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Dentalia Plus wird seit dem 1. Juli 2023 nicht mehr für neue Mitglieder angeboten. Neu einzutragende Personen, die eine Zahnpflegeversicherung wünschen, können sich dann dem neuen Versicherungsangebot Dentalia Up anschließen. Dies gilt ebenfalls für neu einzutragende Kinder sowie andere mitzuversichernde Personen.

Für die bestehenden Mitglieder von Dentalia Plus ändert sich jedoch nichts. Sie können die Leistungen Ihrer Zahnpflegeversicherung Dentalia Plus weiterhin nutzen.

Dentalia Plus zahlt keine feste Pauschale, sondern die Erstattung richtet sich nach den Kosten, die auf der Pflegebescheinigung aufgeführt sind. Die jährliche Erstattung pro Person ist vom Anschlussjahr abhängig:

 

1. Anschlussjahr

350,00 €

2. Anschlussjahr

650,00 €

3. Anschlussjahr

1.250,00 € mit einer Höchstgrenze von 1.050,00 € für die Gesamtheit der Leistungen für Parodontologie, Kieferorthopädie sowie Prothesen und Implantate.

 

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Die Erstattung erfolgt nach Auszahlung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Kostenbeteiligung im Rahmen eines anderen Versicherungsvertrages. Die jährliche Höchstgrenze beginnt jeweils am Jahrestag des Vertragsabschlusses und daher nicht am 1. Januar des Kalenderjahres.

Nicht nur in Belgien

Eine Erstattung seitens Dentalia Plus ist sowohl möglich, wenn Sie sich von einem lizenzierten Zahnarzt in Belgien behandeln lassen als auch in einem unserer 4 angrenzenden Nachbarländer (Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande).

Mitglied werden

Sie können die Versicherung Dentalia Plus abschließen, insofern Sie mit der Beitragszahlung für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sind. Die Altershöchstgrenze für den Anschluss liegt außerdem bei 64 Jahren. Ein medizinischer Fragebogen muss nicht ausgefüllt werden. 

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Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen sind, es sei denn, diese sind bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt.

Antrag

Wenn Sie sich Dentalia Plus anschließen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes ausfüllen. Diesen finden Sie im Downloadbereich unserer Website. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie das Dokument dort auch mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen. Gerne beraten wir Sie aber auch in unseren Geschäftsstellen und sind Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente behilflich. 

 

Ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind können Sie mittels eines neuen Antrags auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes eintragen.

Wartezeit

Bevor Sie die Leistungen von Dentalia Plus in Anspruch nehmen können, haben Sie eine Wartezeit von 6 Monaten für die vorbeugende und heilende Zahnpflege sowie für Parodontologie bzw. 12 Monate für Prothesen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen. Diese beginnt ab dem 1. Anschlusstag. Unter gewissen Bedingungen kann die Wartezeit aufgehoben werden:

  • Neue Versicherte, die belegen können, dass sie bis zum Tag der Eintragung in Dentalia Plus seit mindestens 6 Monaten (bzw. 12 Monaten) bei einer gleichwertigen Zahnpflegeversicherung angeschlossen waren, werden von der Wartezeit befreit.
  • Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) werden beim Anschluss an Dentalia Plus automatisch ohne Wartezeit aufgenommen, insofern die Wartezeit der Eltern beendet ist. 
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Keine Wartezeit bei Unfall

Falls Sie Opfer eines Unfalls wurden, übernimmt Dentalia Plus auch während der Wartezeit die Kosten für die Zahnpflegeleistungen, welche in direktem Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Die Erstattung erfolgt nach Beurteilung des Medizinischen Beraters von MLOZ Insurance.

Leistungen

Die beschriebenen Erstattungen gelten unter Berücksichtigung der oben vermerkten jährlichen Höchstgrenzen.

 

Vorauszahlungen oder Vorschüsse werden nicht erstattet, solange die ärztliche Behandlung nicht durchgeführt wurde.

Vorsorgende Zahnpflege

Die vorsorgende Pflege zielt darauf ab, mögliche Zahnprobleme zu erkennen, bevor diese schlimmer werden. Dentalia Plus erstattet 100 % der Kosten für:

  • Munduntersuchungen
  • Parodontale Untersuchungen (DPSI-Test)
  • Zahnsteinentfernung
  • Prophylaktische Reinigung
  • Versiegelung von Rissen und Löchern
  • Konsultationen

Heilende Zahnpflege

Die heilende Zahnpflege beinhaltet dringende oder nicht dringende Behandlungen, die die Mundgesundheit verbessern. Dentalia Plus erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für:

  • Zähne ziehen
  • Zahnerhaltende Maßnahmen
  • Röntgen von Zähnen
  • Kleine Kieferchirurgie
  • Zuschläge für dringende technische Leistungen

Parodontologie

Parodontologie bezieht sich auf Erkrankungen oder Leiden des Zahnfleisches, der Bänder und der Zahnhöhlen. Dentalia Plus erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für parodontologische Behandlungen. Der DPSI-Index ist von der Erstattung ausgeschlossen.

Zahnprothesen und Implantate

Zahnprothesen und -implantate sind Hilfsmittel, die verwendet werden, um einen oder mehrere Zähne zu ersetzen. Dentalia Plus erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für Zahnprothesen und Implantate.

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Um die höchstmögliche Erstattung von 80 % (anstelle von 50 %) seitens Dentalia Plus zu erhalten, muss Ihnen im vorigen Kalenderjahr eine Leistung für Zahnpflege erstattet worden sein. Während des ersten Anschlussjahres beträgt der Prozentsatz der Erstattung für heilende Zahnpflege 80 % des Betrages zu Lasten des Patienten.

Kieferorthopädie

Dabei handelt es sich um eine Spezialisierung der Zahnmedizin, die sich mit der Korrektur von Zahnfehlstellungen befasst. Eine kieferorthopädische Behandlung wird Kindern oft empfohlen und kann Probleme wie vorstehende oder überlappende Zähne sowie Fehlstellungen des Kiefers korrigieren. Dentalia Plus erstattet 60 % der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.

Monatliche Prämien

Alter Normale Prämie Erhöhte Prämien, je nach Alter zum Zeitpunkt der Eintragung 
   

40 bis 44 Jahre

+ 35 %

45 bis 59 Jahre

+ 50 %

60 bis 64 Jahre

+ 70 %

0 – 3

kostenlos

     
4 – 6

4,19 €

     
7 – 17

8,15 €

     
18 – 29

9,31 €

     
30 – 44

12,68 €

17,09 €

   
45 – 59

17,84 €

24,08 €

26,76 €

 

60 Jahre und älter

19,08 €

25,75 €

28,61 €

32,44 €

 

  • Wie erhalte ich eine Erstattung durch Dentalia Plus?

    Für eine Erstattung muss der Leistungserbringer den Antrag auf Erstattung Dentalia ausfüllen. Fügen Sie diesem Antrag die Pflegebescheinigung bei und eine Honorarabrechnung, falls die Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

 

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.

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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629