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Das Plus für Ihre Zähne!

 

Kieferorthopädie vor dem 9. Geburtstag

Wir sehen eine ergänzende Erstattung für Zahnspangen vor. Für die Behandlung „1. Absicht“ erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 250,00 €. Diese wird in 2 Teilzahlungen von je 125,00 € ausgezahlt.

Die Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste erfolgt, wenn eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist; sie erfolgt parallel zu den beiden Pauschalzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Kieferorthopädie vor dem 15. Geburtstag

Für die reguläre kieferorthopädische Behandlung erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 800,00 €. Diese wird in 2 Teilzahlungen von je 400,00 € ausgezahlt.

Die Erstattung unserer Zusätzlichen Dienste erfolgt, wenn eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist; sie erfolgt parallel zu den beiden Pauschalzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Zahnprothesen

Unsere Zusätzlichen Dienste zahlen alle 7 Jahre eine Erstattung bis zu 200,00 € pro Person für Zahnersatz. Diese Unterstützung gilt für:

  • feste Prothesen, Kronen, Brücken oder Implantate (ungeachtet des Alters);
  • herausnehmbare Prothese vor dem 50. Geburtstag.

Reichen Sie dazu die Rechnung oder Behandlungsbescheinigung Ihres Zahnarztes ein.