Familien- und Haushaltshilfe

Pflegematerial

  • verschiedene Nebenkosten für Schwerpflegebedürftige (Pflegestufen A, B oder C): bis zu 1.800,00 € pro Jahr (bis zu 150,00 € pro Monat) für:
    • Inkontinenzmaterial
    • Pflegematerial
    • Arzneimittel der Kategorie D
    • Leihgebühren für technische Hilfsmittel
    • Kosten für SOS-Hilfe oder Dienstleistungsschecks in Höhe von 3,00 € pro Stunde
    • Familienhilfe oder Haushaltshilfe eines ÖSHZ in Höhe von 3,00 € pro Stunde (zzgl. zur normalen Erstattung in Höhe von 2,00 € pro Stunde)
  • Wundpflegematerial, das in den ersten 3 Monaten nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Tagesklinik benötigt wird, falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist: bis zu 100,00 € pro Jahr
  • Blasenkatheter: bis zu 250,00 € pro Jahr
  • Stoma-Material, das in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
  • Stuhlinkontinenzmaterial, das infolge einer Darmerkrankung benötigt wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
  • Ankauf eines INR-Testgerätes zur Messung der Blutgerinnung: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 €
  • Testmaterial für die Nutzung eines Blutgerinnungstestgerätes: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
  • Unterhalt von Sauerstoffflaschen: bis zu 240,00 € pro Jahr (bis zu 20,00 € pro Monat)
  • Leihgebühren für ein Hausnotrufgerät: bis zu 120,00 € pro Jahr (bis zu 10,00 € pro Monat)
  • Krankenbetten des Roten Kreuzes: vollständige Erstattung der Leihgebühren während der ersten 3 Monate (ab dem 4. Monat Eigenbeteiligung in Höhe von 0,30 €)
  • Hilfsmittel wie z.B. Krücken, Rollstühle, Inhaliergeräte usw. verleihen wir in unseren Geschäftsstellen (die ersten 3 Monate ohne Leihgebühr)