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Rechte des Partners: Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber zahlt Ihnen während der ersten 3 Tage den vollständigen Lohn. Während der restlichen Tage zahlt Ihnen die Krankenkasse 82% des monatlichen Bruttolohns mit Höchstgrenze.
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Rechte des Partners: Selbstständige
Die Entschädigung während des Geburtsurlaubs wird durch die Sozialversicherungskasse des Selbstständigen gezahlt.