Rekordsumme für Honorarzuschläge im Krankenhaus


Nur im Falle eines Krankenhausaufenthalts im Einzelzimmer dürfen Honorarzuschläge berechnet werden. Dennoch zeigt eine neue Studie der gemeinsamen Agentur der Dachverbände der Krankenkassen (AIM), dass die Summe dieser illegalen Zuschläge von 531 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 563 Millionen Euro im Jahr 2017 angestiegen ist.


Durchschnittlich 1.065 Euro pro Patient

Die Honorarzuschläge der Krankenhäuser können beachtliche finanzielle Folgen für den Patienten haben. Einem von fünf Patienten wird durchschnittlich ein Honorarzuschlag von rund 1.065 Euro für seinen Krankenhausaufenthalt in Rechnung gestellt. Für rund 10.000 Krankenhausaufenthalte liegen die Honorarzuschläge bei über 5.000 Euro. Circa 3.000 Patienten zahlten sogar mehr als 10.000 Euro.

Besserer Schutz notwendig

Aus der Studie gehen hohe Schwankungen bei den Honorarzuschlägen hervor. Die Beträge variieren je nach Krankenhaus, Region, Fachrichtung, Art der Behandlung usw. Die AIM betont, dass es wichtig ist, die Patienten besser gegen erhöhte Honorarzuschläge zu schützen. Derzeit liefern nur 36 Krankenhäuser auf ihren Webseiten Richtpreise für einen Krankenhausaufenthalt. Und dies meist nur für eine begrenzte Anzahl von Eingriffen sowie ohne Garantie dafür, dass diese Preise nicht überstiegen werden.