere Maßnahmen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz ins Auge gefasst werden. Diese Anpassungen werden dem Vertrauensarzt erneut zur Annahme vorgelegt. Wenn die Genehmigung zur Wiederaufnahme der Arbeit erteilt wurde, ist der Return to work-Koordinator dafür zuständig, die künftigen Schritte zu begleiten und nachzuverfolgen.

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Sie sind verpflichtet, den medizinischen Fragebogen auszufüllen. Wenn Sie Hilfe dazu benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das Einschalten des Return to work-Koordinators findet hingegen nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis statt.