Die Übergewichtschirurgie ist für manche Personen der letzte Ausweg, um bestehende Gesundheitsrisiken zu verringern. In bestimmten Fällen ist für diese Operation eine Erstattung vorgesehen.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Das gesetzlich vorgesehene Honorar des Chirurgen wird vollständig rückerstattet. Je nach Zimmerwahl (Einzel- oder Doppelzimmer) kann dieser allerdings Honorarzuschläge berechnen, welche zu Ihren Lasten sind. Das Material wird zum Teil erstattet. Die Höhe der Erstattung hängt davon ab,

  • ob Sie Anrecht auf den Vorzugstarif haben und
  • ob es sich um einen offenen Eingriff oder um eine Bauchspiegelung handelt. Im Falle einer Bauchspiegelung fällt die Erstattung deutlich höher aus.

 

Folgende Verfahren werden erstattet:

  • Magenverkleinerung nach Mason oder Sleeve
  • Magenverkleinerung durch Einsetzen eines Magenrings
  • Magenverkleinerung in Verbindung mit einer Dünndarmumleitung (Magenbypass, Scoppinaro oder duodenal switch)

Bedingungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Während mindestens einem Jahres haben Sie eine anerkannte Diät befolgt und dokumentiert, ohne stabile Ergebnisse zu erzielen.
  • Sie haben einen BMI von mindestens 40
  • oder einen BMI von 35 in Kombination mit einem der folgenden Kriterien:
    • Diabetes behandelt mit Medikamenten
    • behandlungsresistente Hypertonie (Bluthochdruck), nach einjähriger Behandlung mit 3 gleichzeitig eingenommenen blutdrucksenkenden Medikamenten
    • Schlafapnoesyndrom mit abgeschlossener Diagnose und Behandlung
    • erneute Übergewichtschirurgie nach einer Komplikation oder einem unzureichenden Ergebnis
  • Sie haben ein Gespräch geführt mit einem multidisziplinären Team, welches sich zusammensetzt aus einem Chirurgen, einem Facharzt für Innere Medizin sowie einem Psychologen oder Neuropsychiater. Dessen Bericht muss vom Chirurgen ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Der Vertrauensarzt der Krankenkasse muss informiert werden.

Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus

Die Krankenhausversicherungen Hospitalia und Hospitalia Plus sichern Sie im Falle einer solchen Operation zusätzlich vor den hohen Kosten ab. Die Höhe der Erstattung hängt von der Art der Krankenhausversicherung und von der Zimmerwahl ab.