Wenn Ihr Baby auf die Welt gekommen ist, muss es bei verschiedenen Institutionen angemeldet werden. Dies ist u.a. notwendig für den Erhalt verschiedener Prämien und Kinderzulagen.
Bei der Gemeindeverwaltung
Ein neugeborenes Kind muss innerhalb von 15 Tagen nach seiner Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde angemeldet werden. Dafür reicht es, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Unverheiratete Paare sollten die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen lassen – sonst muss die Mutter die Anmeldung übernehmen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Personalausweis,
- ärztliche Geburtsbescheinigung,
- verheiratete Paare: Heiratsbuch,
- unverheiratete Paare: Vaterschaftsanerkennung.
Nach der Anmeldung erhalten Sie 3 Kopien der Geburtsurkunde: eine für die Familienzulagenkasse, eine für die Krankenkasse und eine allgemeine Bescheinigung, die Sie nach Bedarf für andere Institutionen nutzen können. Ihre Wohngemeinde wird automatisch über die Änderung in Ihrem Haushalt informiert.
Bei der Krankenkasse
Damit wir die Dauer der Mutterschaftsruhe berechnen, Ihnen das MutterschaftsgeldErsatzeinkommen während der Mutterschaftsruhe. Mehr auszahlen und das Kind in die Krankenversicherung eintragen können, benötigen wir folgende Dokumente:
- eine Kopie der Geburtsurkunde,
- den Antrag auf Änderung im Haushalt (dieses Dokument erhalten Sie im Downloadbereich unserer Website, in unseren Kontaktstellen oder vorausgefüllt im Online Büro),
- falls Sie einem der Hospitalia- oder Dentalia-Produkte angeschlossen sind: den Antrag auf Mitgliedschaft (haben Sie die Wartezeit bereits durchlaufen, wird Ihr Kind ohne Wartezeit und medizinischen Fragebogen eingetragen).
Nach der Eintragung erhalten Sie von uns die entsprechenden Vignetten für Ihr Kind.
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Was ist die ISI+ Karte?
Einige Kinder besitzen bereits einen elektronischen Ausweis (KidsID). Da die KidsID jedoch nicht verpflichtend ist, erhalten alle Kinder unter 12 Jahren eine sogenannte ISI+ Karte. ISI+ steht für „Soziale Identifizierung“ und gibt bei einem Arztbesuch dem Pflegeleistenden oder Apotheker ebenfalls Zugang zu den aktuellen Versicherungsdaten.
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Wie erhalte ich die digitale ISI+ Karte?
Sie öffnen einfach Ihren App Store auf dem Smartphone, suchen nach der App „MyGov.be“, laden diese herunter und melden sich dort mit itsme® an. Bevor Sie Zugriff erhalten, müssen Sie einmalig den unteren Teil der Rückseite Ihrer eID fotografieren. Im Anschluss wählen Sie einen 6-stelligen PIN-Kode aus, mit dem Sie sich später dann immer wieder anmelden können. In der App finden Sie den Button „Neues Dokument anfordern“. Indem Sie diesen anklicken, öffnet sich eine Liste aller möglichen Dokumente, die Sie beantragen können. Für die ISI+ Karte müssen Sie den Namen Ihres Kindes auswählen. Nach wenigen Sekunden ist dessen Karte in digitaler Form in der App hinterlegt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird das Kind bei dem Elternteil versichert, dessen Versicherungsstatut am vorteilhaftesten ist. Haben beide Elternteile dasselbe Statut, erfolgt die Eintragung in der Regel beim älteren Elternteil. Arbeitet ein Elternteil im Ausland, so wird das Kind bei dem in Belgien Beschäftigten eingetragen.
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Babygeld
Zusätzliche Dienste
- Babygeld: Wir zahlen Ihnen zur Geburt oder Adoption Ihres Kindes ein Babygeld in Höhe von 350,00 €.
- Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse: Für Geburtsvorbereitungskurse (individuell oder in Gruppen), pränatale Wassergymnastik oder Rückbildungskurse erstatten wir Ihnen bis zu 50,00 €. So können Sie sich bestens auf die Geburt vorbereiten bzw. Ihren Körper im Nachhinein stärken.
- Babyschwimmen & Babymassage: Für Babyschwimmen oder Babymassage unterstützen wir Sie in den ersten beiden Lebensjahren Ihres Kindes mit 50,00 € pro Jahr, damit Ihr Neugeborenes sich bestmöglich entwickeln kann.
- Beratungen durch eine selbstständige Hebamme: Anlässlich der Geburt eines Kindes erstatten wir bis zu 50,00 € pro Jahr für die Betreuung durch eine selbstständige Hebamme während der ersten beiden Lebensjahre des Kindes. Berücksichtigt werden Beratungskosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Fahrtkosten sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Bedingungen
Um das Babygeld zu erhalten, müssen Sie seit mindestens 1 Jahr Mitglied unserer Zusätzlichen Dienste sein und das Kind muss in unserer Krankenkasse eingetragen sein. Die einjährige Wartezeit entfällt, wenn Sie im Falle eines Wechsels zu unserer Krankenkasse vorher Ihre Beiträge vorschriftsgemäß bei einer anderen belgischen Krankenkasse gezahlt haben.
Bei der Familienzulagenkasse (Ministerium)
Damit die Geburtsbeihilfe und das Kindergeld ausgezahlt werden können, muss das Neugeborene bei der Familienzulagenkasse angemeldet werden. Legen Sie dem Antrag auf Kindergeld den Auszug aus der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei.
Geburtsbeihilfe
JArbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitslose haben Anrecht auf eine einmalige Geburtsbeihilfe, auch Geburtsprämie genannt. Die Höhe variiert je nach Gemeinschaft. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft beträgt sie aktuell 1.376,16 € und muss beim Ministerium der DG beantragt werden. Der Antrag kann ab dem 6. Schwangerschaftsmonat gestellt werden – entweder mit einem ärztlichen Attest oder direkt mit dem Antrag auf Geburtsprämie. Die Auszahlung erfolgt frühestens 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin.
In den anderen Landesteilen sind folgende Kassen zuständig:
- Wallonie: Famiwal
- Flandern: Fons Vlaanderen
- Region Brüssel: Famiris
Kinderzulagen
Kinder bis 18 Jahre haben Anrecht auf ein Kindergeld. Für Kinder mit einer Beeinträchtigung ist die Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre angehoben. Auch Jugendliche, die sich nach Erreichen der Volljährigkeit in einer Ausbildung oder im Studium befinden, können weiterhin Kindergeld erhalten, jedoch höchstens bis zum 25. Geburtstag.
Neben dem Basiskindergeld von 188,89 € pro Monat (Kinder mit Wohnsitz in der DG), gibt es je nach familiärer Situation noch Zuschläge:
Zuschläge Kindergeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft |
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Zuschlag für kinderreiche Familien (für das dritte und jedes folgende Kind) |
165,40 € (monatlich) |
Sozialzuschlag für Familien mit geringem Einkommen (Kinder mit VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Mehr, gilt nicht für Waisen, die einen Waisenzuschlag erhalten) |
93,23 € pro Monat |
Zuschlag für Kinder mit einer Beeinträchtigung (berechnet je nach Selbstständigkeit des Kindes)
Der Antrag kann beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden, welches den FÖD für Soziale Sicherheit zwecks Einstufung der Situation kontaktiert. |
Kategorie 1: 105,26 € Kategorie 2: 137,74 € Kategorie 3: 318,18 € Kategorie 4: 522,68 € Kategorie 5: 593,65 € Kategorie 6: 635,75 € Kategorie 7: 677,86 € |
Zuschlag für Vollwaisen |
290,51 € pro Monat |
Zuschlag für Halbwaisen |
147,36 € pro Monat |
In den anderen Landesteilen sind folgende Kassen zuständig:
- Wallonie: Famiwal
- Flandern: Fons Vlaanderen
- Region Brüssel: Famiris
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