Wenn Sie sich außerhalb eines Klinikaufenthalts in einer fachärztlichen Praxis einem ambulanten Augeneingriff (z.B. Hornhauttransplantation) unterziehen müssen, können Sie dafür durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Kostenbeteiligung erhalten.
Zusätzliche Dienste
Wird ein ambulanter Augeneingriff nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und von einem Facharzt außerhalb eines Krankenhaus- oder Tagesaufenthalts durchgeführt, sehen wir eine Erstattung vor von 50 % der Kosten, bis zu 1.000,00 € pro Eingriff.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.