Wer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, hat eventuell Anrecht auf Krankengeld. Der Vertrauensarzt hat die Aufgabe, zu prüfen, ob Sie in dem Maße arbeitsunfähig sind (+66 %), dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können. Dazu werden Sie automatisch durch ihn vorgeladen.

Kontrolluntersuchung beim Vertrauensarzt

Der Vertrauensarzt kann Sie in regelmäßigen Abständen zu Untersuchungen vorladen. Dabei prüft er, ob Sie die gesundheitlichen Bedingungen weiterhin erfüllen, um Krankengeld zu erhalten. Er entscheidet, ob die Krankheitsperiode verlängert oder beendet wird. Erscheinen Sie nicht zu dieser Untersuchung, ohne vorherige Abmeldung und ohne triftigen Grund, so kann Ihnen zeitweilig oder definitiv das Krankengeld gestrichen werden.

 

Um dem Vertrauensarzt die Kontrolle zu ermöglichen, müssen Sie uns jede Adressenänderung oder Wohnsitzwechsel innerhalb von 2 Tagen sowie jeden Auslandsaufenthalt (10 Tage vor dem Abreisedatum) mitteilen.

Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit

Außerdem überprüft der Vertrauensarzt, ob Möglichkeiten der Wiedereingliederung ins Berufsleben bestehen oder ob eine teilweise Arbeitsaufnahme möglich ist. Auch Anträge zur Finanzierung von Umschulungen zwecks Wiedereingliederung in das Arbeitsleben werden vom Vertrauensarzt begutachtet.