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Anrecht der Mutter
Sie werden Mutter? Hier erfahren Sie welche Rechte Sie vor und nach der Geburt haben und welche Auszeit Ihnen zusteht.
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Anrecht des Partners
Der Partner der Mutter hat Anrecht auf einen Geburtsurlaub von 15 Tagen. Arbeitnehmer können ebenfalls Elternurlaub beantragen.
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Versorgung von Mutter & Kind
Vor und nach der Geburt können Mütter die Unterstützung selbstständiger Hebammen sowie eines Kinesitherapeuten in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung vor.
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Geburtsort
Vor der Geburt stellen sich die Eltern viele Fragen, unter anderem wo und wie das Kind geboren werden soll: im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause.
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Entbindung im Ausland
Für die grenzüberschreitende Gesundheitspflege und deren Kostenübernahme gibt es unterschiedliche Regeln. Bei Geburten besteht eine Sonderregelung der EU, die eine Entbindung im gesamten europäischen Ausland ermöglicht.
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Anmeldung & finanzielle Beihilfen
Ist Ihr Baby auf die Welt gekommen, muss es bei verschiedenen Institutionen angemeldet werden. Dies ist unter anderem notwendig für den Erhalt verschiedener Prämien und der Familienzulagen.