Kosten
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten bei Krankenhausaufenthalt. Die Kostenverrechnung läuft über das Drittzahlersystem, das bedeutet, dass Sie nur den gesetzlich festgelegten Eigenanteil (siehe unten) zahlen. Dieser ist abhängig von Ihrem Versicherungsstatut.
Auf Ihrer Aufenthaltsrechnung werden alle Kosten (Aufenthalt, Arzthonorare, Material) getrennt aufgeführt. Dort ist auch ersichtlich, welchen Teil die Krankenkasse übernimmt und wieviel Sie selbst zahlen müssen.
Achtung
Je nach Zimmerwahl darf das Krankenhaus Zimmer- und Honorarzuschläge berechnen, für diese kommt die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht auf.
Zimmerwahl
Bei der Aufnahme im Krankenhaus können Sie zwischen einem Einzel- oder Mehrbettzimmer entscheiden. Die Qualität der Pflege ist nicht von der Zimmerwahl abhängig, wohl aber die Aufenthaltskosten und die Zuschläge für Arzthonorare.
Zwei- oder Mehrbettzimmer
Entscheiden Sie sich für ein Zwei- oder Mehrbettzimmer, so dürfen Ihnen keine Zimmer- und Honorarzuschläge berechnet werden. Sie zahlen für alle Leistungen nur den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil. Auch Ärzte, die dem Kassenabkommen nicht beigetreten sind, müssen sich an die gesetzlichen Tarife halten.
Einzelzimmer
Bei Aufenthalt im Einzelzimmer können, zusätzlich zur gesetzlichen Eigenbeteiligung, Zimmerzuschläge bis zu 180,00 € pro Tag und oft bedeutende Honorarzuschläge berechnet werden unabhängig davon, ob der Mediziner dem Kassenabkommen beigetreten ist oder nicht.
Krankenhausversicherung Hospitalia
Schließen Sie eines der Hospitalia-Produkte ab, um eine umfassende Erstattung der Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts zu erhalten. Für Aufenthalte im Einzelzimmer empfehlen wir das Versicherungsprodukt Hospitalia Plus.
-
Was ist ein Honorarzuschlag?
Ein Honorarzuschlag ist ein Aufgeld, das Ihnen der Arzt für seine Leistung berechnen kann, wenn Sie ein Einzelzimmer wählen. Die maximale Höhe des Zuschlags wird vom Krankenhaus prozentual zum Honorar festgelegt.
Beispiel
Berechnet das Krankenhaus 200 % Honorarzuschlag bei Aufenthalt im Einzelzimmer, dann wird für Arztbesuche voraussichtlich folgendes in Rechnung gestellt:
Honorar (Beispiel)
Erstattung gesetzliche Versicherung
Gesetzlicher Eigenanteil
Honorarzuschlag
Gesamter Eigenanteil
450,00 €
200, 00 €
250,00 €
450,00 x 200% = 900,00 €
250,00 € + 900,00 € = 1.150,00 €
Gut zu wissen
Hospitalia Plus erstattet 300 % der Zimmer- und Honorarzuschläge bei Aufenthalt im Einzelzimmer.
Das gewählte Zimmer steht nicht zur Verfügung …
Bei der Aufnahme ins Krankenhaus wird Ihre Entscheidung für ein bestimmtes Zimmer schriftlich festgehalten. Falls man Ihnen jedoch ein anderes Zimmer zuteilt, zahlen Sie immer den günstigeren Tarif.
das Ersatzzimmer ist teurer |
Sie zahlen das ursprünglich gewählte Zimmer. |
das Ersatzzimmer ist billiger |
Sie zahlen das Ersatzzimmer. |
Sie können Ihren Wunsch nicht äußern |
Das Krankenhaus berechnet Ihnen ein Gemeinschaftszimmer bis Sie oder ein Angehöriger eine Wahl treffen. |
Verlegung in ein Einzelzimmer
Das Krankenhaus muss den Preis des ursprünglich gewählten Zimmers einhalten, wenn Sie in ein Einzelzimmer verlegt werden müssen:
- aus gesundheitlichen Gründen;
- aus pflegetechnischen Gründen;
- weil kein Zweibett- oder Gemeinschaftszimmer mehr frei ist;
- weil die Untersuchung, die Behandlung oder die Überwachung dies erfordern.
Tipp
Auch wenn man Ihnen mitteilt, dass Sie aus bestimmten Gründen ein Einzelzimmer belegen müssen, so beantragen Sie dennoch ein Gemeinschafts- oder Zweibettzimmer. Ansonsten müssen Sie sämtliche Zuschläge des Einzelzimmers zahlen!
Kind im Krankenhaus
Wird Ihr Kind in einem Einzelzimmer aufgenommen, damit Sie bei ihm bleiben können, so darf das Krankenhaus Ihnen keine Zimmer- und Honorarzuschläge berechnen (außer die Eltern bestehen auf ein Einzelzimmer, obwohl ein Mehrbettzimmer frei ist, in dem genug Platz für ein Elternteil wäre).
Wir erstatten diverse Zusatzkosten für betreuende Eltern und Angehörige:
Zusätzliche Dienste |
20,00 € während 30 Tagen im Jahr für betreuende Angehörige (auch bei erwachsenen Patienten). Dies gilt auch für Kosten in einem angegliederten Haus für betreuende Angehörige. Bedingung: Die Kosten müssen auf der Rechnung des Patienten aufgeführt sein. |
Hospitalia |
25,00 € pro Tag für Eltern, die ihr Kind (bis 19 Jahre) in dessen Krankenhauszimmer betreuen. |
Hospitalia Plus |
Vollständige Aufenthaltskosten zu Lasten der Eltern, die ihr Kind (bis 19 Jahre) in dessen Krankenhauszimmer betreuen. |
Anzahlung
Bei Ihrer Aufnahme darf das Krankenhaus eine Anzahlung verlangen, welche bei der Endabrechnung natürlich abgezogen wird. Den Betrag dieser Teilzahlung legt das Krankenhaus selbst fest. Dabei darf es jedoch einen festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten.
Bitten Sie bei der Anzahlung immer um eine Quittung!
Ärzte dürfen für Ihre Honorare keine Anzahlung fordern. Für jede Aufenthaltsverlängerung von 7 Tagen darf die Krankenhausverwaltung eine neue Anzahlung verlangen. Auch hier müssen Höchstbeträge beachtet werden.
Tipp
Überprüfen Sie bei Erhalt der Krankenhausrechnung, ob die Anzahlung abgezogen wurde.
Maximale Anzahlung bei Krankenhausaufnahme (Betrag pro Woche)
Versicherungsstatut |
Zwei- oder Mehrbettzimmer |
Einzelzimmer |
Normalversicherte und deren mitversicherte Lebenspartner |
150,00 € |
150,00 €+ 7x den Zimmerzuschlag |
Mitversicherte Kinder (bei Normalversicherten) |
75,00 € |
75,00 € |
Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif und deren Mitversicherte |
50,00 € |
50,00 €+ 7x den Zimmerzuschlag |
Anzahlung und Maximale Gesundheitsrechnung
Hat der Patient bei der Krankenhausaufnahme die Höchstgrenze der Maximalen Gesundheitsrechnung erreicht, darf das Krankenhaus keine Anzahlung bei Aufenthalt im Zwei- oder Mehrbettzimmer verlangen. Das Krankenhaus muss jedoch darüber informiert werden.
Erstattung der Anzahlung
Mitglieder der Krankenhausversicherung Hospitalia erhalten von uns sofort die Erstattung der Anzahlung (ab einem Betrag von 50,00 €) und müssen nicht den Erhalt der Rechnung abwarten.
Aufenthaltskosten
Unabhängig von der Wahl Ihres Zimmers berechnet das Krankenhaus einen Tagespflegesatz, der größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Der gesetzliche Eigenanteil der Aufenthaltskosten hängt vom Versicherungsstatut des Patienten ab.
Krankenhaus
Eigenanteil am Tagespflegesatz bei Aufenthalt im Krankenhaus |
|||
|
1. Tag |
2. bis 90. Tag |
Ab dem 91. Tag |
Versicherte mit Vorzugstarif |
6,12 € | ||
Langzeitarbeitslose und deren Mitversicherte |
33,39 € | 6,12 € | |
Alle Mitversicherten unter 25 Jahren |
33,39 € | 6,12 € | |
Hauptversicherte Personen bei denen keine Mitversicherten eingetragen sind |
44,51 € | 17,24 € | |
Normalversicherte und ihre mitversicherten Personen |
44,51 € | 17,24 € | 6,12 € |
Psychiatrische Klinik
Der Eigenanteil am Tagespflegesatz in einer Psychiatrie ist in den ersten 5 Jahren gleich hoch wie bei einem Aufenthalt im Krankenhaus. Dauert der Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik länger als 5 Jahre, so gelten folgende Eigenanteile am Tagespflegesatz:
Alle Personen, bei denen Mitversicherte eingetragen sind |
6,12 € |
Arbeitslose und Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif, |
17,24 € |
Alle anderen (z.B. Normalversicherte ohne mitversicherte Personen) |
28,74 € |
Wir erstatten weitere Kosten für den Aufenthalt in einer psychiatrischen Abteilung:
Zusätzliche Dienste |
Erstattung des Eigenanteils am Tagespflegesatz ab dem 16. bis zum 90. Aufenthaltstag, bis zu 12,37 € pro Tag* |
Hospitalia |
10 Tage pro Jahr unter gleichen Bedingungen wie für einen Krankenhausaufenthalt |
Hospitalia Plus |
40 Tage pro Jahr unter gleichen Bedingungen wie für einen Krankenhausaufenthalt |
*Bei einer erneuten Aufnahme nach einer Unterbrechung von weniger als 14 Tagen gilt dies als Fortsetzung des vorhergehenden Aufenthaltes.
Weitere Kosten
Medikamente und Material
Alle erhaltenen Medikamente, parapharmazeutische Produkte (Stützstrümpfe, Verbandsmaterial, …) und benötigtes Material (Prothesen oder Implantate) werden in Rechnung gestellt. Dabei wird getrennt aufgeführt, welchen Teil die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und wieviel Sie selbst zahlen müssen.
Honorarkosten
Es können andere Kosten für Arzthonorare und Honorare für paramedizinische Leistungen (Kinesitherapie, …), Pauschalbeträge für Laboruntersuchungen, Pauschalbeträge für bildgebende Verfahren (Röntgen, Ultraschall, Kernspintomographie, …) anfallen – nicht zu verwechseln mit den Honorarzuschlägen im Einzelzimmer.
Diverse Kosten
Zudem werden auch diverse Kosten wie Fernseher, Fiebermesser, Telefon, Aufenthaltskosten einer Begleitperson usw. berechnet.
Verwandte Themen
Nützliche Links
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.