-
Rechte der Mutter: Arbeitnehmerinnen
Bei einer Schwangerschaft müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen (neun Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) vor dem errechneten Geburtstermin benachrichtigen. In der Regel geschieht das aber schon im Laufe des dritten Schwangerschaftsmonats.
-
Rechte der Mutter: Selbstständige
Selbstständige können insgesamt 12 Wochen bezahlte Mutterschaftsruhe (13 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) in Anspruch nehmen.