Wer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, hat eventuell Anrecht auf KrankengeldErsatzeinkommen während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit.. Der VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. hat die Aufgabe, zu prüfen, ob Sie in dem Maße arbeitsunfähig sind (+66 %), dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können. Dazu werden Sie automatisch durch ihn vorgeladen.
Kontrolluntersuchung beim Vertrauensarzt
Der Vertrauensarzt kann Sie in regelmäßigen Abständen zu Untersuchungen vorladen. Dabei prüft er, ob Sie die gesundheitlichen Bedingungen weiterhin erfüllen, um Krankengeld zu erhalten. Er entscheidet, ob die Krankheitsperiode verlängert oder beendet wird. Erscheinen Sie nicht zu dieser Untersuchung, ohne vorherige Abmeldung und ohne triftigen Grund, so kann Ihnen zeitweilig oder definitiv das Krankengeld gestrichen werden.
Um dem Vertrauensarzt die Kontrolle zu ermöglichen, müssen Sie uns jede Adressenänderung oder Wohnsitzwechsel innerhalb von 2 Tagen sowie jeden Auslandsaufenthalt (10 Tage vor dem Abreisedatum) mitteilen.
Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit
Außerdem überprüft der Vertrauensarzt, ob Möglichkeiten der Wiedereingliederung ins Berufsleben bestehen oder ob eine teilweise Arbeitsaufnahme möglich ist. Auch Anträge zur Finanzierung von Umschulungen zwecks Wiedereingliederung in das Arbeitsleben werden vom Vertrauensarzt begutachtet.
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Was kann ich unternehmen, wenn ich mit der Entscheidung des Vertrauensarztes nicht einverstanden bin?
Die Entscheidung des Vertrauensarztes wurde auf Basis der übermittelten Unterlagen und Informationen getroffen. Möglicherweise fehlten wichtige Angaben. Setzen Sie sich mit dem medizinischen Dienst unserer Krankenkasse in Verbindung, um mehr zu erfahren. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Entscheidung beim zuständigen Arbeitsgericht Berufung einlegen.
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Was muss ich tun, wenn ich arbeitsunfähig bin, aber verreisen möchte?
Denken Sie daran, den Vertrauensarzt mindestens 10 Tage vor Ihrer Reise zu informieren. Sonst könnten Sanktionen auf Sie zukommen, falls Sie einer Vorladung nicht nachkommen. Je nach Reiseland benötigen Sie außerdem eine Genehmigung des Vertrauensarztes.
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Was geschieht mit meiner Genehmigung des Vertrauensarztes, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Falls der Vertrauensarzt Ihnen eine Genehmigung erteilt hat, wird diese in Ihrer Akte vermerkt und im Falle eines Wechsels an die neue Krankenkasse übermittelt. Diese wird die Genehmigung so übernehmen.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.