Wenn Sie sich außerhalb eines Klinikaufenthalts in einer fachärztlichen Praxis einem ambulanten Augeneingriff (z.B. Hornhauttransplantation) unterziehen müssen, können Sie dafür durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Kostenbeteiligung erhalten.

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Zusätzliche Dienste

Wird ein ambulanter Augeneingriff nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und von einem Facharzt außerhalb eines Krankenhaus- oder Tagesaufenthalts durchgeführt, sehen wir eine Erstattung vor von 50 % der Kosten, bis zu 1.000,00 € pro Eingriff.