Familien- und Haushaltshilfe
- Inanspruchnahme eines Familienhilfsdiensts oder des Haushaltshilfsdiensts eines ÖSHZ: bis zu 2.000,00 € pro Jahr (2,00 € pro Stunde, bis zu 1.000 Stunden pro Jahr)
Pauschale für Schwerpflegebedürftige
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monatliche Pauschale für Schwerpflegebedürftige, die zu Hause betreut werden:
- Pflegestufe A: 50,00 € pro Monat
- Pflegestufe B: 75,00 € pro Monat
- Pflegestufe C: 100,00 € pro Monat
Die Auszahlung erfolgt jeweils vierteljährlich für die vergangenen 3 Monate ab dem 2. vollständigen Monat der Pflegebedürftigkeit.
Pflegematerial
- Wundpflegematerial, das in den ersten 3 Monaten nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der TagesklinikKurzer Krankenhausaufenthalt für kleinere Eingriffe, Untersuchungen oder Behandlungen, ohne Übernachtung. Mehr benötigt wird, falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
- Blasenkatheter: bis zu 250,00 € pro Jahr
- Stoma-Material, das in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
- Stuhlinkontinenzmaterial, das infolge einer Darmerkrankung benötigt und in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
- Ankauf eines INR-Testgeräts zur Messung der Blutgerinnung: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 €, alle 10 Jahre
- Testmaterial für die Nutzung eines Blutgerinnungstestgerätes: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
- Unterhalt von Sauerstoffflaschen: bis zu 240,00 € pro Jahr (bis zu 20,00 € pro Monat)
- Leihgebühren für ein Hausnotrufgerät: bis zu 120,00 € pro Jahr (bis zu 10,00 € pro Monat)
- Krankenbetten des Roten Kreuzes: vollständige Erstattung der Leihgebühren während der ersten 3 Monate (ab dem 4. Monat Eigenbeteiligung in Höhe von 0,30 € pro Tag)
- Hilfsmittel wie z.B. Krücken, Rollstühle, Inhaliergeräte usw. verleihen wir in unseren Geschäftsstellen (die ersten 3 Monate ohne Leihgebühr)