Periode des garantierten Lohns
Bevor die Krankenkasse das Krankengeld zahlt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, während einer bestimmten Periode weiterhin ein Einkommen zu zahlen, der sogenannte „garantierte Lohn“ – daher sollten Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über die ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. Mehr informieren.
Angestellte
Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber während 30 Tagen 100 % des Lohns. Wurde der Arbeitsvertrag für weniger als 3 Monate abgeschlossen, gelten dieselben Regeln wie für Arbeiter.
Arbeiter
- Bis zum 7. Tag zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber 100 % des Lohns.
- Vom 8. bis zum 14. Tag sind es 85 %.
- Vom 15. bis zum 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber einen Zusatz zum KrankengeldErsatzeinkommen während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit. Mehr.
1.-7. Tag | 8.-14. Tag | 15.-30. Tag |
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100 % des Lohnes | 85,88 % des Lohnes | 25,88 % des Lohngrenzbetrages* 85,88 % des Betrags über dem Lohngrenzbetrag |
* Der Grenzbetrag wird vom LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). Mehr festgelegt.
Erfolgt die Arbeitsunfähigkeit in Ihrem ersten Arbeitsmonat, ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, den garantierten Lohn zu zahlen. Erreichen Sie allerdings während der ersten 14 Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Monat Betriebszugehörigkeit, wird ab diesem Moment bis zum 14. Tag die Lohnfortzahlung gezahlt. Sie erhalten ebenfalls den Zusatz zum Krankengeld bis zum 30. Tag.
Gut zu wissen
Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer ersten Arbeitsunfähigkeit ein zweites Mal erkranken (Rückfall), haben Sie nur noch Anrecht auf das restliche garantierte Einkommen der ersten Krankheitsperiode. Liegt jedoch eine andere Erkrankung vor, so steht Ihnen erneut das gesamte garantierte Einkommen zu.
Ihr Anrecht auf Krankengeld
Unter folgenden Bedingungen haben Sie als Arbeitnehmer Anrecht auf ein Ersatzeinkommen bei krankheitsbedingtem Berufsausfall:
Gesundheitszustand
- Aufgrund einer Erkrankung haben Sie jegliche Berufstätigkeit eingestellt.
- Der Grad der Arbeitsunfähigkeit beläuft sich auf mindestens 66 % (vom VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr der Krankenkasse festgelegt).
Wartezeit
- Berufsanfänger: In der Regel gilt eine 12-monatige Wartezeit. Je nach Ausbildungsabschluss werden Sie jedoch von der Wartezeit befreit.
- Wechsel des Berufsstatuts: Bei Wechsel des Berufsstatuts (bspw. von Arbeitnehmer zu Selbstständiger) verkürzt sich im neuen Statut die Wartezeit, falls diese bereits im früheren Statut zurückgelegt wurde. Wechselt ein Selbstständiger zum Arbeitnehmer-Statut, so beträgt die Wartezeit nicht 12 sondern 6 Monate.
Versicherungsperioden
- Innerhalb der Wartezeit müssen Sie ausreichend Arbeitstage nachweisen können:
- 6 Monate Wartezeit: 120 Arbeitstage
- 12 Monate Wartezeit: 180 Arbeitstage (Vollzeit)
- 12 Monate Wartezeit: 800 Arbeitsstunden (Teilzeit)
- Das Einkommen, welches Sie vor der Arbeitsunfähigkeit bezogen haben, muss pro Jahr mindestens 8.281,92 € erreichen (für Personen unter 21 Jahren 6.211,44 €).
- Zwischen Ihrem letzten Arbeitstag (oder Stempeltag) und dem ersten Krankheitstag dürfen nicht mehr als 30 Tage liegen.
Wie und wann muss ich die Krankenkasse informieren?
Informieren Sie den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse mittels der Arbeitsunfähigkeitserklärung (siehe Downloadbereich).
Gut zu wissen
Das Formular erhalten Sie auch mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro oder in Ihrer Geschäftsstelle.
Die Arbeitsunfähigkeitserklärung enthält 2 Teile – einen auszufüllen von Ihnen, den anderen von Ihrem Arzt. Folgende Infos muss der Vordruck beinhalten:
- Situation des Arbeitnehmers
- Diagnose
- Anfangs- und voraussichtliches Enddatum der Arbeitsunfähigkeit
- Stempel, Datum und Unterschrift des Arztes
- VignetteDie Vignetten werden von der Krankenkasse ausgestellt. Es handelt sich um kleine Aufkleber, welche die Identität und das Statut des Versicherten ausweisen. Sie sind jedoch ohne Wert und dienen einzig dazu, den Versicherten zu identifizieren. Im Prinzip müssen sie auf alle Pflegebescheinigungen geklebt werden, vor dem Einreichen bei der Krankenkasse. Mehr der Krankenkasse
Abgabefrist bei der Krankenkasse
Die Abgabefrist der Krankmeldungen für Arbeiter beträgt 14 Tage und für Angestellte 28 Tage.
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Die Arbeitsunfähigkeit beginnt während einer Reise – was muss ich tun?
Informieren Sie uns sofort, falls Ihre Arbeitsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthalts beginnt. Wir teilen Ihnen dann mit, was Sie vor Ort unternehmen müssen.
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Was muss ich tun bei Verlängerung meiner Krankheitsperiode oder einem Rückfall?
Falls Ihre Krankheitsperiode verlängert wird, müssen Sie uns das Verlängerungsattest innerhalb von 8 Tagen zusenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufgenommen haben, jedoch innerhalb der ersten 14 Tage erneut erkranken (Rückfall).
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Die Abgabefrist meiner Krankmeldung ist abgelaufen, was nun?
Falls Sie die Abgabefrist nicht einhalten, so wird der Tagessatz Ihres Krankengeldes um 10 % verringert. Dies gilt ab dem Anfangsdatum Ihrer Krankmeldung bis einschließlich dem Versandtag des Attestes. In besonderen Situationen kann das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung von dieser Regel abweichen und die Verminderung von 10 % aufheben:
- Sie konnten die Arbeitsunfähigkeitserklärung aus Gründen höherer Gewalt nicht einreichen.
- Ihr Bruttojahreseinkommen ist geringer als 28.100,75 € pro Jahr (zuzüglich 5.202,22 € pro Person zu Lasten).
- Der Betrag der Sanktion ist niedriger als 25,00 €.
Die gesetzliche Regelung sieht eine Ausnahme vor: Bei einer Krankheitsperiode wird toleriert, dass der Kranke ein einziges Mal seine Krankmeldung verspätet einreicht, allerdings darf die Verspätung höchstens 1 Monat betragen. Endet diese Zeitspanne mit einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird sie bis zum nächsten Arbeitstag ausgedehnt.
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Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall zurückgeht?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall zurückgeht, müssen Sie zudem Ihre Unfallversicherung benachrichtigen. Damit wir feststellen können, ob wir Regressansprüche gegenüber einer Versicherung oder einem Dritten geltend machen müssen, sollten Sie unseren Vordruck „Unfallerklärung“ ausfüllen (siehe Downloadbereich).
Gut zu wissen
Das Formular erhalten Sie auch mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro oder in Ihrer Geschäftsstelle.
Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit
Der Vertrauensarzt muss überprüfen, ob die gemeldete Arbeitsunfähigkeit den rechtlichen Kriterien entspricht. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Arbeitsunfähigkeit wird anerkannt
In diesem Fall legt der Vertrauensarzt die voraussichtliche Dauer fest und bestimmt ein Datum für die Kontrolluntersuchung.
Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht anerkannt
Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt, können Sie innerhalb von 3 Monaten Berufung beim Arbeitsgericht einlegen. Reichen Sie diese Beschwerde per Einschreibebrief ein. In der Regel überprüft der Auditor des Arbeitsgerichts den Antrag. Das Gericht entscheidet nach Vorlage eines medizinischen Gutachtens durch einen unabhängigen Experten.
Arbeitnehmer, die auf die Entscheidung des Gerichtes warten, müssen sich während dieser Zeit als arbeitslos eintragen lassen. Somit erhalten Sie während der Wartezeit Arbeitslosenunterstützung.
Die Kosten des Verfahrens – gleich wie es ausgeht – trägt die Krankenversicherung, außer wenn der Richter der Meinung ist, das Verfahren sei herausfordernd und kränkend. Eventuelle Anwaltskosten sind zu Lasten des Klägers.
Das Auskunftsblatt
Das Auskunftsblatt erhalten Sie, nachdem Sie eine Arbeitsunfähigkeitserklärung bei uns eingereicht haben. Es dient zur Berechnung des Krankengeldes. Arbeitnehmern wird das Auskunftsblatt zusammen mit der „Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit“ zugestellt. Der Teil für Versicherte muss von Ihnen selbst ausgefüllt werden. Falls Ihre Krankenperiode vollständig durch die LohnfortzahlungDie Fortzahlung des Lohnes durch den Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit oder eines thematischen Urlaubs (bspw. Urlaub für Pflegeeltern, Adoptionsurlaub usw.). Mehr des Arbeitgebers gedeckt ist, muss es nicht ausgefüllt werden. Der Teil für den Arbeitgeber wird uns inzwischen automatisch auf elektronischem Wege übermittelt. Sollte diese elektronische Übermittlung jedoch (noch) nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber eine Papiervorlage bei uns beantragen.
Erst nach Eingang des Auskunftsblattes können wir die Höhe des Krankengeldes errechnen und es auszahlen. Damit Sie Ihre Zahlung ohne Verzögerung erhalten, ist es wichtig, uns das Auskunftsblatt so schnell wie möglich und vollständig ausgefüllt zurück zu senden.
Berechnung des Krankengeldes
Wenn Sie nach der Periode des garantierten Einkommens weiterhin arbeitsunfähig sind, zahlen wir Ihnen ein Krankengeld. Es beläuft sich auf 60 % des Bruttolohns und wird in Tagessätzen berechnet. Die Berechnung wird im System der 6-Tage-Woche vorgenommen. In der Regel geht man von 26 gezahlten Tagen pro Monat aus.
Zahlung ab dem 3. Monat der Arbeitsunfähigkeit
Ab dem 3. Monat der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse in der Regel weiterhin 60 % des Bruttolohns. Jedoch wird nun auch ein täglicher Mindestbetrag angewandt: Liegt der errechnete Krankengeld-Tagesatz unter dem garantierten Mindestbetrag, wird er demnach erhöht. Übersteigt der Mindestbetrag allerdings Ihr tägliches Bruttoeinkommen, wird der Krankengeld-Tagessatz auf die Höhe Ihres täglichen Bruttoeinkommens begrenzt.
Der garantierte Mindestbetrag variiert je nach Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit sowie abhängig von Ihrer Familiensituation und Ihres beruflichen Status:
- Beruflicher Status: Es wird unterschieden zwischen „regelmäßigen“ und „unregelmäßigen“ Arbeitnehmern. Sie gelten als regelmäßiger Arbeitnehmer unter folgenden Bedingungen:
- Im Jahr vor der Arbeitsunfähigkeit weisen Sie eine Mindestanzahl geleisteter Arbeitstage nach. Dies bedeutet, dass Sie in dieser Zeit 3/4 aller Werktage gearbeitet haben oder es handelt sich um der Arbeit gleichgestellte Tage, wie bspw. Feiertage.
- Sie können einen täglichen Durchschnittslohn nachweisen, der abhängig vom Alter zwischen 33,28 € und 66,55 € liegt.
- Sie weisen eine berufliche Laufbahn von mindestens 120 effektiv geleisteten Arbeitstagen und/oder gleichgestellten Tagen (Arbeitslosigkeit gilt nicht) auf.
- Sie sind seit mindestens 6 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeitsperiode krankengeldberechtigter HauptversicherterPerson, die auf Grund ihres Sozialstatuts bei einer Krankenkasse eingetragen ist und Anrecht auf die Erstattung von Gesundheitspflegekosten für sich und ihre Mitversicherten haben kann. Bestimmte Hauptversicherte haben zudem Anrecht auf Geldleistungen im Falle von Arbeitsunfähigkeit. Mehr.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt oder Sie haben mitversicherte Personen.
- Familiensituation: Es wird unterschieden zwischen Personen,
- die alleine wohnen
- die Mitversicherte haben
- die einen Mitbewohner mit eigenem Einkommen haben
Beispiel für einen alleinstehenden regelmäßigen Arbeitnehmer im 5. Monat seiner Arbeitsunfähigkeit
Anwendung des Mindestbetrags:
- Ihr tägliches Bruttoeinkommen beträgt 70 €.
- Ihr Krankengeld-Tagessatz beträgt demnach 42 € (60 % Ihres Brutto-Tageslohns).
- Der Mindestbetrag beträgt aber 63,01 €, also wird dieser angewandt.
Nicht-Anwendung des Mindestbetrags:
- Ihr tägliches Bruttoeinkommen beträgt 50 €.
- Ihr Krankengeld-Tagessatz beträgt demnach 30 € (60 % Ihres Brutto-Tageslohns).
- Der Mindestbetrag beträgt 63,01 €.
- Dieser Betrag wird in Ihrem Falle jedoch auf 50 € begrenzt, da der Mindestbetrag Ihr tägliches Bruttoeinkommen nicht übersteigen darf.
Zahlung ab dem 7. Monat der Arbeitsunfähigkeit
Ab dem 7. Monat der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse weiterhin 60 % des Bruttolohns. Wenn der festgelegte tägliche Mindestsatz ab dem 7. Monat über Ihrem täglichen Bruttoeinkommen liegt, wird der Mindestsatz angewandt.
Zur Festlegung des garantierten Mindestbetrags wird weiterhin Ihr beruflicher Status sowie Ihre Familiensituation berücksichtigt (siehe oben).
Beispiel für einen alleinstehenden regelmäßigen Arbeitnehmer im 7. Monat seiner Arbeitsunfähigkeit
Anwendung des Mindestbetrags
- Ihr tägliches Bruttoeinkommen beträgt 50 €.
- Ihr Krankengeld-Tagessatz beträgt demnach 30 € (60 % Ihres Brutto-Tageslohns).
- Der Mindestbetrag beträgt 63,01 €, also wird dieser angewandt.
Grenzbeträge regelmäßiger Arbeitnehmer
Alleinstehend | Sie haben einen Mitbewohner, der nicht bei Ihnen mitversichert ist |
mit Familienlast | |
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Ab dem 2. Monat (nach Periode des Garantierten EInkommens – gezahlt durch den Arbeitgeber) | 60 % des Bruttolohns | 60 % des Bruttolohns | 60 % des Bruttolohns |
Mindestbetrag im 3. Monat | 63,01 € (begrenzt auf tägliches Bruttoeinkommen) | ||
Mindestbetrag vom 4. bis zum 6. Monat | 63,01 € (begrenzt auf tägliches Bruttoeinkommen) | 63,01 € (begrenzt auf tägliches Bruttoeinkommen) | 79,51 € (begrenzt auf tägliches Bruttoeinkommen) |
Mindestbetrag ab dem 7. Monat |
63,01 € | 54,02 € | 79,51 € |
Höchstbetrag ab der ersten Zahlung |
109,88 € |
Grenzbeträge unregelmäßiger Arbeitnehmer
Alleinstehend | Sie haben einen Mitbewohner, der nicht bei Ihnen mitversichert ist |
mit Familienlast | |
---|---|---|---|
Ab dem 2. Monat (nach Periode des Garantierten EInkommens – gezahlt durch den Arbeitgeber) | 60 % des Bruttolohns | 60 % des Bruttolohns | 60 % des Bruttolohns |
Mindestbetrag im 3. Monat | 63,01 € (begrenzt auf tägliches Bruttoeinkommen) | ||
Mindestbetrag vom 4. bis zum 6. Monat | 63,01 € (begrenzt auf tägliches Bruttoeinkommen) | 63,01 € (begrenzt auf tägliches Bruttoeinkommen) | 68,31 € (begrenzt auf tägliches Bruttoeinkommen) |
Mindestbetrag ab dem 7. Monat |
50,55 € | 50,55 € | 68,31 € |
Höchstbetrag ab der ersten Zahlung |
109,88 € |
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Kann meine Arbeitsunfähigkeit kontrolliert werden?
Ihr Arbeitgeber hat das Recht, Ihre Arbeitsunfähigkeit während Ihrer gesamten Abwesenheit kontrollieren zu lassen. Dieses Recht beschränkt sich also nicht auf den Zeitraum des garantierten Einkommens.
Die Kontrolle
Auf eine Vorladung hin müssen Sie beim Kontrollarzt – den Ihr Arbeitgeber bestimmt hat – vorstellig werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen auf der Krankmeldung jeglichen Ausgang verboten hat. Die Fahrtkosten zur Kontrolluntersuchung werden vom Arbeitgeber übernommen.
Aufgabe des Kontrollarztes
Der Kontrollarzt überprüft:
- ob Sie wirklich arbeitsunfähig sind
- und ob die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit realistisch erscheint.
Beschluss
Das Ergebnis der Untersuchung durch den Kontrollarzt erhalten Sie schriftlich. Ggf. wird auch Ihr behandelnder Arzt kontaktiert. Der Kontrollarzt stellt zudem eine Bescheinigung aus, die ihn als unabhängig vom Arbeitgeber erklärt.
Berufungsmöglichkeit
Wenn Sie mit dem Beschluss des Kontrollarztes nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 2 Tagen Berufung einlegen. Dazu bestimmen Sie einen Schiedsarzt aus einer Liste des Arbeitsministeriums. Dieser Arzt entscheidet innerhalb von 3 Arbeitstagen nach seiner Ernennung über den Streitfall. Seine Entscheidung teilt er Ihrem behandelnden Arzt, dem Kontrollarzt, Ihrem Arbeitgeber und Ihnen selbst mit. Gegen das Urteil des Schiedsarztes kann kein Einspruch erhoben werden. Die Kosten für die gesamte Prozedur gehen zu Lasten des Verlierers.
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Kann ich während einer Arbeitsunfähigkeitsperiode entlassen werden?
Ihr Arbeitgeber ist berechtigt, Ihnen während der Arbeitsunfähigkeit die Kündigung mitzuteilen. Die Kündigungsfrist beginnt jedoch erst ab dem Tag der Wiederaufnahme der Arbeit.
Entlassung mit Kündigungsfrist oder Abfindung
Falls Sie während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig werden, wird diese Frist vorübergehend aufgehoben. Der Arbeitgeber kann anordnen, dass die Kündigungsfrist nicht ausgeführt werden muss. In diesem Fall zahlt er Ihnen eine Abfindung.
Besonderheit bei Arbeitern
Bei einem Arbeiter muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Entlassung für die Firma unumgänglich ist (z.B. Restrukturierung des Personals oder Neuorganisation der Dienste). Ansonsten muss er mit einer Klage wegen illegitimer Entlassung rechnen.
Angestellten kann bei einer Entlassung nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit das garantierte Einkommen von der Abfindung abgezogen werden. Das ist bei Arbeitern nicht möglich. Diese haben sowohl Anrecht auf das garantierte Einkommen als auch auf die Abfindung.
Entlassung durch den Arbeitgeber ohne Kündigungsfrist oder Abfindung
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre vorherige Tätigkeit auszuüben, kann dies zu einer sofortigen Entlassung, ohne Kündigungsfrist und ohne Abfindung, führen. In diesem Fall spricht man von „höherer Gewalt“. Reichen Sie zu diesem Zweck ein medizinisches Attest bei Ihrem Arbeitgeber ein, welches ausdrücklich den definitiven und bleibenden Charakter der Arbeitsunfähigkeit deutlich macht. Dabei kann es sich um eine vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit handeln.
Solange die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist, kann sich der Arbeitgeber nicht auf höhere Gewalt berufen. Höhere Gewalt wird nur hinsichtlich der vereinbarten Arbeit beurteilt, d.h. die Möglichkeit in anderen Bereichen der Firma eingesetzt zu werden, wird nicht berücksichtigt. Wenn Sie aus Gründen höherer Gewalt entlassen werden, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Arbeitslosigkeit, die den Grund für die Entlassung angibt. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie sich ans Gericht wenden, welches Ihren Arbeitgeber eventuell dazu verpflichtet, eine Entlassungsentschädigung zu zahlen.
Kündigung des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer kann zu jedem Zeitpunkt seiner Arbeitsunfähigkeit seine Kündigung einreichen. Die Kündigungsfrist läuft während der Arbeitsunfähigkeit ab.
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Wann wird mein Krankengeld ausgezahlt?
An jedem 1. Werktag des folgenden Monats. Beispiel: Das Krankengeld für den Monat Februar erhalten Sie am 1. Werktag des Monats März.
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Geht ein Steuervorabzug von meinem Krankengeld ab?
Ja, das Krankengeld ist ein zu versteuerndes Ersatzeinkommen. Der Zusatz „Hilfe einer Drittperson“ hingegen ist steuerfrei. Es werden 11,11 % Berufssteuervorabzug abgehalten.
Mit Ausnahme von wenigen Fällen darf der Berufssteuervorabzug das Krankengeld nicht auf den Betrag kürzen, der unter dem Eingliederungseinkommen liegt.
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Was ist der Zusatz „Hilfe einer Drittperson“?
Für Personen, die abhängig sind und ständige Hilfe von Personen brauchen, um alltägliche Aufgaben zu bewältigen, kann der Vertrauensarzt die Notwendigkeit der „Hilfe einer Drittperson“ genehmigen – dabei handelt es sich um einen Zusatz zum Kranken- und Invalidengeld.
Höhe des Zusatzes
Die Höhe des Zusatzes beträgt 29,39 € pro Tag. Im 1. Krankheitsjahr wird der Zusatz ab dem 4. Krankheitsmonat gezahlt. Invaliden erhalten ihn ab dem 1. Tag der Invalidität.
Genehmigung
Der Vertrauensarzt stuft den Grad der Abhängigkeit mittels einer Punkteliste für 6 alltägliche Aufgaben ein:
- sich fortbewegen,
- essen und sein Essen zubereiten,
- sich waschen und anziehen,
- das Haus unterhalten,
- im Stande sein, sich zu unterhalten oder soziale Kontakte aufrechtzuerhalten,
- im Stande sein, ohne Aufsicht zu leben, sich über Gefahren bewusst sein und diese zu vermeiden.
Die Punkte werden von 0 (keine Hilfe notwendig) bis 3 (Hilfe notwendig) vergeben. Erreichen Sie eine Gesamtzahl von 11 Punkten oder mehr, kann Ihr Antrag für „Hilfe einer Drittperson“ genehmigt werden. Sie werden vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse informiert.
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Wann enden meine Krankengeldzahlungen?
Die Zahlungen enden, wenn …
… das Enddatum des eingereichten ärztlichen Attestes abgelaufen ist.
Das ärztliche Attest ist abgelaufen und es wurde kein Verlängerungsattest bei der Krankenkasse eingereicht.
… Sie die Arbeit spontan wiederaufnehmen bzw. stempeln.
Denken Sie daran, uns sofort darüber zu informieren. Hierzu haben Sie zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Vordruck (Karte) erhalten.
… Sie die Arbeit teilweise wiederaufnehmen.
Hierfür ist allerdings eine Genehmigung des Vertrauensarztes notwendig. Außerdem müssen Sie sich vorher mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt haben. Die Genehmigung ist zeitlich unbegrenzt.
… die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr anerkannt wird.
Dies geschieht sobald der Vertrauensarzt der Meinung ist, dass Ihr Zustand nicht mehr den rechtlichen Kriterien einer Arbeitsunfähigkeit entspricht. Die Arbeit muss in diesem Fall zum gegebenen Datum wiederaufgenommen werden.
… Sie das Rentenalter erreichen.
In diesem Fall enden die Zahlungen am letzten Tag des Monats, in dem Sie 66 Jahre alt werden.
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Was muss ich tun, wenn ich arbeitsunfähig bin, aber verreisen möchte?
Es ist wichtig, dass Sie uns mindestens 15 Tage im Voraus informieren.
Warum?
Sollte eine Vorladung beim Vertrauensarzt/Paramediziner oder Return to work-Koordinator unserer Krankenkasse geplant sein, so können wir – nach Möglichkeit – diesen Termin verschieben. Falls Sie die Frist nicht einhalten, bleibt der Termin (während Ihres Auslandsaufenthalts) bestehen und Sie sind verpflichtet ihn wahrzunehmen, andernfalls wird eine Sanktion auf Ihr Kranken-/Invalidengeld angewendet.
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