Familien- und Haushaltshilfe

Pauschale für Schwerpflegebedürftige

  • monatliche Pauschale für Schwerpflegebedürftige, die zu Hause betreut werden:

    • Pflegestufe A: 50,00 € pro Monat
    • Pflegestufe B: 75,00 € pro Monat
    • Pflegestufe C: 100,00 € pro Monat

    Die Auszahlung erfolgt jeweils vierteljährlich für die vergangenen 3 Monate ab dem 2. vollständigen Monat der Pflegebedürftigkeit.

Pflegematerial

  • Wundpflegematerial, das in den ersten 3 Monaten nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Tagesklinik benötigt wird, falls keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
  • Blasenkatheter: bis zu 250,00 € pro Jahr
  • Stoma-Material, das in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
  • Stuhlinkontinenzmaterial, das infolge einer Darmerkrankung benötigt und in einer Apotheke oder bei einem anerkannten Bandagisten erworben wird: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 € pro Jahr
  • Ankauf eines INR-Testgeräts zur Messung der Blutgerinnung: 50 % der Kosten, bis zu 500,00 €, alle 10 Jahre
  • Testmaterial für die Nutzung eines Blutgerinnungstestgerätes: 50 % der Kosten, bis zu 100,00 € pro Jahr
  • Unterhalt von Sauerstoffflaschen: bis zu 240,00 € pro Jahr (bis zu 20,00 € pro Monat)
  • Leihgebühren für ein Hausnotrufgerät: bis zu 120,00 € pro Jahr (bis zu 10,00 € pro Monat)
  • Krankenbetten des Roten Kreuzes: vollständige Erstattung der Leihgebühren während der ersten 3 Monate (ab dem 4. Monat Eigenbeteiligung in Höhe von 0,30 € pro Tag)
  • Hilfsmittel wie z.B. Krücken, Rollstühle, Inhaliergeräte usw. verleihen wir in unseren Geschäftsstellen (die ersten 3 Monate ohne Leihgebühr)