Unsere Zusätzlichen Dienste gehören zu Ihrer Basisdeckung und sichern Sie zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Das Krankenkassengesetz vom 26. April 2010 verpflichten alle in Belgien gesetzlich versicherten Mitglieder sich den Zusätzlichen Diensten ihrer Krankenkasse anzuschließen.
Sie können auf mehr als 65 Leistungen und Erstattungen durch die Zusätzlichen Dienste zählen.
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